Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

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Rüdi
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Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Rüdi »

Hallo Leute,

mal ne kurze Frage:
muss man einen Mopped Hänger (ungebremst 750kg max. Gewicht) mit Versich. und KFZ-Steuer zulassen, oder gibts dafür ein grünes Kz? Wenn, was kostet die Versi und die Steuer ungefähr.
Weiss das jemand?

Gruss
Rüdiger
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guzzimk
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von guzzimk »

Rüdi hat geschrieben:Hallo Leute,

mal ne kurze Frage:
muss man einen Mopped Hänger (ungebremst 750kg max. Gewicht) mit Versich. und KFZ-Steuer zulassen, oder gibts dafür ein grünes Kz? Wenn, was kostet die Versi und die Steuer ungefähr.
Weiss das jemand?

Gruss
Rüdiger
Hi, grünes KZ gibts nur für Sportanhänger für Sportmotorräder ohne amtliche Zulassung, steuerbefreit. Damit darfst du aber kein zugelassenes (zulassungsfähiges?) Fahrzeug transportieren !

Deshalb habe ich mir auch einen normal zugelassenen Hänger besorgt, Versicherung und Steuer so ca. 40-50 Euro/Jahr.

LG

Markus
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Rüdi
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Rüdi »

Ok, THX.
Und wenn ich von den zu transportierenden Moppeds einfach die Kz. abschraube, sind sie dann "Spochtgeräte" ;-)
Oder ist das zu einfach gedacht? Zur Not kleb ich auch noch ein Klebebandkreuz auf die Lampen. [carton]
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guzzimk
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von guzzimk »

Hi,
" wo kein Kläger, da kein Richter..."-was aber im Falle ein er Polizeikontrolle oder eines Unfalles passiert weiß ich nicht...
(ich würde das Risiko nicht eingehen-ruf doch mal deine Zulassungsstelle an!)

LG

Markus
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jan
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von jan »

Fakt ist, dass sich mit diesem Thema in der Zulassungs- und Versicherungsbranche kaum jemand richtig auskennt. (Na ja, von wenigen Koryphäen mal abgesehen... :mrgreen: )

Geregelt war die Zulassungspflicht für Anhänger in der ehemaligen StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) in § 18 - ich glaube, Absatz 3 oder 4 -, heute findet sich die entsprechende Vorschrift in § 3 Absatz 2 Ziffer 2.e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Zulassungsbefreit sind demzufolge ausdrücklich nur Anhänger - ich zitiere wörtlich - "zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden". Wenn Du mit Deinem Anhänger also auch samstags den Gartenabfall zur Deponie bringst oder Du nicht nur Rennschweine, sondern auch Schlachtvieh damit transportierst, stehst Du schon mit beiden Beinen in der Zulassungspflicht. Und die Anerkennung eines regulär zum Straßengebrauch zugelassenen Motorrades als "Sportgerät" dürfte ebenfalls das Zeug dazu haben, zum Gegenstand grenzwertiger Theoriestreitigkeiten zu werden.

In Abhängigkeit von der Zulassungspflicht - die übrigens keineswegs mit der Kennzeichnungspflicht verwechselt werden sollte!! - muss dann noch die Versicherungspflicht nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) eruiert werden.

Um´s kurz zu machen: Es findet sich immer jemand, der Dir bestätigen wird, dass Dein Motorradanhänger zulassungsfrei und damit nicht versicherungspflichtig ist (ich z.B. würde das sofort und ohne weiteres tun). Auf jeden dieser Menschen kommen aber mindestens zwei Zulassungsfritzen und dreieinhalb Polizeibeamte, die Dir das genaue Gegenteil bestätigen.
Geh´ auf Nr. Sicher, hol´ Dir bei Deiner Versicherung eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), nimm alle verfügbaren Unterlagen zu dem Anhänger, gehe zur Zulassungsstelle und melde ihn mit schwarzem Kennzeichen an. Sofern Du das Glück hast, noch einen Versicherer zu finden, der einen Anhänger nach "alter" Rechtslage zu versichern willens ist, wirst Du eine Haftpflichtprämie von kaum mehr als 20 oder 30 € pro Jahr bezahlen müssen (aber wehe, die haben ihren Tarif schon nach dem BGH-Urteil vom Oktober 2010 [Aktenzeichen IV ZR 279/08] kalkuliert - dann könnte es teuer werden... Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema... ).

Cheers, Jan
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Rüdi
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Rüdi »

Naja,
wenn würd ich dann doch zum angemeldeten Hänger tendieren. Man will ja keine Schererein weger der 50,- im jahr.
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Martin
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Martin »

jan hat geschrieben:Sofern Du das Glück hast, noch einen Versicherer zu finden, der einen Anhänger nach "alter" Rechtslage zu versichern willens ist, wirst Du eine Haftpflichtprämie von kaum mehr als 20 oder 30 € pro Jahr bezahlen müssen (aber wehe, die haben ihren Tarif schon nach dem BGH-Urteil vom Oktober 2010 [Aktenzeichen IV ZR 279/08] kalkuliert - dann könnte es teuer werden... Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema... ).

Cheers, Jan
Aber wohl ein wichtiges? Was ist denn der Unterschied?
Mein Versicherer meinte zu mir seinerzeit als ich meinen Motorradanhänger versichert hatte, dass die Anhängerversicherung eigentlich nur zum tragen käme, wenn er nicht am KFZ hängt. Also bei schieben/rangieren, oder wenn er nicht gut gesichert ist und den Berg runter rollt... Aber da wäre auch noch zu klären ob ne private Haftpflicht eintreten könne...
Ich hab keinen Hänger mehr, werde mir jedoch einen großen demnächst kaufen. Also Tandemachser 2000KG...
muss ich was beachten lieber Lieblingsjan? :halloatall:
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Phil
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Phil »

Martin hat geschrieben: Ich hab keinen Hänger mehr...
Hahahaha, echt nicht, Martin? Haben die blauen oder die gelben Pillen geholfen?
SCNR, so eine Steilvorlage kann man nicht ignorieren....

Schmunzelnde Grüße

Ph.
der sich so gerne auch einen Anhänger leisten würde, aber mangels Platz keinen zu kaufen gedenkt. :pfeiffen:
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windgesichtwaldo
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von windgesichtwaldo »

Wozu um alles in der Welt braucht man einen Motorradanhänger :?:
die Dinger fahren doch von allein
Wer sich in die Bar begibt, bekommt darin Rum
http://vanhansenn.de/
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speedtwin
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von speedtwin »

Martin hat geschrieben: lieber Lieblingsjan? :halloatall:
Schleimer.. :mrgreen: :mrgreen: :halloatall:
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Rüdi
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Rüdi »

Ja, wozu braucht man einen Hänger ... will mir ne Harley kaufen und die fährt ja nicht von alleine :irre:

Nee,
Spass bei Seite,
erstens kommt es schon mal vor, dass ich ein Mopped bewegen muss, was zeitweise nicht zugelassen ist
und dann leben wir hier am Ruhrpottrand etwas weit weg von den schöneren Mopped-Gebieten und das Heimatgefilde kennt man nun ja seit zig Jahren. Und da immer erst 200-300 km Autobahn überbrücken ist mit der Norton schon recht langweilig. Da denke ich mir, kommt man vielleicht mal öfter etwas weiter weg, wenn man das Ding mal flux aufn Hänger packt.
Zuletzt geändert von Rüdi am Dienstag 25. September 2012, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
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jan
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von jan »

Martin hat geschrieben:
jan hat geschrieben:(aber wehe, die haben ihren Tarif schon nach dem BGH-Urteil vom Oktober 2010 [Aktenzeichen IV ZR 279/08] kalkuliert - dann könnte es teuer werden... Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema... ).
Aber wohl ein wichtiges? Was ist denn der Unterschied?
Mein Versicherer meinte zu mir seinerzeit als ich meinen Motorradanhänger versichert hatte, dass die Anhängerversicherung eigentlich nur zum tragen käme, wenn er nicht am KFZ hängt. Also bei schieben/rangieren, oder wenn er nicht gut gesichert ist und den Berg runter rollt... Aber da wäre auch noch zu klären ob ne private Haftpflicht eintreten könne...
muss ich was beachten lieber Lieblingsjan? :halloatall:
Schon vor 10 Jahren hat der Gesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer geringfügig veränderten Formulierung klargestellt, dass auch Anhänger-Halter für einen Haftpflichtschaden im Straßenverkehr "gesamtschuldnerisch" haften, zusammen mit dem Halter des Zugfahrzeugs. "Gesamtschuldnerisch haften" bedeutet: Ein Geschädigter darf von jedem Unfallbeteiligten bzw. dessen Versicherer den ihm zustehenden Schadenersatz in voller Höhe einfordern. Natürlich darf er insgesamt nur soviel Schadenersatz erhalten, wie ihm an Schaden entstanden ist - aber mit der Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Geschädigte auf keinen Fall auf seinem Schaden sitzenbleibt. Bei Anhängern war diese Klarstellung insofern sinnvoll, als z.B. manchmal das Kennzeichen des Zugfahrzeugs durch den Anhänger verdeckt war und nur der Halter des Anhängers ausfindig gemacht werden konnte; oder es gab Fälle, in denen das Zugfahrzeug wegen säumiger Prämie keinen Versicherungsschutz mehr hatte, so dass auch insofern der Anhängerhalter/-versicherer in Regress genommen werden konnte.
Das hat man seinerzeit zur Kenntnis genommen, ein bisschen hin- und herdiskutiert und ist im Übrigen dabei geblieben, Schäden zu regulieren, wie man es bis dahin gewohnt war: Im verbundenen Zustand wird der Haftpflichtschaden, den ein Gespann (nein, ich meine nicht ein Motorrad mit Seitenwagen, sondern ein Zugfahrzeug mit Anhänger) verursacht, zu 100 % über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (kurz "KH") des Zugfahrzeugs beglichen wird.

Bis eines Tages mal ein Versicherer auf die Idee kam, diese Gesamtschuldnerschaft könne bedeuten, dass sich der Zugfahrzeug- und der Anhängerhalter (bzw. -versicherer) nach diesem neuen Gesetzeswortlaut doch wohl regelmäßig den Schaden zu teilen hätten - was der BGH im o.g. Urteil dann auch mit einer sehr akkuraten Begründung bestätigt hat.
Sinngemäß: Wenn der Gesetzgeber nur hätte erreichen wollen, dass der sog. "Verkehrsopferschutz" gewährleistet wird, grundsätzlich aber erst einmal immer der Halter/Versicherer des Zugfahrzeugs zu 100 % eintrittspflichtig ist, dann hätte er es doch wohl auch so ins Gesetz geschrieben. Da er es aber nicht getan habe, gelte die hälftige Teilung. Verstärkendes Argument: Ein Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger entfalte von seinen Ausmaßen und seinem Fahrverhalten immer eine ganz andere Fahrdynamik als das Zugfahrzeug alleine (was nicht nur jeder LKW-Kutscher, sondern auch jeder Wohnwagen-Treiber ohne weiteres bestätigen wird) und stelle von daher eine ganz eigene, spezifische Betriebsgefahr dar. Last not least gelte der Fahrer des Zugfahrzeuges zugleich auch als "Fahrer" des Anhängers, so dass auf den Anhänger zu Recht stets - immer!! - 50 % der Haftung anzurechnen seien.

Das Ganze ist so lange unproblematisch, wie der Halter des Zugfahrzeuges und der Halter des Anhängers identisch sind. Und vor allem: Wenn beide Gespannteile beim selben Versicherer KH-versichert sind. Denn dann kann es dem Versicherer letztlich schnurz sein, ob er den Schadenersatz über den PKW-/LKW-Versicherungsvertrag oder über den Anhänger-Versicherungsvertrag reguliert - löhnen muss er so oder so.

In der Praxis - und das betrifft vor allem, aber eben nicht nur die Nutzfahrzeugbranche (Speditionen, Bauunternehmen, Warenhausketten, Lebensmittellieferanten, Trailer-Vermietungen und-und-und) - kommt es aber sehr häufig vor, dass das Motorfahrzeug zu Halter/Versicherer A gehört und der gemietete/geliehene/geleaste/zum Gebrauch überlassene Anhänger zu Halter/Versicherer B.
Konnte B sich bisher darauf verlassen, dass A den kompletten Schaden übernimmt, sieht er sich nun mit 50 % der Schadenersatzforderungen konfrontiert; und zwar ausnahmslos - immer - in jedem Fall.

Das hat in der Versicherungsbranche zu den nachhaltigsten Verwerfungen der letzten 10 Jahre geführt (ich bin bei meinem Laden seit 2 Jahren der zuständige Projektleiter für dieses Thema). Alle Versicherer streben aus praktischen Gründen die neuerliche Überarbeitung des Gesetzes und damit die Wiederherstellung der Rechtslage vor 2002 an - müssen aber mit der aktuellen Rechtslage und dem BGH-Urteil von 2010 leben.
Manche Versicherer nehmen gar keine Anhänger mehr in Deckung. Manche nur, wenn auch das Zugfahrzeug bei ihnen versichert ist. Und manche legen die Prämie konsequent "schadenbedarfsgerecht" auf die Anhänger um: kostete bisher selbst ein großer 25to.-Auflieger im Güterfernverkehr kaum mehr als 80, 100 € an KH-Prämie pro Jahr, kommt es heute schon mal zu Prämienforderungen von 1.500 bis 2.000 €. Was das z.B. für einen Anhängervermieter - dessen Karren ja ständig hinter fremden Zugfahrzeugen laufen! - bedeutet, kann man sich unschwer ausmalen.
Und auch kleine Vermietanhänger können davon betroffen sein, wenngleich bei weitem nicht in so dramatischem Ausmaß.

Last not least: Unter Privatleuten gilt dasselbe! Wer seinem Kumpel mal eben fürs Wochenende den Motorradanhänger leiht, und der Kumpel baut damit einen Unfall mit, sagen wir mal: 10.000 € Schaden - dann wird der PKW-Versicherer des Kumpels beim Anhänger-Versicherer des Verleihers 5.000 € regressieren - so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wie gesagt - die Branche geht sehr uneinheitlich damit um. Man sollte aber speziell als Halter eines Anhängers darüber Bescheid wissen und auf entsprechende Aktivitäten seines Versicherers vorbereitet sein.

Cheers, Jan
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Goldstar »

dh. also verleih keinen Hänger nicht.

Also ich leihe mir einem Hänger vom Kumpel, verusache einen Schaden dan trägt meine Versicherung die Hälfte und die versicherubng des Kumples die Hälfte.
Na der bedankt sich den er steigt in den Beiträgen. Könnt er jetzt diesen Mehraufwand gegenüber mir einfordern bzw einklagen? Und würde dann meine Haftpflichtversicherung einspringen. Oder nur an einem eventuell entstandenen Schaden am Hänger?

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jan
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Re: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von jan »

Goldstar hat geschrieben:dh. also verleih keinen Hänger nicht.
"Besser ist das", vom Grundsatz her.
Goldstar hat geschrieben:Also ich leihe mir einem Hänger vom Kumpel, verusache einen Schaden dan trägt meine Versicherung die Hälfte und die versicherubng des Kumples die Hälfte.
So isses!
Goldstar hat geschrieben:Na der bedankt sich den er steigt in den Beiträgen.
Vorläufig wohl noch nicht - bisher gibt es für Anhänger noch keine Schadenfreiheitsrabatte, also auch keine Rückstufung im Schadenfall.
Goldstar hat geschrieben:Könnt er jetzt diesen Mehraufwand gegenüber mir einfordern bzw einklagen? Und würde dann meine Haftpflichtversicherung einspringen.
Wie gesagt - da es bei Anhängern derzeit noch kein SFR-System gibt, gibt´s auch keinen Mehraufwand. Aber natürlich könnte Deinem Kumpel sein Haftpflichtversicherer den Vertrag kündigen oder ihm zumindest, auf dem Wege der Änderungskündigung, die Beiträge deutlich nach oben setzen. Es hat zwar wohl noch keine derartigen Fälle gegeben - wäre aber theoretisch durchaus ein Fall für Schadenersatz.
Goldstar hat geschrieben:Oder nur an einem eventuell entstandenen Schaden am Hänger?
Nö, den Schaden am Anhänger trägst auf jeden Fall erst mal Du! Denn das ist ja kein haftpflichtiger Fremdschaden, sondern - da verbundenes Gespann - ein Eigenschaden. Die einzige Versicherung, die das bezahlen würde, wäre eine für den Anhänger abgeschlossene Vollkasko-Versicherung.

Ich sach´ ja: das is´n Scheiß-Thema!
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AW: Mopped Hänger und KFZ-Steuer?

Beitrag von Martin »

jan hat geschrieben:
Ich sach´ ja: das is´n Scheiß-Thema!
Na, dafür haben wir ja Dich Zuckerpuppe :mrgreen:
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