Seite 3 von 3

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Donnerstag 26. März 2015, 14:30
von Towner
Martin hat geschrieben:Ich verstehe an der ganzen Sache nicht was der tiefere Sinn daran ist, hier so ein Fass aufzumachen und quasi eine Anwaltsposition für jemanden zu übernehmen. Warum?
Jeder ist so frei dort zu kaufen, wo er meint. Und wenn man bei Wassell kaufen will, bitte schön.
Es geht ja nicht darum, ob man generell woanders kauft oder nicht, sondern hier speziell um Commando-Pleuelbolzen. Es ist schon ein Unterschied, ob Du eine Norton hast oder etwas anderes. Joe ist als Originalhersteller enorm bestrebt, die vorgegebene Qualität einzuhalten und das mit Erfolg. Das kann ich nur bestätigen. Die aktuelle Qualität der AN-Teile ist weitaus besser, als das was ich für meine Triumph bekommen kann. So kann ich gut verstehen, dass er sich gegen die schwarzen Schafe wehrt, die in der Vergangenheit schlechte Fernostware als "Original" verkauft haben und es anscheinend jetzt noch tun.

Ralf

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Donnerstag 26. März 2015, 16:43
von jan
Tim hat geschrieben:
Norton Motors hat geschrieben:Die RGM/Norvil/Wassell Pleuelbolzen- von RGM vermutlich in China als Drehteil in Auftrag gegeben-....
D.h. im Klartext "Wassell Limited would like to reassure all our dealers, and the public, that the Norton Commando Big End Bolt that we supply is both forged, and uses rolled threads." ist gelogen?
...auf jeden Fall kann man festhalten, dass eine solche Aussage - auch auf der Website - eine zugesicherte Eigenschaft darstellt und deswegen justitiabel ist. D. h., wenn der Bolzen reißt/abschert/platzt und sich bei der Begutachtung herausstellt, dass es sich entgegen der werblichen Aussage um ein Dreh- und nicht um ein Schmiedeteil handelt, dann kann man den Hersteller und den Verkäufer (gesamtschuldnerisch, sofern nicht ohnehin identisch) in Regress nehmen.
Schwierig wird es dann allerdings beim Nachweis der Kausalität - denn man wird in einem solchen Fall nicht umhinkommen, eine geringere Belastbarkeit des Bolzens und deren Ursächlichkeit für den Motorschaden unter Beweis zu stellen. (Der Motorschaden als solcher reicht für die Beweisführung nicht.)

Cheers, Jan

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Donnerstag 26. März 2015, 18:00
von Tim
jan hat geschrieben:...auf jeden Fall kann man festhalten, dass eine solche Aussage - auch auf der Website - eine zugesicherte Eigenschaft darstellt und deswegen justitiabel ist.
Gerichtsstand Britische Jungfraueninseln? :mrgreen:


Tim

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Donnerstag 26. März 2015, 20:16
von bosn
Jaja,Towner,IHR Nordhörner habt´s schon gut.

Trumpetenteile gibt es nirgendwo ohne wenigstens ein Augenmerk zu legen...

Der findige Kaufmann legt eine Marke an um Marktmerkmale zu erlangen.

Tricor kann mit seinen Ventilführungen z.B. wenigstens die weggebrochenen ROWE kompensieren. Aber auch die können leider nicht alles.

Wassel ? da könnte man fast böse sagen-das das für ...egal ...steht.....




sach ma wieviel %%% bekommst du eigentlich....? :runningdog: :wink:

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Donnerstag 26. März 2015, 21:12
von holsteiner
bos´n hat geschrieben:

Wassel ? da könnte man fast böse sagen-das das für ...egal ...steht.....


