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Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Samstag 16. Mai 2015, 23:42
von pug
Tim: das ist korrekt. Mit nur Krümmer ist der Sound eklig[emoji3]
Re: AW: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 00:40
von Tim
Wuselwahnwitz hat geschrieben:Über das Messverfahren hatte ich mich schon informiert: ....
Sorry, da wurdest Du flaschinformiert: Vor 1983 maSgW nur der dritte Gang (was auch nur logisch ist, sonst hätten die Karren ab 1983 wieder lauter sein dürfen). Versuch erst gar nicht, mit einer 1969er die 84dB(A) im Zweiten schaffen zu wollen, das wird nix. Wenn Du des Teufels Üblen Vetter dazu kriegst, versuch lieber die 84dB(A) im Dritten als die danach gültigen 86dB(A) im Zweiten (weil Du dann weit über 90dB(A) im Zweiten haben wirst...).
Die Info "Fünfganggetriebe" kommt mir auch sehr spanisch vor. Zum einen, weil vor 66 nur im "höchsten" Gang gemessen wurde, und da glaube ich nicht, dass da mal eben eine Regelung draus wurde, die den zu wählenden Gang von der Gesamtzahl der Gänge abhängig macht. Zum anderen weil 1966 bei Moppeds über 250cc noch Viergang-Getriebe üblich waren und die Richtlinien immer nur auf die technische Entwicklung reagieren. Ich habe große Zweifel, dass die 1966 schon irgendwas in die Vorschriften gemalt haben, was eventül u.U. vielleicht mal sein könnte.
Tim
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 01:22
von chinakohl
Zuweilen ist auch der versierteste "Mann vom Detektüv" nicht vollkommen Herr seiner geistigen Fähigkeiten/Möglichkeiten.
Anbei mal ein Link.
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 08:31
von Öko
Ja eben, den Beitrag kenne ich, und darum sollten die Werte von Wusel locker im Tolleranzfeld sein...weil die 21 dB/A vor Ez. 1980 noch hinzu addiert werden MÜSSEN plus ggf. 5 dB/A Tolleranz
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 09:52
von Piddie
Die tollen Toleranzen gelten leider nur, wenn die Polizei am Straßenrand das Standgeräusch misst. Der TÜV müsste nach der seinerzeit gültigen Richtlinie für die Geräuschmessung an Kfz messen - und da behaupte ich mal, dass das - bei strenger Auslegung - kaum eines unserer Alteisen schaffen würde. Eben weil, wie Tim schon schrieb, die Kisten auch damals die Grenzwerte nicht eingehalten haben.
Auf hoher See, vor Gericht...und beim TÜV sind wir alle in Gottes Hand.

Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 10:07
von Öko
Unsere Sachverständigen hier drehen nicht so am Zeiger und vor allem, nehmen sie sich Zeit für Komplettaufbauten...eiern dann auch nicht bei der Abnahme rum, wenn das was im Vorfeld abgesprochen, so umgesetzt wurde.
Das ist der Auspuff nun kein Durchfallkriterium...schon gar nicht an ner alten Kiste.
Habe es an mehreren Prüfstützpunken und bei mit auf Arbeit in zwei Bundesländern bei vier verschiedenen Prüforganisationen erlebt, das die Sachverständigen auch mit vielem mitgehen, wenn jahrelanges/Jahrzehnte Vertrauen aufgebaut wurde und als Schrauber ist das denn schon ein ganz anderer Schnack, wenn man die Jungs paar mal in der Woche in der Werkstatt hat.
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 10:23
von Tim
Öko hat geschrieben:Ja eben, den Beitrag kenne ich, und darum sollten die Werte von Wusel locker im Tolleranzfeld sein...weil die 21 dB/A vor Ez. 1980 noch hinzu addiert werden MÜSSEN plus ggf. 5 dB/A Tolleranz
Wie oft denn noch? Das Standgeräusch interessiert für die Zulassung nicht die Bohne. Entweder das Fahrgeräusch stimmt oder es stimmt nicht.
Tim
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 10:32
von Tim
Der wie bei dem Thema üblich auch nicht grade frei von Fehler, Halbwahrheiten und Vereinfachungen ist. Die beschleunigte Konstantfahrt wurde bei 40km/h und nicht 50km/h gemessen, die Gangangaben sind auch nicht drin, DIN-Phon und dB(A) sind durchaus ineinander überführbar und der gemeine Streickenposten kann das Standgeräusch sehr wohl mit dem Pegelmessgerät in dB(A) aufnehmen, um ggf. einen Messung des Fahrgeräuschs in DIN-Phon und nach dem alten Verfahren anzuordnen (dass er das meist nicht macht, hat andere Gründe, aber frag mal die Milwaukee-Fraktion, die sich auf solchen Unfug verlassen hat). Etc.
Tim
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 13:10
von pug
Mal leicht off topic:
Was passiert eigentlich wenn die Grün-weißen (jetzt ja eher dunkelblau bis schwarz) einen zu lauten Auspuff feststellen?
Punkte? Verwarngeld? Beschlagnahme? Todesstrafe?
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 13:48
von Wuselwahnwitz
pug hat geschrieben:.........Todesstrafe?
Mindestens, wenn nicht sogar geschubst werden
Also, Prüfer 1 hat mir 'nen Zettel mitgegeben, die Fahrgeräuschmessung betreffend:
Da heißt es: Mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h (im 3. Gang bei Fünfganggetrieben) 10m vor der Me?stelle Vollgas geben und dies bis 10m NACH der Meßstelle beibehalten.
Mindestens 3 Messungen je Fahrzeugseite, Spitzenwerte werden hearusgenommen bzw. nur die Werte berücksichtigt die um max. 2 dbA voneinander abweichen. Der arithmetische Mittelwert der LAUTEREN Fahrzeugseite

