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drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 09:22
von erik
gibt es eine einfache möglichkeit eine t140v auf 48 ps zu drosseln,mit tüv?
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 09:32
von Wuselwahnwitz
Nein,
jedenfalls nicht offiziell. Was Du machen könntest ist einen Einvergaserkopf zu montieren und das mit dem TÜV absprechen. Plus Leistungsbericht vom Prüfstand könnte das evtl. gehen.
Ich frage mich aber nach dem Sinn.....
Cheers
Wu
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 09:38
von erik
der sinn ist die neue führerscheinklasse bis 48 ps .mein sohn könnte dann mit mir (norton commando) standesgemäss unterwegs sein.die maschine gehört meiner frau und wird von ihr seit jahren nicht mehr bewegt.sie fährt kein motorrad mehr.
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 09:58
von Tim
erik hat geschrieben:gibt es eine einfache möglichkeit eine t140v auf 48 ps zu drosseln,mit tüv?
Klar, Du brauchst dazu nur einen Prüfer, der derartige Eintragungen vornehmen kann - den kann Dir in den alten Bundesländer die nächste TÜV-Station und in den NBL die Dekra. Dann stellt man das Ding auf einen vom TÜV anerkannten Leistungsprüfstand und misst die tatsächliche Leistung. Kann gut sein, dass die Kiste die angegebenen 37kW nicht erreicht. Ansonsten sollte die zwei, drei Pferde sicher mit zwei kleinen Distanzstücken als Anschlag im Schiebergehäuse zu vertreiben sein. Ein bis drei Prüfstandsläufe plus Eintragung kosten halten 'n büschen was, aber das sollte machbar sein.
Tim
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 11:35
von Volker Koch
Moin Erik,
Deine Anfrage irritiert grade etwas, denn bis auf die wenigen Kisten, die irgendwelche armen Leutchen damals selbst per Einzelabnahme bei uns zugelassen haben, hatten die T140V doch eigentlich alle 47-48 PS eingetragen?
Meines Wissens hatten nur die ganz frühen T140V mit etwas anderen Steuerzeiten, Luftfiltern und "Thruxton"-artigen Auspüffen effektive 52 DIN-PS.
Die Kisten, bei denen hier in D 52PS eingetragen waren, hatten meines Wissens alle max. 52 SAE-bhp, die die Herren beim TÜV dann 1:1 in DIN-PS übertragen haben.
Frag Lonnie doch einfach mal nach ein paar Briefkopien mit 42/44/46/47 und 48 DIN-PS und laß die Werte von Eurer Karre "korrigieren". Um so jünger Eure Kiste ist, um so weniger Leistung hat sie ohnehin nur.
Viel Erfolg,
Volker
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 12:00
von erik
unsere maschine ist mit 39 kw angegeben.ob das nun realistischist oder nicht ist ja in erster linie für den tüvmann nicht interessant.unsere maschine ist von 1976 und nochwas zu den 48 ps: mein bruder und ein freund haben beide die fast baugleiche tiger mit 48 ps im brief .vielleicht verwechsle ich da was?normalerweise hatte ich mir noch nie gedanken um den eintragungsmüll gemacht.die maschine ist in einem super zustand und deshalb wollte ich nicht nochmal was kaufen das dann noch tourentauglich geschraubt werden muss.
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 13:22
von Tim
erik hat geschrieben:... deshalb wollte ich nicht nochmal was kaufen das dann noch tourentauglich geschraubt werden muss.
Wie gesagt, such Dir einen Prüfer, der Dir die tatsächliche Leistung einträgt, gut ist. Ein Prüfstandlauf, um zu sehen wo man ist und ggf. bei welcher Schieberstellung die Kiste 36kW abgibt. Wenn ein Spacer rein muss, ggf. noch einen zweiten, wenn der Spacer zuviel wegnimmt, evtl. noch einen dritten. Plus Eintragung. Billiger als ein anderes Krad ist das in jedem Fall.
Tim
Re: drosselung
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 14:04
von Tim
erik hat geschrieben:mein bruder und ein freund haben beide die fast baugleiche tiger mit 48 ps im brief .

Vielleicht will ja einer tauschen. Fisch gelutscht...
Tim
Re: drosselung
Verfasst: Samstag 30. März 2024, 00:23
von Lordlester
Der Brief meiner T140V Bonneville Bj.73 weist 36 KW bei 6.500 U/min. aus. Da der Apparat seit Sept. 2011 außer Betrieb gesetzt wurde muss jetzt ohnehin eine neue Abnahme mit neuem Brief erfolgen. Hat jemand schon einen gangbaren Weg gefunden für eine Eintragung von nur 35 KW (wegen A2 Führerschein) ?
Re: drosselung
Verfasst: Samstag 30. März 2024, 03:56
von Öko
Maximale Drehzahl begrenzen, durch Gasschieberabschläge, Reduzierblenden im Auspuff oder Saugstutzen, Prüfstandsprotokoll und einen fähigen willen TÜVer.