Seite 7 von 59

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 11:51
von rivera
OMG, mit weiteren Details halte ich erstmal hinterm Berg, bevor sie relevant werden....
Nur noch eine Newbie-Frage- Hat meine eine TLS-Bremse?
Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?
Wird grade einer angeboten.
Oder ist das auch nur mit neuen Bremsinnereien möglich? und was sgt der TÜV dazu???? :facepalm2:
Uli

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 11:54
von chinakohl
Z. Bsp. K&N Stahl/Gewebe Luftfilter an einer 1980er Suzuki GS 850g eines Freundes. Ehemals mal eingetragen worden - vor ca. 3 Jahren bei der HU beanstandet (obwohl eingetragen) mit Hinweis auf die offene Kurbelgehäuseentlüftung (obwohl mit Catch- Tank).
Blow- by und sonstige, dem Kurbelgehäuse entweichende Dämpfe/ Gase dürfen nicht ins freie geleitet sondern müssen dem Motor zur verbrennung wieder zugeführt werden.
Ausserdem wurde der Ansauggeräuschdämpfer - gemeinhin als Luftfilterkasten bezeichnet - als fehlend bemängelt (er ist technisches Bestandteil des Fahrzeug bei der ursprünglichen Baumusterprüfung - ergo erloschene Betriebserlaubniss).
Da hatte der Prüfer möglicherweise seinen kleinkarierten Tag ;-) .

MfG
Arvid

P.s: Die an dem Fahrzeug verbaute und ebenfalls eingetragene Marshall 4 in 1 Auspuffanlage ist aber für Gut befunden worden (und das, obwohl sie erheblich lauter als die Serienanlage ist) :D

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:19
von Domi-650SS
rivera hat geschrieben:…TLS-Bremse?
Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?…
http://cbbc.sysz.de/forum/viewtopic.php ... &hilit=tls
Fritz

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:21
von Öko
Tls. Weichere Beläge, Rundlauf/sitzoptimierung, my längere bremshebel

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:36
von Tim
Martin hat geschrieben:Tim. Langsam wird es albern bzgl. der Eintragungsparanoia. Dann müsste ich auch Panik schieben weil ich Akronts und Grimeca eingetragen habe. Die können mir ja augenblicklich während der Fahrt rückwirkend ausgetragen werden...
Tja. Gibt es ein Traglastgutachten zu den Akronts? AFAIK - durch Gerd und seinen Kollegen Menze - doch wohl nicht. Gibt es ein Gutachten zur Bremsmomentabstützung? Hat das mal jemand berechnet? Etc.

