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Re: Einbaulage Vorderrad

Verfasst: Mittwoch 30. November 2011, 13:04
von Tim
Towner hat geschrieben:Ich denke schon, dass die Vorderräder mit Scheibenbremse gleich sind. Das kann man ja nachmessen und mit meiner Zeichnung vergleichen. Ich hab meine bei Menze in Hagen machen lassen.
Menze hat meine Atlas-Felgen auch gemacht, vorne mit der Grimeca hatte er ja eh kein Problem und hinten hatte ich das ausgemessen. Mein Maß kam ihm spanisch vor und er meinte, dass das nicht stimmen kann, auch nicht bei einem Federbett - er ging bei Norton erstmal von Commando aus, wenig überraschenderweise. Ich hab ihn machen lassen und dann später die Felgen ohne Reifen eingepasst und ausgemessen- es war auf Anhieb perfekt.


Tim

Re: Einbaulage Vorderrad

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2011, 19:28
von Reiner
Danke für euer Feedback. Bei Menze war ich auch, aber leider hatte dieser keine Hochschulterfelgen mit TÜV und konnte auch die Exel Felgen nicht in den Größen liefern. Werde mich jetzt nochmal mit dem Lieferanten in Verbindung setzen (3. Versuch).

Re: Einbaulage Vorderrad

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2011, 19:52
von Gerd
keine Hochschulterfelgen mit TÜV und konnte auch die Exel Felgen nicht in den Größen liefern. Werde mich jetzt nochmal mit dem Lieferanten in Verbindung setzen
Mit TÜV gibt es sowieso nur wenige, bis garnicht. Exel gibt es garnicht als Hochschulter, und mit TÜV schon mal überhaupt nicht. Mit welchem Lieferanten willst Du Dich denn jetzt in Verbindung setzen, und aus welchem Grund?
Die TÜV Geschichte ist ganz heftig und nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Musst Du denn nur zum TÜV oder zum Baurat wegen anderer Reifengröße? Dem TÜV sind die Felgen meistens schnurz, soweit die Reifengröße stimmt. Dem Baurat nicht, und der schiebt Dir eben den Riegel vor. Kommt natürlich auch noch drauf an, aus welcher Gegend dieser Sch... BRD Du kommst. Hier im Hamburger Raum machen diese Flachwic....er nix ohne Papiere.
Gerd

Re: Einbaulage Vorderrad

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2011, 20:34
von Norton
Normalerweise haben doch Felgen auch eine DOT-Nummer.

Gruß. Martin.

Re: Einbaulage Vorderrad

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2011, 21:32
von Martin
Gerd hat geschrieben:
keine Hochschulterfelgen mit TÜV und konnte auch die Exel Felgen nicht in den Größen liefern. Werde mich jetzt nochmal mit dem Lieferanten in Verbindung setzen
Mit TÜV gibt es sowieso nur wenige, bis garnicht. Exel gibt es garnicht als Hochschulter, und mit TÜV schon mal überhaupt nicht. Mit welchem Lieferanten willst Du Dich denn jetzt in Verbindung setzen, und aus welchem Grund?
Die TÜV Geschichte ist ganz heftig und nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Musst Du denn nur zum TÜV oder zum Baurat wegen anderer Reifengröße? Dem TÜV sind die Felgen meistens schnurz, soweit die Reifengröße stimmt. Dem Baurat nicht, und der schiebt Dir eben den Riegel vor. Kommt natürlich auch noch drauf an, aus welcher Gegend dieser Sch... BRD Du kommst. Hier im Hamburger Raum machen diese Flachwic....er nix ohne Papiere.
Gerd
Was ist denn eigentlich der Unterschied von Baurat zu TÜV...? Hab ich mich schon immer gefragt. Eigentlich ist doch die technische Abnahme vereinheitlicht? Also ich kann hier zum TÜV, wenn es um SOndereinträge handelt, ansonsten habe ich GTÜ, DEKRA, KÜS, TÜV...

Meine Akront Flachschulter sind im Brief eingetragen. Hab mich schon immer gefragt warum eigentlich...?

Re: Einbaulage Vorderrad

Verfasst: Freitag 2. Dezember 2011, 12:04
von Klaus Thoms
Ich meine folgendes trifft zu :

Anbauprüfung von der Serie abweichender Teile ( Eintragung) nach §19 StVZO dürfen "alle" machen( wenn man die Gutachten hat ) , also TÜV ; Dekra ; GTÜ ; KÜS etc.

Vollabnahme zur Erlangung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO nur der TÜV ( Bundesweit ) und die Dekra ( nur in Neufünfland , ähh... dem ehemals unter sowjetischer Verwaltung stehendem deutsche Hoheitsgebiet oder so :-k )

Die Bezeichnung " Baurat" wird nicht mehr verwendet , richtig ist Kfz - Sachverständiger oder Prüfingenieur.

Und "ich muss zum TÜV" , ist auch etwas dünn formuliert , weil die Abnahme nach § 29 StVZO machen wirklich alle.