Meinst Du in etwa sowas: Bild

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Donnerstag 26. März 2015, 22:26
von Norton Motors
Das Tolle an den meisten englischen Firmen ist, daß es Limited Companies sind mit einem Stammkapital von wenigen Pfund Sterling- in vielen Fällen exakt einem Pfund- mit dem dann voll gehaftet wird... D.h. wenns schiefgeht, haftet man mit dem einem Pfund.

Und sowas wie eine Herstellerhaftungsversicherung haben die Feld-Wald-und Wiesenbuden i.d.R. auch nicht. Ich könnte ja mal die Versicherungsrechnung von Andover Norton zeigen, da träten einigen Leuten die Tränen in die Augen. Und das, obwohl seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, nie ein Schadensfall war, bei dem die Herstellerhaftungsversicherung was hätte zahlen müssen.

Noch besser ist natürlich ein Protagonist, der schon fast jahrzehntelange Garantie zusichert. Er vergißt leider zu erwähnen, daß er seit fast zehn Jahren erfolglos versucht, seine Bude zu verkaufen. Der allerletzte, verzweifelte Versuch war an den Norton Owners Club. Und daß er die Bude nun Mitte des Jahres endgültig dicht macht. Da helfen die 7 Jahre Garantie dem Kunden natürlich unheimlich!

Die Leute behaupten immer, das Geschäftsleben wäre ne trockene Angelegenheit. Dabei ist der Unterhaltungswert wirklich hoch! :mrgreen:

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 10:59
von jan
Tim hat geschrieben:
jan hat geschrieben:...auf jeden Fall kann man festhalten, dass eine solche Aussage - auch auf der Website - eine zugesicherte Eigenschaft darstellt und deswegen justitiabel ist.
Gerichtsstand Britische Jungfraueninseln? :mrgreen:
Ooch, jetzt komm´ mir doch nicht mit irgendwelchen praxisnahen Einwänden! :mrgreen:

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 11:03
von jan
Norton Motors hat geschrieben:Und sowas wie eine Herstellerhaftungsversicherung haben die Feld-Wald-und Wiesenbuden i.d.R. auch nicht. Ich könnte ja mal die Versicherungsrechnung von Andover Norton zeigen, da träten einigen Leuten die Tränen in die Augen. Und das, obwohl seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, nie ein Schadensfall war, bei dem die Herstellerhaftungsversicherung was hätte zahlen müssen.
Es geht nicht immer nur um das (Nicht-)Bestehen einer Versicherung. Ein Anspruch ist ein Anspruch - ohne Versicherung löhnt der haftpflichtige Schuldige dann eben aus eigener Tasche... (theoretisch).

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 11:04
von Norton
....und einbauen tut man den dann auch noch selber. Und schon ist der aus dem Schneider!

Gruß. Martin.

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 11:09
von Tim
jan hat geschrieben:Ein Anspruch ist ein Anspruch - ohne Versicherung löhnt der haftpflichtige Schuldige dann eben aus eigener Tasche... (theoretisch).
Joh, und bei der LTD. hat der Schuldige ziemlich limitierte Taschen. :mrgreen:


Tim

Re: Pleuelbolzen

Verfasst: Freitag 27. März 2015, 11:20
von jan
Tim hat geschrieben:
jan hat geschrieben:Ein Anspruch ist ein Anspruch - ohne Versicherung löhnt der haftpflichtige Schuldige dann eben aus eigener Tasche... (theoretisch).
Joh, und bei der LTD. hat der Schuldige ziemlich limitierte Taschen. :mrgreen:
Schon richtig, vom Grundsatz her. Wobei natürlich auch dort ein Durchgriff gegen das Privatvermögens des Geschäftsführers möglich ist, zumindest bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ("wrongful trading" / "fraudulent trading") in Bezug auf die schadenursächliche Handlung ("Delikt").

Aber gut, das dürfte man am Beispiel der hier gegenständlichen Pleuelbolzen nur schwer durchspielen können... müssen wir auch nicht. Kauft Eure Pleuelschrauben bei Joe, und gut is´. :mrgreen: