Baujahr und Erstzulassung

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El
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von El »

Norton-N15 hat geschrieben:xxx
:

Hallo Norton-N15,

Danke Dir erst mal für die Rückmeldung.
Fiktiv konstruierte Situation: Fahrzeug wurde bereits 1989 in Deutschland erstzugelassen. Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschein wegen Umzug nicht mehr auffindbar. Zur Zulassungsstelle gehen und Antrag auf neue Dokumente stellen. Sachbearbeiter wird mitgeteilt, dass Eigentumsnachweis vorliegt, und dass das betreffende Motorrad ein Fahrgestell Nr. hat. Der Sachbearbeiter gibt daraufhin die Fahrgestell Nr. in die Suchmaske seiner Software ein und...da bin ich mir ziemlich sicher, dass das betreffende Fahrzeug auch in der Datenbank auftauchen wird. Sachbearbeiter gibt daraufhin nach dem ganzen Prozedere die neuen Papiere raus mit den bereits abgespeicherten Daten, d.h. Erstzulassung 1989.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem 1989 erstzugelassenen Fahrzeug in Deutschland mit dem Verlust sämtlicher Fahrzeugpapiere auch seine Historie verloren geht. Daher glaube ich nicht, dass das funktionieren würde.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
El
Zuletzt geändert von El am Sonntag 27. September 2015, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Martin »

El hat geschrieben: Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem 1989 erstzugelassenen Fahrzeug in Deutschland mit dem Verlust sämtlicher Fahrzeugpapiere auch seine Historie verloren geht. Daher glaube ich nicht, dass das funktionieren würde.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
El
Doch. Aber war Dein Fahrzeug überhaupt in Deutschland schon mal zugelassen?
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Craig Vetter
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El
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von El »

Hallo Martin,

das Fahrzeug hat in Deutschland einen Vorbesitzer der auch damit gefahren ist. Fahrzeugschein war beim Kauf mit dabei.

Viele Grüße
El
Domi-650SS
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Domi-650SS »

Warum nicht ein neues Typenschild, mit der Rahmen-Nr. des neuen Motors?
Fritz
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Uli
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Uli »

Domi-650SS hat geschrieben:Warum nicht ein neues Typenschild, mit der Rahmen-Nr. des neuen Motors?
Fritz
Weiß ja nicht, wie das in der Schweiz ist, aber in Deutschland könnte man im schlimmsten Falle für so etwas hinter Gitter wandern.... :facepalm2:

Wie lange ist das Fahrzeug denn schon stillgelegt, El?

Das beste wäre wohl, den von Tim aufgezeigten Weg zu gehen. So viele offiziöse Daten sammeln, wie irgend möglich (Joe anfunken!), einen brauchbaren Sachbearbeiter finden, evtl. kann der TÜV-Sachverständige ein Dokument erstellen, wann der anzunehmende Zeitpunkt der ersten In-Verkehr-Bringung war. Ob das reell ist, ist erstmal zweitranging, aber es macht zumindest den Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle das Gewissen leichter. Er hat immerhin ein Dokument, auf das er sich bei seiner Entscheidung berufen kann (gaaanz Wichtig!). Wenn sich die Behörde sperrt, an die nächsthöhere Distanz wenden.

Viel Spass.... :roll:
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Norton-N15
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Norton-N15 »

XXX
Zuletzt geändert von Norton-N15 am Sonntag 27. September 2015, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
Der gute Ton Nortooooooon :zustimm:

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Towner
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Towner »

Hi El,

ruf doch mal bei Joe Seifert an. Der kann sogar möglicherweise eine Bescheinigung ausstellen, wann das Motorrad das Werk verlassen hat und wohin es verkauft wurde. Das mit dem verlorengeagangenen Brife halte ich auch für eine Lösung.

Ralf
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von El »

Hallo Towner,

-habe heute drei Dinge in Erfahrung bringen können. Briefe verlieren geht nicht- zumindest nicht laut Auskunft eines Freundes, der wiederum eine Bekannte hat, die bei einer Zulassungstelle in Berlin arbeitet. Die Fahrzeugdaten sind abgespeichert. Man würde die exakt gleiche Kopie ausgedruckt bekommen wie vor dem Verlust der Fahrzeugpapiere. Das Motorrad wurde vom Vorbesitzer im Jahre 2013 stillgelegt.

