Interessanter Sachverhalt - vor allem, wenn man sich noch nie damit auseinandergesetzt hat.
Auch das rote 07er-Kennzeichen stellt ja letztlich einen Zulassungsvorgang dar, zu dem begriffsnotwendig - mindestens - ein zulassungsfähiges Objekt (vulgo "Fahrzeug") gehört.
Letztlich lautet die zu beantwortende Frage: "Kann/darf man ein 07er-Kennzeichen 'auf Vorrat' halten?"
Aus meiner Sicht ergibt das schon deshalb keinen Sinn, weil ohne Fahrzeug auch keine Bemessungsgrundlage für Steuer und Versicherung existiert.
Aber eben mit der Besonderheit, dass es keine zwingende, anderweitige Ab- oder Ummeldung gibt, die entsprechende Vertragsstorni bei der Versicherung, bei der Zulassungstelle oder beim Finanzamt auslösen.
Oder ist es nicht vielleicht doch so, dass jedes auf das 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeug zumindest mit seiner VIN bei der Zulassungsstelle registirert ist, was spätestend dann auffällt, wenn der Erwerber als neuer Halter es auf seinen Namen zulässt oder auf sein eigenes 07er-Kennzeichen eintragen lässt?
Das würde den Zulassungsbehörden dann allerdings die Möglichkeit eröffnen, wieder einen ganz normalen Zulassungsvorgang - inklusive Löschung des Kennzeichens bei Austragung des letzten registrierten Fahrzeugs - daraus zu machen. Nebst Meldung an den beteiligten Kfz-Versicherer, der seinerseits den bestehenden Versicherungsvertrag stroniert und abrechnet.
Fragen über Fragen. Ich glaube, das muss ich mir nach dem Urlaub mal in Ruhe und gründlich im Büro anschauen.
