Corbin Sitzbank für Commando

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Tim
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Tim »

Martin hat geschrieben:Leider ist es aber mitunter auch der TÜV Onkel, der unbedingt was eintragen möchte.
Joh - bei meiner Aushilfsengländerin ist eine "Original-HD 2-in-1" eingetragen. ](*,) Das beste daran ist, dass dann sogar noch der flasche Krümmer dran ist (Örlie- statt Läit-Schaufel). Auweia. Ach ja, und ein Standgeräusch, da muss das Mopped nicht nur aus sein, sondern auch in der Vakuumkammer stehen. :mrgreen: Die Eintragungen in der Atlas sind überschaubar, die Blinker und der Fehling-Lenker (ja, Marteng, isch weiß ... 8) ) mussten rein und daß die VIN zweimal eingeschlagen ist. Bei den Erbsenschiessern hat er kurz überlegt, meinte dann aber sinngemäß, dass bei der eingetragenen Lautstärke es zum einen keinen Sinn macht und zum anderen die Okinaaldämpfer ja wohl auch keine nachvollziehbare Kennzeichnung hätten, also was solls. Wo's IMHO echt aufhört, sind diese ganzen Bj.-Lügereien, wenn man sich eine Kiste mit Slimline ansieht und am Knotenblech unten links nix zu erkennen ist, aber am Lenkkopf dann eine mit "9-" beginnende Nummer eingeschlagen ist und als EZD 1955 angegeben wird.


Tim
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Martin
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Martin »

Atlas750 hat geschrieben: und der Fehling-Lenker (ja, Marteng, isch weiß ... 8) ) mussten rein


Tim
Äh was bitte? Hab ich iegentlich schon mal verkündet, dass meine herrschaftliche Tridente auch einen Fehling hat? Aber nicht eingetragen ;-)
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Tim
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Tim »

Martin hat geschrieben:Äh was bitte?
...psst. M-Lenker - schon vergessen? :mrgreen:


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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Martin »

Atlas750 hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:Äh was bitte?
...psst. M-Lenker - schon vergessen? :mrgreen:


Tim
Natürlich, das hattest Du seinerzeit doch von mir verlangt :mrgreen:
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Tim
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Tim »

Martin hat geschrieben:das hattest Du seinerzeit doch von mir verlangt :mrgreen:
Nein. Nimm weniger von dem Zeuch oder gib mir was ab. :twisted:


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Uli
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Uli »

Martin hat geschrieben:Also was ist es jetzt? Nur Prinzi`p oder tatsächlich n Problem?
Ich vermute mal: Prinzip.
De facto merkt man zwischen 4.10-19" und 110/90-18" fahrtechnisch keinen Unterschied.
Da sind 5 cm Differenz an Lenkerbreite weit deutlicher zu spüren.
Wer Zweifel hat, kanns gern bei mir ausprobieren: Ich hab sowohl das Original-19er als auch das 18-Zöller da, das ist schnell getauscht.
Und wenn mans genau nimmt: Es war damals der TÜV-Sachverständige, der gemeint hat: "Soll ich dir nicht noch `nen anderen Hinterreifen eintragen? Der Originale ist ja schon arg schmal..." :mrgreen:
Grundsätzlich bin ich aber schon geneigt, der Ansicht von JS zum Thema Eintragungen zuzustimmen. Je weniger, desto besser. Im Alltag sicher praktikabel; welcher Polizist kann schon jedes Detail nachprüfen? Aber wie ist das im Ernstfall (Unfall mit Personenschaden) ? Z.B. mit so einer gelochten Bremsscheibe oder meinswegen mit dem 13mm-Grimeca-Umbau oder Stahlflexleitungen? Ich vermute mal, da braucht man schon einen Matchlessfahrer als Rechtsanwalt, um davonzukommen.
Also muss das wohl letztlich wieder jeder für sich selbst entscheiden.