-ich kann nicht richtig sehen. Habe durch Deine Hinweise über Rahmennummer heute mal die Taschenlampe am Lenkkopf angeleuchtet und siehe da, danach leuchteten auch meine Augen. Es sind Nummer eingestanzt- sogar recht deutlich zu sehen. Warum ich das bisher nicht bemerkte... :steinigung:

- mit Joe habe ich bereits Kontakt aufgenommen. Er kann zwar nicht mitteilen, wann das Motorrad erstzugelassen wurde, aber ich würde ihn erneut bitten mal nachzuschauen, ob herauszufinden ist, an welchen Händler die Commando damals ging.

Die Sachbearbeiterin ließ durch den Bekannten ausrichten, dass ich ihr erst mal Kopien der Papiere schicke, damit sie sich einen Überlick verschaffen kann, warum das Motorrad nach dem Zolleinfuhr falsch datiert wurde. Versprechen kann sie aber nichts.


Viele Grüße
El
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Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Tim »

El hat geschrieben:Tim, das Typenschild ist bei diesem Modell mit Blindnieten am Rahmen befestigt.
Darauf wollte ich hinaus. Wenn das Typenschild nur mit diesen Schraubnieten dran ist und es definitiv keine Rahmennummer gibt, ist es auch keine Urkundenfälschung, wenn Du das alte Typenschild entfernst und ein anderes befestigst.

Der Witz ist, dass ab Ende 1969 oder so bei Norton die Nummern, die damals gleich mit der Motornummer waren, vom Rahmen auf das Typenschild umzogen - was so ab ebenfalls 1969 in Deutschland nicht mehr zulässig war. Deswegen habe ich das nachgefragt, manche Prüfer bestehen darauf, dass die Nummer fix am Rahmen ist. Ganz auf der sicheren Seite ist man bei dem Thema auch nur, wenn man eine Sondergenehmigung nach §70 hat, die Variante kenne ich auch.

Du brauchst also streng genommen keinen kompletten Ersatzrahmen, sondern nur einen kapotten Rahmen mit korrekten Paarbieren. Dein alter Rahmen ist dann ganz legal der Ersatzrahmen für den kapotten. Was für ein Styck Glyck für Dich, dass die ganzen Teile schon in diesem wunderschönen Ersatzrahmen montiert sind.



Tim
1946 Indian Chief-1956 Norton Dommie-1970 Norton Commando Roadster-1972 HD FLH1200 Electra Glide-1972 Norton Commando
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Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Tim »

El hat geschrieben: Es sind Nummer eingestanzt- sogar recht deutlich zu sehen. Warum ich das bisher nicht bemerkte... :steinigung:
Ach, hab ich erst nach dem letzten Post gelesen.....


Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von El »

Tim hat geschrieben:
El hat geschrieben:Tim, das Typenschild ist bei diesem Modell mit Blindnieten am Rahmen befestigt.
...

Du brauchst also streng genommen keinen kompletten Ersatzrahmen, sondern nur einen kapotten Rahmen mit korrekten Paarbieren. Dein alter Rahmen ist dann ganz legal der Ersatzrahmen für den kapotten. Was für ein Styck Glyck für Dich, dass die ganzen Teile schon in diesem wunderschönen Ersatzrahmen montiert sind.
Tim

habe beim Lesen mir vorzustellen versucht, was für einen Gesichtsausdruck Du dabei machtest.
Man kann schon behaupten, dass ihr alle einen sehr verschmitzten Humor habt und auch fantasiereich seid.

