Nur noch eine Newbie-Frage- Hat meine eine TLS-Bremse?
Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?
Wird grade einer angeboten.
Oder ist das auch nur mit neuen Bremsinnereien möglich? und was sgt der TÜV dazu????

Uli
http://cbbc.sysz.de/forum/viewtopic.php ... &hilit=tlsrivera hat geschrieben:…TLS-Bremse?
Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?…
Tja. Gibt es ein Traglastgutachten zu den Akronts? AFAIK - durch Gerd und seinen Kollegen Menze - doch wohl nicht. Gibt es ein Gutachten zur Bremsmomentabstützung? Hat das mal jemand berechnet? Etc.Martin hat geschrieben:Tim. Langsam wird es albern bzgl. der Eintragungsparanoia. Dann müsste ich auch Panik schieben weil ich Akronts und Grimeca eingetragen habe. Die können mir ja augenblicklich während der Fahrt rückwirkend ausgetragen werden...
Nö, darum geht es nicht. Mir ist auch klar, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand damit auf die Fresse fliegt, relativ gering ist - aber das beruht einfach darauf, dass keiner genau hinguckt. Und sonst nix.Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen.
Nö, nur nichtige.Es ist mitnichten so als sei fast jeder Eintrag kassierbar.
Ja, das ist eine hinreichende Bedingung für eine nichtig Eintragung.Wenn zur Begutachtung gemauschelt wurde bzw. offensichtlich gegen damals geltendes Recht verstoßen wurde. OK
Nimm Ulis Eintrag: Da ist ein Hersteller eingetragen, der heute keine Moppedfelgen mehr herstellt. Wenn die Felge erneuert werden muss, wird der Prüfer wohl eine mindestens gleichwertige fordern. Wie, es gibt kein Traglastgutachten für die Felge? Wie wurde das denn damals eingetragen? Wie, es gibt keine Freigabe vom Hersteller? Nee, also dann .... sorry, aber das finde ich alles andere als dreifach geschwurbelt und es erfordert nur ein Wenn.Aber so. Never. Und komm bitte nicht mit dreifach geschwurbelten Wenn-Dann Szenarien.
Joes persönliche Meinung dazu kenne ich nicht, er bezieht sich immer auf die Meinung des ursprünglichen Herstellers dazu, und die ist wohl ziemlich eindeutig (auch wenn ich sie nicht nachvollziehen kann).Und zur 18" Frage für Commando. Auch das ist so ne Phantomfrage. Joe gibt in D aus Prinzip keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Andover bedient vorrangig den britischen Markt, und dass da zulassungsrelevante Dinge anders gehandhabt werden, ist hinlänglich bekannt.Aber auf der Andover Seite wird explizit erwähnt, dass Dinge passen/nicht passen für 18" Umbau. Wurde hier auch schon thematisiert.
Ich kenne die Grund nicht, weswegen Norton Motors (1977) Ltd. (ich glaub, so hieß der Schuppen dann) eine entsprechende Mitteilung gemacht hat. Vielleicht sind es ja religiöse Gründe? Ich vermute nur sehr stark, dass ein kategorisches "Nein" seitens des OEM einen sehr rebellischen Prüfer braucht, wenn man sich drüber hinwegsetzen will. Oder einen, der einem die entsprechenden Gutachten teuer andrehen will. Beim TÜV geht inzwischen vieles, wenn man das entsprechende Kleingeld zu investieren bereit ist.Wenn das aus technischen/sicherheitsrelevanten Gründen verboten wäre, würde sich für einen seriösen Dealer verbieten, das so zu sagen.
Irgendwas findet man immer, wenn man nur genau genug hinschaut. Und bei Reifen und Felgen muss man gar nicht so genau hinschauen....Hier wird immer so getan, als wären wir hier großteils illegal unterwegs.
Vieles ist prinzipiell eintragungsfähig, IMHO auch 18" in einer Commando - wenn man bereit ist, den entsprechenden Aufwand bei der Begutachtung zu gehen. Wenn dieser Aufwand aber nicht nachvollziehbar begangen wurde, hat man eben im Prinzip eine nichtige Eintragung. Ob das irgendwann mal ein Problem ist und ob man es drauf ankommen lässt, ist eine ganz andere Frage.Mein TÜV Mann ist hier entspannt. Sowohl ein starres Heck ist prinzipiell legal eintragungsfähig, ebenso meine one-off 3 in 1 am Triple...
Gips mehr als genug. Ich hab diverse Dinge erst gar nicht eingetragen, aber bei der Grimeca in der Atlas bin ich inzwischen soweit, dass ich die nicht mehr verwenden will.Mich würde mal tatsächlich ein belegbarer Fall einer Außerkraftsetzung eines normalen Eintrags interessieren, der nicht vom Hörensagen irgendwo rumgeistert. Und ich meine nicht den Evo Motor im Panheadrahmen...
Ja.rivera hat geschrieben:Nur noch eine Newbie-Frage- Hat meine eine TLS-Bremse?
Ja.Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?
Vermutlich nüscht, ist ja ein optionales Okinaalteil.und was sgt der TÜV dazu????![]()
Tim hat geschrieben:Ja.rivera hat geschrieben:Nur noch eine Newbie-Frage- Hat meine eine TLS-Bremse?Ja.Kann man da einen Verstärkungsring einbauen?Vermutlich nüscht, ist ja ein optionales Okinaalteil.und was sgt der TÜV dazu????![]()
Tim
rivera hat geschrieben: Oder ist das auch nur mit neuen Bremsinnereien möglich?
Uli
N E I N ! ! !rivera hat geschrieben:Oder ist das auch nur mit neuen Bremsinnereien möglich?