Ich hab mir wie schonmal gesagt irgendwann den Spaß gemacht, meine Bremsmomentabstützung an der Roadholder nachzurechnen, das waren einfach zwei Streben unten von der fetten M12 auf die je zwei lütten Schutzblech-Stehbolzen, wie üblich. Ergebnis: Das konnte ich mir selbst nicht ausreichend schönlügen, dass ich damit vor des Teufels Üblen Vetter getreten wäre. Es gab mal eine alte Classic Bike über einen Schrauber, der hat drei Norton Cafe-Racer aufgebaut. Der hatte massive Schellen gefräst, um genau diese Bremsmomentabstützung zu realisieren, warum wohl?
Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen.
Nö, darum geht es nicht. Mir ist auch klar, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand damit auf die Fresse fliegt, relativ gering ist - aber das beruht einfach darauf, dass keiner genau hinguckt. Und sonst nix.
Es ist mitnichten so als sei fast jeder Eintrag kassierbar.
Nö, nur nichtige.
Wenn zur Begutachtung gemauschelt wurde bzw. offensichtlich gegen damals geltendes Recht verstoßen wurde. OK
Ja, das ist eine hinreichende Bedingung für eine nichtig Eintragung.
Aber so. Never. Und komm bitte nicht mit dreifach geschwurbelten Wenn-Dann Szenarien.
Nimm Ulis Eintrag: Da ist ein Hersteller eingetragen, der heute keine Moppedfelgen mehr herstellt. Wenn die Felge erneuert werden muss, wird der Prüfer wohl eine mindestens gleichwertige fordern. Wie, es gibt kein Traglastgutachten für die Felge? Wie wurde das denn damals eingetragen? Wie, es gibt keine Freigabe vom Hersteller? Nee, also dann .... sorry, aber das finde ich alles andere als dreifach geschwurbelt und es erfordert nur ein Wenn.
Und zur 18" Frage für Commando. Auch das ist so ne Phantomfrage. Joe gibt in D aus Prinzip keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Joes persönliche Meinung dazu kenne ich nicht, er bezieht sich immer auf die Meinung des ursprünglichen Herstellers dazu, und die ist wohl ziemlich eindeutig (auch wenn ich sie nicht nachvollziehen kann).
Aber auf der Andover Seite wird explizit erwähnt, dass Dinge passen/nicht passen für 18" Umbau. Wurde hier auch schon thematisiert.
Andover bedient vorrangig den britischen Markt, und dass da zulassungsrelevante Dinge anders gehandhabt werden, ist hinlänglich bekannt.
Wenn das aus technischen/sicherheitsrelevanten Gründen verboten wäre, würde sich für einen seriösen Dealer verbieten, das so zu sagen.
Ich kenne die Grund nicht, weswegen Norton Motors (1977) Ltd. (ich glaub, so hieß der Schuppen dann) eine entsprechende Mitteilung gemacht hat. Vielleicht sind es ja religiöse Gründe? Ich vermute nur sehr stark, dass ein kategorisches "Nein" seitens des OEM einen sehr rebellischen Prüfer braucht, wenn man sich drüber hinwegsetzen will. Oder einen, der einem die entsprechenden Gutachten teuer andrehen will. Beim TÜV geht inzwischen vieles, wenn man das entsprechende Kleingeld zu investieren bereit ist.
Hier wird immer so getan, als wären wir hier großteils illegal unterwegs.
Irgendwas findet man immer, wenn man nur genau genug hinschaut. Und bei Reifen und Felgen muss man gar nicht so genau hinschauen....
Mein TÜV Mann ist hier entspannt. Sowohl ein starres Heck ist prinzipiell legal eintragungsfähig, ebenso meine one-off 3 in 1 am Triple...
Vieles ist prinzipiell eintragungsfähig, IMHO auch 18" in einer Commando - wenn man bereit ist, den entsprechenden Aufwand bei der Begutachtung zu gehen. Wenn dieser Aufwand aber nicht nachvollziehbar begangen wurde, hat man eben im Prinzip eine nichtige Eintragung. Ob das irgendwann mal ein Problem ist und ob man es drauf ankommen lässt, ist eine ganz andere Frage.

Würde mich mal interessieren, wie lange der TÜV solche Eintragungen nachhalten musste in der vor-EDV-Zeit (und aus der dürfte eine Schürmann-Felge stammen). Und was bedeutet es, wenn etwaige damals völlig korrekte Unterlagen inzwischen vernichtet wurden - heute dann aber ein Sachverständigen die Rechtmäßigkeit einer Eintragung anzweifelt?
Mich würde mal tatsächlich ein belegbarer Fall einer Außerkraftsetzung eines normalen Eintrags interessieren, der nicht vom Hörensagen irgendwo rumgeistert. Und ich meine nicht den Evo Motor im Panheadrahmen...
Gips mehr als genug. Ich hab diverse Dinge erst gar nicht eingetragen, aber bei der Grimeca in der Atlas bin ich inzwischen soweit, dass ich die nicht mehr verwenden will.


Tim

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:38
von Tim
rivera hat geschrieben:Nur noch eine Newbie-Frage- Hat meine eine TLS-Bremse?
Ja.
Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?
Ja.
und was sgt der TÜV dazu???? :facepalm2:
Vermutlich nüscht, ist ja ein optionales Okinaalteil.


Tim

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:53
von holsteiner
Solche Sachen wie eine Eintragung einer anderen Radgröße dürfen nur sog. "vollberechtigte" mit Zusatz für Hochgeschwindigkeitsfahrten, die müssen extra versichert sein, abnehmen. Davon gibt es allerdings nicht allzu viele. Zum Glück haben wir hier im Kreis so einen. Der soll mir schließlich jetzt im Frühjahr die Tokico 6 Kolben-Bremse mit selbstgefertigtem Adapter eintragen. Und ich bin da sehr zuversichtlich, dass das klappt. Logisch, dass der Aufwand höher ist und entsprechend bezahlt werden muss, aber ein "Gefälligkietsgutachten" wird das nicht werden.