Und nein, ich schreibe jetzt nicht, was ich alles eingetragen habe und was nicht.... 8)

Den Grund, WARUM Norton damals den 18"-Umbau so vehement verteufelt hat, wüsste ich aber trozdem auch gern. Zumal im Mutterland so etwas durchaus häufiger zu sehen ist, sogar hinten UND vorne.
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jan
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von jan »

Uli hat geschrieben:Aber wie ist das im Ernstfall (Unfall mit Personenschaden) ? Z.B. mit so einer gelochten Bremsscheibe oder meinswegen mit dem 13mm-Grimeca-Umbau oder Stahlflexleitungen? Ich vermute mal, da braucht man schon einen Matchlessfahrer als Rechtsanwalt, um davonzukommen.
Der Matchlessfahrer als Rechtsanwalt, aber vor allem als Versicherungsfuzzi, sagt:
Wenn der Ernstfall eintritt, dann mag auf den ersten Blick ein Umbau - möglicherweise sogar ein "nicht genehmigter", nicht eingetragener o.ä. - ein Grund für eine Versicherungsschutzversagung, ein Bußgeldverfahren o.ä. sein. Auf den zweiten Blick - und der entscheidet! - kommt es dann aber darauf an, inwieweit der Umbau eine sog. "Gefahrerhöhung" (vgl. § 23 VVG) darstellt und als solche tatsächlich auch kausal für das Unfallgeschehen war.
Eine ordentlich gemachte Bremse, ein verbesserter HBZ o.ä. wird in solchen Fällen im Zweifelsfalle als entlastend für den Unfallbeteiligten angesehen! Vorausgesetzt natürlich, dass das Ding auch tatsächlich so funktioniert hat, wie man es sich beim Ein-/Umbau versprach.

Mein spektakulärster Fall diesbezüglich ging so: Auf einer Autobahn gerät nachts ein Kleinbus der Bundeswehr bei Blitzeis ins Schleudern, kippt auf die Seite und bleibt quer zur Fahrbahn, mit dem Dach in Richtung des nachfolgenden Verkehrs, liegen. Ein nachfolgender PKW-Fahrer versucht eine Vollbremsung, fährt aber dennoch in das Dach des querliegenden Busses und tötet 9 Insassen. Die Untersuchung des Unfalles ergibt u.a., dass der PKW-Fahrer auf seinem Auto abgefahrene - fast profillose - (Sommer-)Reifen montiert hat.
Im erstinstanzlichen Strafverfahren wird er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen, eben wegen einer solchen Gefahrerhöhung. Die Argumentation liegt auf der Hand: Wer bei winterlichen Verhältnissen auf abgefahrenen Sommerreifen unterwegs ist, der wird wohl daran schuld sein, wenn in einem solchen Unfall neun Menschen zu Tode kommen.
Der Rechtsanwalt, bei dem ich damals als Referendar arbeitete, legte für den "Täter" Berufung ein und erwirkte einen Freispruch sowie die Zurückweisung aller zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche: Der Unfall ereignete sich Ende Oktober oder Anfang November, als mit "winterlichen Verhältnissen" im Allgemeinen und Blitzeis im Besonderen noch nicht zu rechnen war. Das Benutzen von Sommerreifen zu dieser Jahreszeit stellte also noch keine dauerhafte Gefahrerhöhung im Sinne des o.g. Paragraphen dar.
Noch viel entscheidender aber war - und zwar aus Sicht des vom Gericht beauftragten Obergutachters -: Auf Glatteis entscheidet nicht das Profil eines Reifens, sondern allein dessen maximale Aufstandsfläche. Theoretisch die bestmögliche Wahl ist also ein Slick (wenn man einmal die Eigenschaften unterschiedlicher Gummimischungen unter Temperatureinfluss außer Acht lässt). Die abgefahrenen Reifen des "Täters" hatten im fraglichen Fall also keineswegs das tragische Unfallgeschehen nachteilig beeinflusst. Letzten Endes war es ein Unfall aufgrund höherer Gewalt und auch aus Sicht des "Täters" unabwendbar.

