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Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 09:15
von Tim
Oliver hat geschrieben:Trotzdem bin ich immer wieder erstaunt, wie engstirnig sich TÜV -Leute verhalten. Ich habe es jetzt nicht auf dem Schirm. Muß es bei dir eine 21er Abnahme sein, oder kannst du auch zur DEKRA, KÜS, ... fahren?
Ich hab eine Eintragung, die geändert werden muss - Sitzplatzanzahl - und das darf hier ja leider nur der TÜV.
Ich stand Donnerstag mit der Norton auf dem Hänger auf dem TÜV-Gelände in Neuss, zu dem ein ziemlich großer Verkehrsübungsplatz gehört. AFAIK ist das Privatgrund, und da macht der TÜV auch die Probefahrten. Auf die angrenzende Straße habe ich die noch nicht fahren sehen.
Die eVB mit oder ohne Kennzeichen ist seit Jahren gängige Praxis.
Ab dem 1.4.2015 gelten offensichtlich drastisch andere Regeln, und die sind offensichtlich auch noch nicht allen zur Ausübung von Hoheitsrechten Befugten in allen Feinheiten klar.
Ich habe heute morgen jedenfalls ein KKZ für die Fahrt zur HU geholt. Interessante Anekdote am Rande: Ich habe die Dame am Infoschalter gefragt, was ich damit machen darf. Auskunft: Einmal zur HU und zurück, sonst nix, das würde so drinstehen. Tatsächlich besagt der Text, dass man
bis zu bestandenen HU nur zur Prüfstelle und zurück fahren darf. Danach ist das ein normales KKZ ohne weitere Einschränkungen. Kleiner, aber feiner Unterschied....
Tim
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 10:04
von jan
Tim hat geschrieben:Ich stand Donnerstag mit der Norton auf dem Hänger auf dem TÜV-Gelände in Neuss, zu dem ein ziemlich großer Verkehrsübungsplatz gehört. AFAIK ist das Privatgrund, und da macht der TÜV auch die Probefahrten. Auf die angrenzende Straße habe ich die noch nicht fahren sehen.
Vorsicht - wenn da außer dem TÜV und seinen Handlangern auch noch andere Individuen drauf dürfen - z. B. ein Vertreter der plakettensuchenden Öffentlichkeit -, dann ist das ruck-zuck kein Privatgelände im Sinne des Straßenverkehrsrechts mehr, sondern eine "beschränkt öffentliche Verkehrsfläche". Und dann greifen wieder alle Zwänge des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer einschlägiger Regelwerke.
Dass das gar nicht mal so abwegig ist, sieht man an den abertausenden von Fällen, die ebenso gelagert sind: Supermarkt-Parkplätze, Hafengelände, Parkhäuser, die meisten Bahnhöfe mit ihren Vor- und Parkplätzen ("Eigentum der Deutschen Bahn"), der Acker vom Bauern während des großen Oldtimer-Treffens - die und viele mehr sind alle "Privatgrundstücke", aber eben im Sinne des Versicherungs- und Straßenverkehrsrechts (beschränkt) öffentlich. Das hat eben damit zu tun, dass auf solche Flächen eben auch die Öffentlichkeit ("jedermann", "unbestimmte Vielzahl von Personen") mit Kraftfahrzeugen nicht nur kommen
darf, sondern sogar kommen
soll - die o. g. Einrichtungen leben ja schließlich davon.
Und da stellt der Gesetzgeber nun mal den Verkehrsopferschutz ganz obenan - man mag darüber schmunzeln, aber wir in Deutschland können froh sein über das weltweit beste Pflichtversicherungswesen. (Wer jemals Geschädigter eines Haftpflichtschadens war, kann das - in den allermeisten Fällen - bestätigen. Und ich will jetzt nicht wieder die spektakulären Stammtischgeschichten hören, wo einer "von der gegnerischen Versicherung gnadenlos über den Tisch gezogen wurde". Ja, ich weiß, das kommt vor - einmal in 2 Millionen Fällen.)
Cheers, Jan
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 10:18
von Tim
jan hat geschrieben:Vorsicht - wenn da außer dem TÜV und seinen Handlangern auch noch andere Individuen drauf dürfen - z. B. ein Vertreter der plakettensuchenden Öffentlichkeit -, dann ist das ruck-zuck kein Privatgelände im Sinne des Straßenverkehrsrechts mehr, sondern eine "beschränkt öffentliche Verkehrsfläche". Und dann greifen wieder alle Zwänge des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer einschlägiger Regelwerke.
Was ich damit sagen wollte, ist, dass obwohl die Prüfstelle in Neuss direkt an einen Platz grenzt, der bei wie auch immer gearteter rechtlicher Situation nicht für den normalen Straßenverkehr genutzt wird, der Prüfer die Probefahrt abgelehnt hat. Zu der Prüfstelle gehe ich schon ziemlich häufig, und bislang sind die mir nicht als übertrieben pingelig aufgefallen, alles völlig normal bisher. Ich schätze mal, dass die einfach von der Zentrale entsprechende unmistverständliche Vorgaben bekommen haben und sich im Zweifelsfall nicht nur mit versicherungstechnischem, sondern auch arbeitsrechtlichem Gesch*sse rumschlagen müssten.
Tim
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 10:30
von Oliver
jan hat geschrieben:... - man mag darüber schmunzeln, aber wir in Deutschland können froh sein über das weltweit beste Pflichtversicherungswesen. ...
Da stimme ich dir, nicht nur von Berufs wegen, voll und ganz und ohne wenn und aber zu.
Und weil wir so großartig sind, regeln wir Dinge in unseren AKB. Dort findet man Tims Problem unter dem Punkt "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" geregelt. Gültig auch nach dem 1.4.2015. Die Kundeninformation gibt es in Schriftform und als CD. Die Schriftform eignet sich allerdings besser zum Abwartschen des Prüfers.
Vielleicht habe ich aber eine wichtige Information in Tims Ausführungen überlesen.
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 10:48
von Tim
Oliver hat geschrieben:Die Schriftform eignet sich allerdings besser zum Abwartschen des Prüfers.
Das Problem beim Prüferabwartschen sind meistens die Prüflingszurückabwartschoptionen ....
Tim
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 14:15
von Tim
Oliver hat geschrieben:Vielleicht habe ich aber eine wichtige Information in Tims Ausführungen überlesen.
Evtl. den Teil mit dem "innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks" - damit ist AFAIK der Bezirk auf den Kennzeichen gemeint und die Karre hatte vorher ein Aachener Kennzeichen. Da sind numal drei bis vier Zulassungsbezirke dazwischen, also auch wieder gaaaanz dünnes Eis.
Tim
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Freitag 20. November 2015, 16:15
von Goldstar
Also ich bin sowohl mit dem Scrambler als auch mit der Shooting Star einfach im Bulli zum TüV gefahren,der hat Probefahrt auf dem Gelände gemacht und gut wars. Beides waren Vollabnahmen.
Gruß Klaus
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Samstag 21. November 2015, 17:33
von Tim
Moin!
So, HU ist abgehakt, war dann recht easy. Dienstag 7:30 Termin beim StVA.
Ich hab nochmal nachgefragt, weswegen die da keine HU an Moppeds ohne Kennzeichen machen, es ist tatsächlich nur deswegen, weil sie das Gelände nicht hermetisch abriegeln können. Bei anderen Prüfstellen ist das anders, aber rein theoretisch müssten die in dem Fall auch da die Zufahrten absperren, damit keiner in dem Moment aufs Gelände fahren dürfte.
Tim
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Samstag 21. November 2015, 17:40
von Oliver
Glückwunsch.
Ich fahre dann mal zu Getränkemarkt.

Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Samstag 21. November 2015, 18:02
von Tim
Oliver hat geschrieben:Glückwunsch.
Noh, Briederchen, Danke. Issich gewesen schweres Geburt.
Ich fahre dann mal zu Getränkemarkt.


Den Teufel nicht an die Wand malen er soll. Irgendwas fällt denen noch ein, die eVB muss wahrscheinlich mit Jungfrauenblut auf im Lichte des Vollmondes handgeschöpften Büttenpapier geschrieben dargereicht werden. Oder ich muss die tanzen können.....
Tim
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Samstag 21. November 2015, 18:07
von Oliver
No dobrze, will ich ieben noch ein wenich in Jeduld. Aber dann ...

Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Samstag 21. November 2015, 23:14
von OMR
...es ist immer wieder herrlich!
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Sonntag 22. November 2015, 11:22
von rivera
Ja auch meinen Glückwunsch !
Mal gespannt, was die hiesigen Behörden in Ba- Wü
zu dem Thema sagen...
Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Sonntag 22. November 2015, 21:16
von RoadRocket
Hi
Auch meinen Glückwusch!
Verstehe ich das richtig, das bei euch die HU = TÜV ist , das aber wiederum vom Strassenverkehrsamt getrennt ist?
Komisch?
Cheers
Phil/zwo
Und auf das Sound File bin ich gespannt

Re: 1964 Norton Atlas - The resurrection!
Verfasst: Sonntag 22. November 2015, 21:25
von speedtwin
RoadRocket hat geschrieben:Hi
Verstehe ich das richtig, das bei euch die HU = TÜV ist , das aber wiederum vom Strassenverkehrsamt getrennt ist?
Konisch?
Die HU=Hauptuntersuchung wird vom
TÜV=
Technischer
Überwachungs-
Verein gemacht... Das ist also eigentlich ein Verein, so wie der ADAC... Das Straßenverkehrsamt ist eine Behörde...

Das kann man schon komisch finden...