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 14:02
von rivera
Tim hat geschrieben:
rivera hat geschrieben:Nur noch eine Newbie-Frage- Hat meine eine TLS-Bremse?
Ja.
Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?
Ja.
und was sgt der TÜV dazu???? :facepalm2:
Vermutlich nüscht, ist ja ein optionales Okinaalteil.
Tim
rivera hat geschrieben: Oder ist das auch nur mit neuen Bremsinnereien möglich?
Uli

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 14:11
von Tim
rivera hat geschrieben:Oder ist das auch nur mit neuen Bremsinnereien möglich?
N E I N ! ! ! :pfeiffen:

Der Kit kommt mit dem, was man für den Umbau braucht (u.a. neue Nocken mit Wellenabsatz für die Versteifungsplatte).



Tim

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 14:25
von Martin
Tim, Deine selbst googelnden Einträge sind genau das, was ich meine, wenn ich schreibe "NICHT vom Hörensagen". Also ich hab mir vier fünf angesehen und zugeklappt, weil es nicht passt zu unserem Thema. Da geht es um einen DIREKT widerrufenden Eintrag, oder um einen, der nicht im Fz.Brief eingetragen war sondern drei Jahre lose mitgeführt wurde etc.
Du kannst hier ja theoretische Szenarien aufbauen wie Du willst, der Großteil ist in meinen Augen Quatsch.
Akront Felgen haben also kein heute erforderliches "Traglastgutachten". Ja, mag sein. Und das würde Deiner Meinung nach ja bedeuten, dass er quasi nichtig sein würde.

So: Nun habe ich während ich hier tippe den TÜV Spezi für solche Eintragungen gesprochen. Also er sagte mir klipp und klar, dass es Gutachten über Akront Felgen gegeben habe. Eine Austragung hält er unter normalen Umständen für Quatsch und nicht machbar. Warum auch?
Was denkbar wäre - und da sind wir wieder bei den Fällen, die auftauchen wenn man Deiner Googelselbstsuche folgt - ist, dass es Spezis gibt, die eine Supermoto bauen und Umtragungen machen á la von 21" auf 16" Vorderrad.
JA, heute sind Eintragungen durchaus schwieriger und wenn ich meine Morad Räder eingetragen haben will, müssen wir überlegen wie das geht. Er will jetzt TÜV Intern suchen was er hat. Er sagt nicht pauschal Ja, aber auch nicht pauschal Nein. Ganz im Gegenteil. Am Ende wird es - wie so oft - eher ne Geldfrage sein. UNd zwar echtes Geld, kein Schmiergeld.

Was die 18" Frage bei Norton betrifft bin ich auch sehr abwartend. Was wir wissen - und das ist genau das, was Joe weiß (und nicht weiß)- ist, dass Negus in den 80ern abgelehnt hat , Freigaben für 18 Zoll zu "erlauben". Joes einzige - für ihn verwertbare - Aussage war hierzu, "und er wird schon gewusst haben warum". Wenn ich noch nicht mal stark überlege (eine Googelselbstsuche wird mir wohl kaum helfen), fallen mir 1000 Gründe ein (okay okay, Tausend ist als Schlagwort nur ein Stilmittel lieber Tim ;-) ) warum jemand das ablehnt. Und da fällt mir unter Anderen Arroganz ein oder Sicherheitsbedürfnis nach Unangreifbarkeit etc.
HÄTTE es technische Gründe, KÖNNTEN die mit der damaligen Reifenverfügbarkeit/qualität zu tun haben, was nicht heißen MÜSSTE, dass es heute relevant ist. Ich weiß ziemlich genau, dass seinerzeit mit dem Erscheinen der Trident Dunlop mit Nachdruck "gebeten" worden ist, einen Reifen bereitzukonstruieren, der dem Moped gewachsen ist. Diesen gab es dann in 4.10-19 und sowohl vorne wie hinten.
Ich kenne mehr als Einen, der eine Commando mit 18 Zöllern bewegt. In der schlimmsten Annahme wären die in höchster Lebensgefahr. Enie Zeitlang war es leider nicht immer so rosig auf dem 19" Reifenmarkt, wie es das heute ist.
Der TÜV würde das sicher machen - wenn er davon wüsste - und 18 Zoll unter Hinweis auf die Nortonmotors Aussage verbieten. Ich denke, dann muss aber die Firma auch das Kind beim Namen nennen, WARUM es nicht geht. Aber DASS es geht, sieht man an der Erwähnung auf der Webseite des OFFIZIELLEN Nachfolgers von Norton. Und das Argument "das ist ja nur für England" ist ein absoluter Knaller. Sorry, wenn es technische bzw. sicherheitsrelevante Gründe geben WÜRDE, einen 18 Zöller NICHT zu fahren, dann ERWARTE ich vom Rechtsnachfolger UNBEDINGT, dass er darauf hinweist - auch in England! - dass 18 Zoll nicht erlaubt ist. Alles Andere mutet komisch an. Und anders herum ebenso. Ich kann nicht rigoros ablehnen, 18 Zöller zu befürworten, gleichzeitig aber mit 18 Zoll Umbauten Geld verdienen.

