A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

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JNM
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A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von JNM »

Hallo,
ich möchte eine aus Holland importierte A65 Star Bj. 1964 in Deutschland mittels Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVZO zulassen.
Bei der Beantragung eines offiziellen technischen Datenblattes beim TÜV Süd wird ein Bild vom Typenschild gefordert.
An der Maschine ist aber kein Typenschild montiert.
Hat jemand von Euch Erfahrung, ob man auch ohne das original Typenschild eine Vollabnahme durchführen kann?
Ggf. würde ich ein Typenschild (siehe Anhang) gravieren lassen und einfach mit Kerbnieten am Verstärkungsblech des Lenkkopflagers auf der rechten Seite befestigen.
Dann stellt sich mir aber die Frage, ob ich bei Gewicht das Gewicht des Motorrades (185kg) angebe. Angeblich müssen in Deutschland die Fzg. Typenschilder immer das zulässige Gesamtgewicht ausweisen. Daher bin ich unsicher, wie ich verfahren soll.
Vielleicht hat ja jemand von Euch einen Tipp für mich...

PS: Falls jemand ein vom TÜV oder der Dekra offiziell herausgegebenes technisches Datenblatt für die A65 Star hat, dann würde ich mich ebenfalls über eine Rückmeldung freuen.

Danke und Gruß
Jürgen
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Phil
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Re: A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von Phil »

Hoi Jürgen,

der TÜV wird kaum vernünftige Unterlagen für eine A65 Star am Start haben, das wage ich zu bezweifeln. Normal akzeptiert der TÜV ein Datenblatt, das Dir Joe Seifert aka Nortonmotors für einen wirklich überschaubaren Betrag ausstellen kann. Zumindest hatte das bei mir schon geklappt, und der TÜV hatte das akzeptiert.

Typenschild ist ein Muss, es gibt Klebeschilder, die man mit einer richtigen Schreibmaschine mit Typen beschriften und dann aufkleben kann, oder man lässt es sich lasern, viele Anbieter machen das. Nur nimm ein Klebschild, keins zum Nieten. Das Gewese um das Typenschild ist in der StVZO § 59 beschrieben.
Hersteller, Fahrzeugtyp, FIN, zulässiges Gesamtgewicht sind die Pflichtangaben.

Schöne Grüße

Ph.
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Öko
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Re: A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von Öko »

Das Schild ist auch nicht unhässlich, der Rahmenrundung anpassen beide Oberflächen mit Silikonentferner entfetten und mit durchsichtigen doppelseitigem Kebefilm oder doppelseitiges Klebeband ( z.B. von 3M) vollflächig am Lenkkopf befestigen....
29. Jahresparty der Fast Dog´s MF Meyenburg vom 8.-10.. August 2025 29 jähriges Bestehen :laola:
Snoogle
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Re: A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von Snoogle »

Meine Erfahrung:

Ich habe eine Puch 250 SG, Baujahr 1957 ohne Papiere aus Holland importiert. Die Maschine hatte auch kein Typenschild, aber die Nummer war ja im Rahmen eingeschlagen und ich hatte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der holländischen Behörde.

Zunächst musste ich beim Tüv das offizielle Datenblatt kaufen (Kosten ca. 220€). Datenblätter und Zulassungskopien von anderen Puchs wurden nicht akzeptiert. Für den Kauf des Datenblatts, habe ich kein Typenschild benötigt.

Für die Zulassung habe ich mir ein blanko Typenschild aus dem Ersatzteil-Vertrieb bestellt und mit einem Schlagzahl-Set dort die mindest erforderlichen Daten wieder eingeschlagen und das Typenschild wie beim Original vernietet.

Mit dem Datenblatt und der Puch bin ich dann zur Vollabnahme zum Tüv gefahren. Das Typenschild wurde kontrolliert und abgeglichen. Da es sich aber mit dem Datenblatt deckte, war es in Ordnung.

