Hallo zusammen,
AFAIK ist die Regelung zu den Blinkern eine harte Vorschrift, die ab EZ 01.01.1962 zum Tragen kam.
Ich bin geneigt, das wie Andreas zu sehen in Sachen Einzelabnahme.
Anbei ein pic von dem ollen Brief vom Blitz, da steht als erster Punkt drin, dass die 70-iger BSA mit Blinkenr zwingend nachgerüstet werden musste, daraus ist wohl zu schließen, dass die Schüssel ab Birmingham eben keine hatte. Meriden gehörte zu dem Zeitpunkt ja eh BSA, das wird dann wohl gleich gewesen sein.
Ich verstehe das eh nicht so richtig, die Gier ohne Blinker fahren zu wollen. Am Ende ist das kein Ding, das die Optik eines Mopeds total versaut, udn es hat durchaus einen Aspekt in Richtung höherer Verkehrssicherheit. Zumindest wenn man den Blinker nach dem Rechtsabbiegen wieder ausmacht. Den Blinker in der zuvor beschriebenen Situation zu vergessen, ist IMHO brandgefährlich.
Schöne Grüße
Ph.