Dass Triumph lustig unterschiedliche Größen auf "gleichen" Motorrädern (18 & 18" UK Version, 19 & 18" US Version, 500er lustig von 17 & 17 auf 19 & 18 und 18 6 18 bei Nichtveränderung des Fahrwerks und/oder Motors) auf dem Markt hatte, unterstreicht für mich noch mal die Überhöhung dieses Themas.
Recht geben würde ich Dir, wenn Du Dich alleine auf Tragfähigkeiten eines Sicherheitsrelevanten Teils beziehen würdest. Aber da sind wir wieder im Einzelfall, ähnlich wie in der Frage von Kombinationen Felgengröße zu Reifen.

Der TÜV ist und war keine Deppenorganisation. Auch, wenn man manchmal den Eindruck haben konnte. Aber TÜV Sachverständige, die ihren Job ausgeübt haben, wie sie ihn sachverständig interpretieren, haben immer schon EIntragungen vorgenommen, die sie nach bestem Wissen und Gewissen und sicher ausgiebiger Prüfung des Einzelfalls mit UNterschrifft bestätigt haben. Warum man heute davon ausgehen soll, dass ein Eintrag einer Sache, die NICHTS Besonderes darstellt, wertlos sein soll, das würde ich gerne wissen wollen.

Zu angegebenen Beispielen: Offene Trichter waren in den 70ern schon problematisch und eigentlich fast unmöglich. Und der Grund ist ja nicht die mögliche Leistungssteigerung, sondern das Ansauggeräusch, dass höher ist und in die Geräuschmessung einbezogen wird.
Eintragungen zu Auspuffanlagen bringen Dir ebenfalls nichts, wenn Du nach dem Eintrag mit Käferrohren im Krümmer diese demontierst und das Geräusch lauter ist als im Fz. Brief vermerkt. Und hier sind die Obergrenzen ganz bewusst bindend und unverrückbar. Übrigens MIT den Messtoleranzen und Angaben des Messverfahrens.

Und Fälle, die offensichtlich illegal sind - und hier sind wir beim rückdatierten Triumph-Chopper - haben hiermit absolut nichts zu tun.

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 15:20
von Tim
Martin hat geschrieben:Du kannst hier ja theoretische Szenarien aufbauen wie Du willst, der Großteil ist in meinen Augen Quatsch.
Das ist nicht theoretisch, auch wenn Du Dir das weiterhin schönreden möchtest, sondern völlig normal. Wenn etwas eingetragen wurde, was einer warum auch immer getriggerten Prüfung - was schlicht selten passiert - nicht standhält, ist die Eintragung nichtig. Würde mich schwerstens wundern, wenn Dir Dein Prüfer ernsthaft sein Indianderehrenwort gibt, dass er eine fehlerhafte Eintragung nicht wieder graderücken darf, und darum geht es. Harley-Beispiele willste nich', Google-Beispiele willste nich .... naja.