Die erste Vollabnahme wurde allerdings verweigert, weil der ORIGINALE Scheinwerfer der Puch keine KBA-Nummer hatte, obwohl diese Nummern in Österreich überhaupt erst Anfang der 1960er eingeführt wurden. Hat der deutsche Tüv trotzdem nicht akzeptiert. Ich musste einen anderen Scheinwerfer anbauen.

Ansonsten war es dann aber problemlos. Im Wesentlichen wurde kontrolliert, was auf dem Datenblatt steht und es gab' neue Papiere und die Zulassung.

Gekostet hat mich das alles in allem ca. 500€ inkl. Zulassung und neuer Papiere. Würde ich jederzeit wieder so machen. Nur die 220€ für ein Datenblatt, dass eigentlich überall rumfliegt und nur nicht vom TÜV ist, schmerzen schon.
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Tim
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Re: A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von Tim »

JNM hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2024, 16:40 Bei der Beantragung eines offiziellen technischen Datenblattes beim TÜV Süd wird ein Bild vom Typenschild gefordert.
...
Hat jemand von Euch Erfahrung, ob man auch ohne das original Typenschild eine Vollabnahme durchführen kann?
Bei meiner Atlas war bei der Zulassung in D kein Typenschild dran, die Rahmennummer war zweimal drin - einmal vermutlich nach rechts am Lenkkopf in den Staaten eingeschlagen, dass Mopped kam aus Kalifornien. Jahre später und bei einem anderen von des Teufels Üblen Vettern wurde das dann moniert. Auf meine Frage "Und nu'?" wurde mir nur beschieden, ein billiges Klebeschild zu besorgen, die Daten darauf zu übertragen und das dann am Rahmen so zu befestigen, dass es von einem Mitglied der Rennleitung vom Trottoir aus ohne suchen erkannt werden kann. Das Teil erfülle keinen hoheitlichen urkundlichen Zweck - das macht die VIN - sondern sei nur eine Wiederholung, um es dem gemeinen Streifenhörnchen zu vereinfachen.

Und genietet werden darf da seit 1969 nix mehr, siehe §59 StVZO und deren Verwaltungsvorschriften. Genietet gilt irgendwie nicht als dauerhaft, geklebt schon. :nixweiss:


Tim
1946 Indian Chief-1956 Norton Dommie-1970 Norton Commando Roadster-1972 HD FLH1200 Electra Glide-1972 Norton Commando
1968 Lotus Elan+2-1997 Lotus Elise S160-1999 Lotus Elise
Parts falling of these vehicles are of the finest Angloamerican craftsmanship!
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JNM
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Re: A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von JNM »

Danke Euch für die Rückmeldungen.

Noch warte ich auf das technische Datenblatt.
Werde daraus die Angaben für das Typenschild übernehmen und bestell mir dann ein mittels Laser beschriftesTypenschild zum Aufkleben ( https://www.laserinferno.de/typenschild ... 7946563315 ), welches ich rechts am Verstärkungsblech des Lenkkopfes anbringen werde.

Jürgen
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JNM
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Re: A65 Star - Vollabnahme nach §21 StVZO ohne Typenschild?

Beitrag von JNM »

Vielen Dank für Eure Ratschläge. Diese waren für mich äußerst hilfreich.

1. Dank Phils Hinweis, habe ich bei Joe Seifert (Norton Motors) für ein Bruchteil der von TÜV Süd oder Dekra angebotenen Kosten ein technisches Datenblatt erhalten. Dieses hat der TÜV Sachverständige auch akzeptiert. =D>

2. Nach einem Vorgespräch mit dem TÜV Prüfer sagte er mir, dass das fehlende Typenschild überhaupt kein Problem ist, da der TÜV bei fehlenden Typenschildern diese bei Einzelabnahmen auch mit ausstellen kann.

3. Heute kam nach der erfolgten Einzelabnahme beim TÜV Anfang des Monats auch die ersehnte Erteilung der Betriebserlaubnis von der hessischen Zulassungsprüfungsstelle in Fulda. :D \:D/

Jetzt sollte eine Zulassung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Nochmals vielen Dank für Eure Hinweise und großes Lob an das tolle Forum und die Mitglieder...!!! :halloatall:
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