ergibt dann das Prüfergebnis.
Ob denn die Kollegen in Bielefeld (Prüfer 2 und 3) das dann auch so messen, ist fraglich. Alles was ich tun kann ist also das Fahrzeug auf die Prüfung an Hand der mir überlassenen Beschreibung vorzubereiten.........alles klar?
Das mach' ich die Woche über (verbotener Weise) im Industriegebiet.
Die Ergebinsse der Recherchen der Richtlinien (nicht der Aussagen diverser Magazine oder Zubehörläden) decken sich in etwa, auch in Bezug zum Baujahr.
Drollig: Motor 1973, Fahrzeug 1969......na wir werden sehen..
Gruß
W.
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 15:03
von Martin
pug hat geschrieben:Mal leicht off topic:
Was passiert eigentlich wenn die Grün-weißen (jetzt ja eher dunkelblau bis schwarz) einen zu lauten Auspuff feststellen?
Punkte? Verwarngeld? Beschlagnahme? Todesstrafe?
Was Du dann zu tun hast, steht ausführlich im Southern Division Katalog ind er Chopper-Rubrik

Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 15:07
von pug
Den habe ich irgendwo rumliegen... Mussbich mal schauen[emoji3]
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 15:24
von Tim
Wuselwahnwitz hat geschrieben:Da heißt es: Mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h (im 3. Gang bei Fünfganggetrieben) 10m vor der Me?stelle Vollgas geben und dies bis 10m NACH der Meßstelle beibehalten.
Das ist ab 1966 die korrekte Prozedur (föllich unabhängig ob Vier- oder Fünfgang), und lass Dir bloß nicht erzählen, Du müsstest das im Zweiten machen. Erwähnte ich schon, dass Dein Krad den Stunt im Zweiten nicht schaffen wird?
Ob denn die Kollegen in Bielefeld (Prüfer 2 und 3) das dann auch so messen, ist fraglich. Alles was ich tun kann ist also das Fahrzeug auf die Prüfung an Hand der mir überlassenen Beschreibung vorzubereiten.........alles klar?

Eh? Die wollen ernsthaft selber fahren? Normalerweise sollte es möglich sein, dass Du selbst fährst und eben vor der Messstelle die Geschwindigkeit gemessen wird. Das Gasaufreißen lässt sich durch optische Sensoren überprüfen, mit denen jeder Prüfer bestensfalls paarig ausgestattet ist.
Tim
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 15:45
von Tim
pug hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn die Grün-weißen (jetzt ja eher dunkelblau bis schwarz) einen zu lauten Auspuff feststellen?
Kommt 'n büschen drauf an: Normalerweise bekommst Du wie bei jedem anderen Verstoß gegen die StV
ZO eine Mängelrüge und musst die Kiste vorführen. Einen Verstoß gegen das Fahrgeräusch kann der Streckenposten nur vermuten (anhand des Standgeräuschs, das fungiert sozusagen als "Fingerabdruck" der bei der Zulassung montierten Anlage), aber nicht messen - dazu fehlt ihm die akkreditierte Messstrecke (da gibt es Anforderungen an das Freifeld, wo nix reflektieren darf, und an den Asphalt etc.). Die Bußgelder bei festgestelltem Verstoß - gegen das Fahrgeräusch! - sind dann aber nicht sonderlich dramatisch.
Es gibt bei offensichtlichen Auspuff-Spielereien - wenn es z.B. anhand der fehlenden oder flaschen Kennzeichung sofort erkennbar ist - noch die Möglichkeit, dass die Streckenposten den Schalldämpfer beschlagnahmen. Mit einer Beschlagnahme des Moppeds begeben sich die Kollegen wohl auf juristisch extrem dünnes Eis, deswegen sind sie auf die Teil-Beschlagnahme verfallen. Als ich mit der Atlas mal in einen Soundcheck gekommen bin - und unbehelligt ohne Messung weiterfahren durfte, nachdem der Kollege mit dem Messgerät das Baujahr abgefragt hatte - standen da mehrere moderne Superspochtler mit ohne Schalldämpfer. Die Fahrer mussten teilweise einige km zur nächsten Telefonzelle laufen und sich und das Mopped abholen lassen (war vor großflächiger Mobilfon-Verbreitung). Da gibt es dann direkt Bussgelder ohne weitere Messung.
Die Helden, die mit Dreckpipes rumfahren, dürften die einzigen Alteisentreiber sein, die so ein Teil-Beschlagnahme fürchten müssen, weil ab 1938 irgendeine Form von Schalldämpfer immer zwingend vorgeschrieben ist.
Tim
Re: Ich darf als erster !!!!!!
Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 22:15
von Goldstar
Junge was machen die bei dir ein Aufstand
Ich hab detailierte Bilder von den Teilen gemacht die ich beim Scrambler in die Rohre reingemacht habe. Dann wurde ne Nahfeldmessung bei ca 3000 Touren gemacht wobei 94 dB gemessen wurden. Eingetragen ist der der Höchstwert von 97 dB, das wars
Gruß Klaus