Einen schönen Sonntag noch
El
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Towner
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Towner »

El hat geschrieben: - mit Joe habe ich bereits Kontakt aufgenommen. Er kann zwar nicht mitteilen, wann das Motorrad erstzugelassen wurde, aber ich würde ihn erneut bitten mal nachzuschauen, ob herauszufinden ist, an welchen Händler die Commando damals ging.
Hallo El,

es geht hauptsächlich darum, einen Nachweis über das Baujahr zu bekommen. Mit diesem Nachweis und der Tatsache, dass das Motorrad vorher im Ausland gelaufen ist, läßt sich doch leicht erklären, dass die deutsche EZ nicht die wirklich erste Zulassung war. Normalerweise wird dann bei nicht genau bekanntem EZ ein fiktives Datum entsprechend dem Baujahr eingetragen (z.B. 01.07.1974).
Man weiß ja nicht, wie und ob in Nigeria Behördenfahrzeuge überhaupt eine Straßenzulassung bekommen haben, aber das muss man denen ja nicht auif die Nase binden.
Letztendlich ist ja sinngemäß für die AU eher das Baujahr maßgebend, weil eben historische Fahrzeuge aufgrund ihrer Technik nicht die Vorraussetzungen für die AU erfüllen können. Nun wird das Baujahr nicht im Brief erfasst, so greift man wahrscheinlich notgedrungen auf das EZ zurück. Es ist doch klar, dass es sich hier um ein historisches Fahrzeug handelt oder ? :twisted:

Gruß
Ralf
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Martin
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Martin »

Na ja Ralf... Da ja seinerzeit alles wohl übe EInzelprüfung zugelassen wurde und es keine Homologation gab, ist das nicht so eindeutig. Was macht man mit z.B. den Nortons, die neulich noch in Holzkisten im Keller eines belgischen Händlers standen? :gruebel:
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Tim »

El hat geschrieben:Man kann schon behaupten, dass ihr alle einen sehr verschmitzten Humor habt und auch fantasiereich seid.
Das hat nix mit Humor zu tun, lies Dir einfach mal §59StVZO durch. Es ist völlig legal, einen Rahmen mit Brief neu aufzubauen. Der alte Rahmen wird dann nachweislich verschrottet, der neue bekommt die alte Nummer eingeschlagen. In Deinem Fall wäre der Ersatzrahmen dann eben der, den Du schon hast. Dabei wird schlicht die Identität des alten Fahrzeugs auf das neue übertragen, und ob das so rechtens ist, überprüft ein Sachverständiger. Der Ersatzrahmen muss schon ausreichend ähnlich sein. Ist er das, spricht nix dagegen, und dieser Fall wurde schon tausendfach durchexerziert.

Ich würde nur die Methoden wie der Teufel das Weihwasser scheuen, bei denen Du irgendeinem Amtsschimmel irgendwas verheimliche oder gar flasch unterjubeln musst. Bei einem Ersatzrahmen mit Paarbieren brauchst Du das nicht.

Aber wie schon gesagt, der bessere Weg ist, den unsinnigen Eintrag korrigieren zu lassen, das ist möglich.


Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung

Beitrag von Towner »

Martin hat geschrieben:Was macht man mit z.B. den Nortons, die neulich noch in Holzkisten im Keller eines belgischen Händlers standen? :gruebel:
Solche Fälle sind natürlich schwieriger.

Hier ist es aber nachweislich so, dass sie zumindest in Nigeria gelaufen ist und nicht erst 1989 zum ersten Mal im Straßenverkehr in Betrieb genommen wurde.

Meine Triumph wurde 1992 aus USA importiert und erst 1996 in DE zugelassen. In dem Brief steht das auch drin "gebraucht, aber bisher nicht zugelassen" . Das ist so ein Stempel, den das einführende Zollamt in den Blanko-Brief reinsetzt. Da gibt es auch nur einen Title, wo allerdings das Baujahr drin steht, sonst nix. Die Formulierung bezieht sich nur darauf, dass das Fahrzeug für die Zulassung in DE noch nicht abgenommen ist. Im Brief steht dann unter EZ: "Baujahr 1972". In den Schein hat man dann bei der Zulassung 01.07.1972 eingetragen. Das war so gängige Praxis.
Es ist ja bei Importen ausserhalb der EU nicht immer so einfach eine Abmeldebescheinigung o.ä. über die Zulassung zu bekommen. Da gibtb es ja ganz andere Verfahren und Bestimmungen.

Hier in dem Fall war es wahrscheinlich so, dass der Besitzer bei der Zulassung das Baujahr nicht wusste. Da hat man dann einfach das Tagesdatum eingesetzt.

Ralf
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Zuletzt geändert von Towner am Montag 28. September 2015, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
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