Ich bin selbst mal im Ansatz in diese Diskussion verwickelt worden, weil ich nicht mehr das Okinaal-Heck an der HD hab. Und es gibt eine Eintragung, die die Nummernschildbreite begrenzt. Da steht aber nicht warum das eingetragen ist - und das liegt an dem Abstand der Okinaal-Blinker. Nun kann ich leider kein 240er Schild fahren, weil da das H nicht mehr draufpasst bei den verfügbaren Kombinationen. Glücklicherweise hatte der Prüfer keinen Bock, diese Diskussion wegen der 15mm zuviel Schildbreite zu Ende zu führen. Tja, und dann denk mal die ganze Sache komplett durch .....
Akront Felgen haben also kein heute erforderliches "Traglastgutachten".
"Heute" ist kein "Traglastgutachten" mehr erforderlich, das war früher, heute heißt das schon wieder irgendwie anders und est steht wohl noch mehr drin - frag mal Gerd. Wann früher beginnt, weiß ich ich nicht, aber es muss schon sehr lange her sein, und es würde mich auch schwer interessieren. Ich weiß nur, dass ich schon 1993 bei der Atlas keine Eintragung für die Akronts aus genau diesem Grund mehr bekommen habe, und ich hatte nicht das Gefühl, dass das eine neue Idee des Prüfers wäre. Der hat da schlicht ein Auge zugedrückt - wie beim Auspuff auch - weil die Dimensionen okinaal waren.
Ja, mag sein. Und das würde Deiner Meinung nach ja bedeuten, dass er quasi nichtig sein würde.
Was macht denn ein Prüfer? Er schaut sich grundsätzlich an, ob ein Umbau den zu erwartenden Lasten standhält. Wie will er denn eine Felge beurteilen, wenn die nicht mit entsprechendem Datenblatt kommt? Steht das Material und der Querschnitt auf dem Ding drauf? Nein. Was dann? Glaubst Du ernsthaft, dass ein Prüfer mit der Methode des scharfen Hinsehens erkennen kann, was eine Felge, von der er nix weiß außer wie sie aussieht und was irgendwer draufgestempelt hat, leisten kann? Und auf den Trichter dürften die Tschechischen Überwachungsvereine kurz nach der Erfindung des Rades gekommen sein. Kennzeichnungspflicht für diverse Zubehörteile fing in den 50gern an, und warum sollte man etwas kennzeichnen? Weil man es damit entsprechenden Gutachten zuordnen kann.
So: Nun habe ich während ich hier tippe den TÜV Spezi für solche Eintragungen gesprochen. Also er sagte mir klipp und klar, dass es Gutachten über Akront Felgen gegeben habe.
Da sagen zwei Felgen-Spezialisten was anderes, einer davon hier im Forum.
Eine Austragung hält er unter normalen Umständen für Quatsch und nicht machbar. Warum auch?
Richtig, unter normalen Umständen. Und was sind normale Umstände?
Was denkbar wäre - ...
Ja, was denn nun? Ich dachte, alles Quatsch?
JA, heute sind Eintragungen durchaus schwieriger ..... Am Ende wird es - wie so oft - eher ne Geldfrage sein. UNd zwar echtes Geld, kein Schmiergeld.
:-k Was hab ich denn anderes geschrieben?
Was die 18" Frage bei Norton betrifft bin ich auch sehr abwartend. ...Ich denke, dann muss aber die Firma auch das Kind beim Namen nennen, WARUM es nicht geht.
Mir tät schon ein einfaches "Hallo? Schomma watt von Produkthaftung gehört? Warum soll ich mir den Stress antun?" völlig ausreichen.
Ich kann nicht rigoros ablehnen, 18 Zöller zu befürworten, gleichzeitig aber mit 18 Zoll Umbauten Geld verdienen.
Offensichtlich schon, oder? Abgesehen davon sind die 18"-Teile einfach nur Atlas-Teile.
Aber TÜV Sachverständige, die ihren Job ausgeübt haben, wie sie ihn sachverständig interpretieren, haben immer schon EIntragungen vorgenommen, die sie nach bestem Wissen und Gewissen und sicher ausgiebiger Prüfung des Einzelfalls mit UNterschrifft bestätigt haben.
Und wie willst Du eine Felge prüfen, ohne dass Du die "Internas" kennst? Und wie willst Du heute nachweisen, dass der Prüfer damals diese Internas eben doch kannte und der Prüfer, der Dir sagt, dass das so nicht korrekt ist, eben nicht recht hat? Viel Spaß ....
Warum man heute davon ausgehen soll, dass ein Eintrag einer Sache, die NICHTS Besonderes darstellt, wertlos sein soll, das würde ich gerne wissen wollen.
Deswegen die Frage, wielange solche sorgfältigen, nach besten Wissen bla bla bla ... in Sachverstand getränkten Gutachten mit Unterschrift und Stirnabdruck des Bittstellers aufbewahrt werden müssen? Denn wenn die damaligen sorgfältigen, nach besten Wissen bla bla bla .... Entscheidungen nicht mehr dokumentiert sind, wie willst Du denn dann die Abgrenzung zu Eintragungen aus Gefälligkeit ziehen?

