Also, Heino hat es eigentlich auf den Punkt gebracht. Ich fette das jetzt wunschgemäß nur noch mal mit etwas pseudo-juristischem Grundsatz-Geschwurbel an.
Wenn man eine Situation vorfindet, wie sie hier beschrieben ist (ein Kfz. war noch nie in Deutschland - und möglicherweise seit seiner Herstellung überhaupt noch nie und nirgends - zum Straßenverkehr zugelassen), dann ist es wichtig, zwei Problem- resp. Themenschwerpunkte zu unterscheiden:
1. Der zulassungsrechtliche Aspekt
KBA und Zulassungsstelle kümmern sich darum, dass die fragliche Karre nicht an anderer Stelle fehlt, vulgo "jemandem geklaut wurde" - oder, wie der Jurist es ausdrückt, "abhanden gekommen" ist. Wenn das gewährleistet ist, erteilt das KBA regelmäßig seine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Früher gab es dafür das sog. Aufgebot, heute nennt sich das Verfahren, glaube ich, anders. Bezweckt wird aber immer noch dasselbe: es findet behördlicherseits eine Recherche statt, ob das Kfz. irgendwo als gestohlen oder sonstwie abhanden gekommen gemeldet ist, und der Öffentlichkeit wird ein angemessener zeitlicher Spielraum eingeräumt, sich ggf. zu melden.
Ihr könnt

, aber das verhält sich an dieser Stelle genauso wie das standesamtliche Aufgebot vor einer Eheschließung - dass nämlich in der Gemeinde "am Schwarzen Brett" und auch in öffentlichen Mitteilungsblättern ("Bundesanzeiger") von dem fraglichen Vorgang Kenntnis gegeben wird und theoretisch jeder Bürger die Gelegenheit erhält, berechtigte Einwände gegen die Eheschließung (oder die Zulassung des Motorrads) vorzubringen.
Wenn all dies innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht zu irgendwelchen Einwänden führt, sagt das Standesamt: "Okay, Ihr könnt jetzt heiraten", und das KBA sagt sinngemäß: "Okay, die Zulassungsstelle kann Dir jetzt einen Fahrzeugbrief zuteilen und Dich als Halter = Eigentümer erfassen." (Sorry, statt "Fahrzeugbrief" heißt es heute natürlich "Zulassungsbescheinigung, Teil II".)
2. Der sicherheitstechnisch-rechtliche Aspekt
Jetzt sind wir an dem Punkt, der Eddie offenbar soviel Kopfzerbrechen bereitet. Seine Hamburger TÜV-(Baurat?!-)Freunde müssen mächtig Muffensausen haben, nach dem, was da passiert zu sein scheint - da haben wohl die Kollegen "wo jetzt im Kittchen sind" den Bogen
mächtig überspannt!
Denn die Aufgabe des TÜV lässt sich im Grunde auf die Beschreibung reduzieren, dass er die Betriebssicherheit von Fahrzeugen (Schiffen, Flugzeugen, Staubsaugern, Kaffeemaschinen, Drehbänken, ...) zu gewährleisten hat, die am öffentlichen (Straßen-)Verkehr teilnehmen. Betriebssicherheit heißt: Sicherheit für die Person(en) im oder auf dem Fahrzeug; Sicherheit für alle Personen, die diesem Fahrzeug begegnen oder mit ihm - hoffentlich nur im übertragenen Sinne - in Berührung kommen. Wenn wir über Kraftfahrzeuge reden, geht´s dabei schwerpunktmäßig eigentlich um nur zwei Themen:
1. Sicherheit: Reifen, Bremsen, Fahrwerkskomponenten, Lenkung, tragende Strukturen/Korrosion, Beleuchtung, Warn- und Kontrolleinrichtungen
2. Emissionen: Abgase, Geräusch, austretende (schädliche) Flüssigkeiten/Betriebsstoffe
Wenn sich der TÜV - und seine mittlerweile recht zahlreichen privaten Pendants - bei dieser durchaus gleichermaßen anspruchsvollen wie ehrenwerten Aufgabe am liebsten auf Originalpapiere zurückziehen möchte, ist das vor dem Hintergrund des von Eddie Geschilderten zwar verständlich, aber keinesfalls obligatorisch.
Wie Heino, Martin, Klaus/Goldstar (und auch ich an anderer Stelle) bereits geschrieben haben, kann der TÜV-Onkel seinen Ermessensspielraum auch in ganz anderer Weise nutzen; sich vom Fahrzeugeigentümer alte Dokumente zeigen lassen (und seien es die alten Roy-Bacon-Schwarten, die oftmals eine ganz vernünftige Dokumentierung - auch mit Illustrationen - ermöglichen); auf eigene Archivschätze zurückgreifen (man glaubt gar nicht, was bei einer gut sortierten Prüfstelle z.B. alles an alten Microfiches vorhanden ist!); Herstellerauskünfte anfordern lassen usw. usf.
Gut, der eine Prüfer lässt jede Brülltüte ohne jegliches Prüfzeichen durchgehen, während der andere ein Stand- und Fahrgeräusch-Gutachten nach DIN verlangt; der eine kreuzt eine 4 Jahre alte Pelle als schweren Sicherheitsmangel an, während der andere noch nicht mal nach der DOT-Nummer auf den Reifen schaut - aber die Wahrheit findet sich wie so oft meist in der Mitte, und die Jungs vom TÜV verhelfen doch meist sowohl der Historie als auch dem Herzblut, vor allem aber der Verkehrssicherheit zur Ehre. (Ob mit oder ohne "HELLA-Schlange" auf dem Rücklichtglas.)
Und was man dabei eben nicht unterschätzen darf, ist der bereits mehrfach zitierte Ermessensspielraum - der nichts anderes bedeutet, als dass zwei benachbarte Prüfstellen theoretisch völlig unterschiedlich mit der Bewertung eines Fahrzeuges verfahren dürfen, ohne dass man ihnen gleich den (rechtlich relevanten) Vorwurf einer unberechtigten Ungleichbehandlung anhängen kann.
Denn jeder TÜV-Inschenöör ist ja - kraft Ausbildung & Berufes - tatsächlich ein "Sachverständiger" (oder sollte es zumindest sein), dem man, auch wenn´s manchmal weh tut, sein ureigenes Urteilsvermögen in technischen Fragen zubilligt.
Und so kommt eben ein banger Hamburger Baurat mit gestrichen vollen Hosen derzeit zu der Überzeugung, dass allein der Abgleich eines vorgeführten Fahrzeuges mit den Originalpapieren die Gewährleistung sämtlicher Sicherheit- und Prüfstandards ermöglicht.
Eddie, ich glaube wirklich, dass Deine Hamburger Leutchen da gerade eine tiefe Krise durchzustehen haben und dass sich die Zeiten für die Engländerklientel auch bei Dir vor der Haustür wieder zum Besseren wenden werden.
Euch allen - insb. dem Urheber dieses Freds und dem geplagten Eddie! - wünsche ich stets eine gültige Plakette auf dem Nummernschild, die baldige Wiederaufnahme des Fahrbetriebes und stets mindestens eine funktionstüchtige Lady im Stall!
Cheers, Jan
P.S.: Eddie, wo bleiben eigentlich Deine Bilder?! Wird es nicht langsam Zeit... ??!!! Martin, und wenn´s bei Dir hängt: mach hinne!!!