Das ist nicht theoretisch, auch wenn Du Dir das weiterhin schönreden möchtest, sondern völlig normal. Wenn etwas eingetragen wurde, was einer warum auch immer getriggerten Prüfung - was schlicht selten passiert - nicht standhält, ist die Eintragung nichtig. Würde mich schwerstens wundern, wenn Dir Dein Prüfer ernsthaft sein Indianderehrenwort gibt, dass er eine fehlerhafte Eintragung nicht wieder graderücken darf, und darum geht es. Harley-Beispiele willste nich', Google-Beispiele willste nich .... naja.Martin hat geschrieben:Du kannst hier ja theoretische Szenarien aufbauen wie Du willst, der Großteil ist in meinen Augen Quatsch.
"Heute" ist kein "Traglastgutachten" mehr erforderlich, das war früher, heute heißt das schon wieder irgendwie anders und est steht wohl noch mehr drin - frag mal Gerd. Wann früher beginnt, weiß ich ich nicht, aber es muss schon sehr lange her sein, und es würde mich auch schwer interessieren. Ich weiß nur, dass ich schon 1993 bei der Atlas keine Eintragung für die Akronts aus genau diesem Grund mehr bekommen habe, und ich hatte nicht das Gefühl, dass das eine neue Idee des Prüfers wäre. Der hat da schlicht ein Auge zugedrückt - wie beim Auspuff auch - weil die Dimensionen okinaal waren.Akront Felgen haben also kein heute erforderliches "Traglastgutachten".
Was macht denn ein Prüfer? Er schaut sich grundsätzlich an, ob ein Umbau den zu erwartenden Lasten standhält. Wie will er denn eine Felge beurteilen, wenn die nicht mit entsprechendem Datenblatt kommt? Steht das Material und der Querschnitt auf dem Ding drauf? Nein. Was dann? Glaubst Du ernsthaft, dass ein Prüfer mit der Methode des scharfen Hinsehens erkennen kann, was eine Felge, von der er nix weiß außer wie sie aussieht und was irgendwer draufgestempelt hat, leisten kann? Und auf den Trichter dürften die Tschechischen Überwachungsvereine kurz nach der Erfindung des Rades gekommen sein. Kennzeichnungspflicht für diverse Zubehörteile fing in den 50gern an, und warum sollte man etwas kennzeichnen? Weil man es damit entsprechenden Gutachten zuordnen kann.Ja, mag sein. Und das würde Deiner Meinung nach ja bedeuten, dass er quasi nichtig sein würde.
Da sagen zwei Felgen-Spezialisten was anderes, einer davon hier im Forum.So: Nun habe ich während ich hier tippe den TÜV Spezi für solche Eintragungen gesprochen. Also er sagte mir klipp und klar, dass es Gutachten über Akront Felgen gegeben habe.
Richtig, unter normalen Umständen. Und was sind normale Umstände?Eine Austragung hält er unter normalen Umständen für Quatsch und nicht machbar. Warum auch?
Ja, was denn nun? Ich dachte, alles Quatsch?Was denkbar wäre - ...
JA, heute sind Eintragungen durchaus schwieriger ..... Am Ende wird es - wie so oft - eher ne Geldfrage sein. UNd zwar echtes Geld, kein Schmiergeld.
Mir tät schon ein einfaches "Hallo? Schomma watt von Produkthaftung gehört? Warum soll ich mir den Stress antun?" völlig ausreichen.Was die 18" Frage bei Norton betrifft bin ich auch sehr abwartend. ...Ich denke, dann muss aber die Firma auch das Kind beim Namen nennen, WARUM es nicht geht.
Offensichtlich schon, oder? Abgesehen davon sind die 18"-Teile einfach nur Atlas-Teile.Ich kann nicht rigoros ablehnen, 18 Zöller zu befürworten, gleichzeitig aber mit 18 Zoll Umbauten Geld verdienen.
Und wie willst Du eine Felge prüfen, ohne dass Du die "Internas" kennst? Und wie willst Du heute nachweisen, dass der Prüfer damals diese Internas eben doch kannte und der Prüfer, der Dir sagt, dass das so nicht korrekt ist, eben nicht recht hat? Viel Spaß ....Aber TÜV Sachverständige, die ihren Job ausgeübt haben, wie sie ihn sachverständig interpretieren, haben immer schon EIntragungen vorgenommen, die sie nach bestem Wissen und Gewissen und sicher ausgiebiger Prüfung des Einzelfalls mit UNterschrifft bestätigt haben.
Deswegen die Frage, wielange solche sorgfältigen, nach besten Wissen bla bla bla ... in Sachverstand getränkten Gutachten mit Unterschrift und Stirnabdruck des Bittstellers aufbewahrt werden müssen? Denn wenn die damaligen sorgfältigen, nach besten Wissen bla bla bla .... Entscheidungen nicht mehr dokumentiert sind, wie willst Du denn dann die Abgrenzung zu Eintragungen aus Gefälligkeit ziehen?Warum man heute davon ausgehen soll, dass ein Eintrag einer Sache, die NICHTS Besonderes darstellt, wertlos sein soll, das würde ich gerne wissen wollen.
Ach, also doch nicht alle so sorgfältig, nach besten Wisssen bla bla bla? Entscheid Dich mal....Zu angegebenen Beispielen: Offene Trichter waren in den 70ern schon problematisch und eigentlich fast unmöglich.
Geltendes Recht.chinakohl hat geschrieben:Was hindert mich daran, ein solches Fahrzeug kurzzeitig abzumelden und anschließend nach EU- Recht wieder zuzulassen.