Goldstar hat geschrieben:Angenomen der Trailer
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macht sich selbständig, also löst sich vom Zugfahrzeug und verursacht erst dann einen Schaden??? Dan war er ja zum Zeitpunkt des Schdensereignisses nicht mit dem Fahrzeug verbunden....
Ohne dass ich jetzt mein berufliches Know-how anzapfen könnte (habe gerade Urlaub... ) - aber das ist einer der wenigen Fälle, in denen auch bisher (also nach alter Rechtslage) die Anhänger-Versicherung eintrittspflichtig war. Das könnte man zwar jetzt juristisch noch differenzieren und aufbauschen, z.B. mit Fallkonstellationen, in denen der Fahrer des Zugfahrzeugs schuldhaft fahrlässig die Anhängerkupplung nicht richtig betätigt (und dadurch das Schadenereigenis überhaupt erst ausgelöst) hat; aber was soll´s, der Anhänger-Versicherer haftet in diesen Fällen.
Ein weiterer Fall, der als klassisches Beispiel herangezogen wurde/wird, wofür eine KH-Versicherung von Anhängern auch in der Vergangenheit schon erforderlich war: Der nicht ordnungsgemäß abgestellte Anhänger - also z.B. die Feststellbremse ist nicht richtig betätigt oder defekt, der abgestellte Anhänger macht sich ohne weitere Einwirkung selbstständig und schädigt einen Dritten; bzw. ein Anhänger wird im Halteverbot, auf einer Sperrfläche oder an einem nicht ausgeleuchteten Straßenrand abgestellt, wodurch ein Dritter auffährt und einen Schaden erleidet.
Bei alldem kommt es natürlich auf die Zurechenbarkeit, ein Verschulden (Fahrlässigkeit) und die Haftung des Fahrers/Halters und des KH-Versicherers an!!
Goldstar hat geschrieben:Übrigens fahr ich ja Bus, da gehen schon mal zwei Moppeden locker rein
![happy ;-D](./images/smilies/happy.gif)
Das heißt, wir nehmen die Moppeds mit nach Wormer? Einverstanden!
Goldstar hat geschrieben:Wie ist das eigendlich mit der Ladung? Sprich hier ein nichtzugelassenens und versichertes Mopped?
Ist das dann auch über den Hänger versichert, doer auch zur Hälfte mit dem Zugfahrzeug, oder garnicht?
Sprich Jan
Für die Ladung auf Deinen Fahrzeugen (egal ob Zugfahrzeug oder Anhänger) haftest als Transporteur, nicht als Fahrzeugführer. Dafür kannst (und ggf. musst) Du eine separate Transportversicherung abschließen.
Bei gewerblichen Frachtführern (von 99 % der Bevölkerung fälschlicherweise als "Spediteure" oder "Speditionen" betitelt), die ihr Geld damit verdienen, dass sie
fremde Güter von A nach B transportieren, ist das sogar eine gesetzliche Pflichtversicherung! Und nennt sich "Verkehrshaftungsversicherung". (Der Vollständigkeit halber: Wer auf seinen Fahrzeugen
eigene Güter von A nach B transportiert - also z.B. die Supermarktkette, der Möbelhändler, der Filialdiscounter, der Baustoffhändler, der Kieskutscher, das Bauunternehmen mit der Planierraupe auf einem Tieflader - betreibt
Werkverkehr.)
Was uns Privatleute mit den Moppeds u.ä. angeht, die wir auf Anhängern durch die Gegend kutschieren, fallen wir vom Grundsatz her - da es sich um eigene Güter handelt bzw. da wir keine Güterbeförderung mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben - unter Werkverkehr.
Die Versicherer arbeiten seit einiger Zeit daneben auch mit der Risikogruppe "Privatverkehr" u.ä., weil ja auch die Definition von Werkverkehr, die sich auf Nutzfahrzeuge im professionellen Einsatz bezieht, nicht so wirklich passt. Das spiegelt sich dann alles in den Tarifen, die bei Anhängern zum einen auf den Einsatzzweck (also eben Privat-, Werks- oder gewerblichen Güterverkehr), zum anderen auf die sog. "Wagnisstärke" (bei Anhängern und Aufliegern sinnvollerweise das zulässige Gesamtgewicht) abstellen.
Alles klar?