Und wenn heute einem Prüfer irgendeine Eintragung spanisch vorkommt, er ein Gefälligkeitsgutachten vermutet und mit seinen Überlegungen darauf kommt, dass da was nicht stimmt, warum sollte er dann nicht die Eintragung aufheben lassen? Im Zweifel verdient er oder ein Kollege doch dann Geld damit, den notwendigen Umbau wieder abzunehmen...
Zu angegebenen Beispielen: Offene Trichter waren in den 70ern schon problematisch und eigentlich fast unmöglich.
Ach, also doch nicht alle so sorgfältig, nach besten Wisssen bla bla bla? Entscheid Dich mal....



Tim

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 16:20
von Goldstar
Bei uns in Hessen ist es mittlerweile so, das Gutachen von einerübergeordneten Stelle geprüft werden.
D.h. das vom TüV ausgestellte Gutachten wird unter Zahlung einer Bearbeitungsgebühr zu dieser Stelle geschickt. Diese prüfen das Gutachten auf Richtigkeit und was weiss ich nicht alles. Ist das ok, bekommt man es zugeschickt und kann zur Zulassungsstelle gehen und es eintragen lassen. Gutachten eines TüV eines anderen Bundeslandes werden nicht zugelassen. In wie weit das schon für andere Bundesländer gilt weiss ich nicht, vielleicht wird es dort noch noch umgesetzt. Von daher könnte man sagendas diese Eintragungen hieb und stichfest sind, denn sie wurden ja geprüft.
Vermutlich ist es aber wieder nur eine Geldmacherei und die prüfende Behörde hat keinerlei Ahnung von den technischen Dingen welche in einem Gutachen maßgeblich sind.

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 16:47
von Towner
Solange man nur die Hu braucht, hat man ja genügend Varianten, Dekra, KÜS, GTÜ,...

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 17:13
von chinakohl
@ Goldstar

Ja, das ist ja der Irrsinn - so langsam wird dieser ganze "Behördenwust" unüberschaubar (und daher als unnötig erachte ich dieses sowieso !!!!!).
So z. Bsp. die Vorschriften zur Blinkermontage - hier wird zwischen Zulassung nach EU- Recht und Zulassung nach Stvzo unterschieden (Zulassung nach Stvzo - also Anmeldung vor in Kraft treten des EU- Rechts - schreibt andere Maße vor).
Hast du also eine Karre seit den späten 80ern oder so dauerhaft angemeldet, bist du der Gearschte - oder was? Was hindert mich daran, ein solches Fahrzeug kurzzeitig abzumelden und anschließend nach EU- Recht wieder zuzulassen.
Das ist aber wieder mal typisch Deutsch (wenn der Amtsschimmel reitet).

@ Towner
Mittlerweile habe ich schon des öfteren gehört, das die DEKRA noch "schlimmer" als der TÜV - Nord/ Rhld. sein soll. Das ist ja das blöde in Deutschland - gib`mal irgendeiner "Schnarchnase" Befugnisse über das Wohl oder Übel eines Bürgers (so`ne Art "Werkschutz- Mentalität" ;-) ).

MfG
Arvid

Re: 70er Commando Aufbau Süd

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 17:15
von Tim
chinakohl hat geschrieben:Was hindert mich daran, ein solches Fahrzeug kurzzeitig abzumelden und anschließend nach EU- Recht wieder zuzulassen.
Geltendes Recht. :pfeiffen:

Es gilt immer das Erstzulassungsdatum, auch bei Deinem Blinkerbeispiel.


Tim