Die Moral von der Geschichte lautet also: Die Frage nach der Legalität ist eine Sache, die Frage nach der Funktionalität eine ganz andere.
Man tut gut daran, alle seine Umbauten eingetragen zu haben (hier gleichzusetzen mit: "immer auf ordnungsgemäßen Reifen unterwegs zu sein"), aber im Schadenfall ist die Nichteintragung eines Umbaus (hier gleichzusetzen mit "sind die abgefahrenen Reifen") nur dann Ursache für juristische Folgeprobleme, wenn der Umbau (= die abgefahrenen Reifen) ursächlich für den Schadenfall war(en).
Der Vollständigkeit halber: Der o.g. PKW-Fahrer bekam natürlich - zu Recht - ein 20,- DM-Ticket wegen seiner abgefahrenen Reifen. Seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in 9 Fällen sowie zur Zahlung von 10.000,- DM Regress an seine Kfz-Haftpflichtversicherung wurde vom Berufungsgericht jedoch aufgehoben.
Uli hat geschrieben:De facto merkt man zwischen 4.10-19" und 110/90-18" fahrtechnisch keinen Unterschied.
Da sind 5 cm Differenz an Lenkerbreite weit deutlicher zu spüren.
Wer Zweifel hat, kanns gern bei mir ausprobieren: Ich hab sowohl das Original-19er als auch das 18-Zöller da, das ist schnell getauscht.
Und wenn mans genau nimmt: Es war damals der TÜV-Sachverständige, der gemeint hat: "Soll ich dir nicht noch `nen anderen Hinterreifen eintragen? Der Originale ist ja schon arg schmal..." :mrgreen:
Wie an anderer Stelle bereits geschrieben: Ich werde wieder auf die 19-Zöller von Heidenau gehen
Uli hat geschrieben:Grundsätzlich bin ich aber schon geneigt, der Ansicht von JS zum Thema Eintragungen zuzustimmen. Je weniger, desto besser. Im Alltag sicher praktikabel; welcher Polizist kann schon jedes Detail nachprüfen? Also muss das wohl letztlich wieder jeder für sich selbst entscheiden.

Und nein, ich schreibe jetzt nicht, was ich alles eingetragen habe und was nicht.... 8)
Über welche Eintragungen wir hier im Forum schon diskutiert haben, nimmt mich immer wieder Wunder! Bis hin zu Luftfiltern... Bei meinen Matchys steht weder was über Siamezed Pipes noch über Meilentachos noch über offene Bellmouths noch über Blinker irgendwas in den Papieren. TÜV: No problem.
Ich denke also auch: Je weniger Eintrag, desto weniger Problem.
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Uli
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Uli »

Vielen Dank für deine Ausführungen, Jan.
Dass das so gesehen werden kann, war mir bisher nicht bewusst und lässt mir Hoffnung auf einen Funken gesunden Menschenverstandes in der deutschen Rechtsprechung.

Meine Erfahrung mit den 18/19 Zoll bezog sich ausschließlich auf Norton Commando, hier speziell auf mein Exemplar.
Bei anderen Mopeds mag es anders sein.
Hattest du an der Matchless schon mal auf 18" umgerüstet und eine Verschlechterung des Handlings bemerkt?
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jan
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von jan »

Uli hat geschrieben:Hattest du an der Matchless schon mal auf 18" umgerüstet und eine Verschlechterung des Handlings bemerkt?
Auf die Idee bin ich bisher noch gar nicht gekommen, weil ein 18-Zöller auf einer Matchless einfach Sch***ße aussieht (selbst ein 3.50 x 19 kann auf der Hinterhand schon lächerlich wirken). Eher warte ich darauf, dass es den BT 45 endlich in 4.00 x 19 gibt. :mrgreen:
Und bis dahin gibt es ja Alternativen.
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Uli
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Uli »

Jetzt muss ich doch nochmal...
jan hat geschrieben:aber im Schadenfall ist die Nichteintragung eines Umbaus (hier gleichzusetzen mit "sind die abgefahrenen Reifen") nur dann Ursache für juristische Folgeprobleme, wenn der Umbau (= die abgefahrenen Reifen) ursächlich für den Schadenfall war(en).
Ist das wirklich so? :-k
Abgefahrene Reifen sind ja prinzipiell "nur" ein Mangel am Fahrzeug.
Aber nichteingetragene Teile führen ja augenblicklich zur Erlöschung der Betriebserlaubnis und damit (neben sofortiger standrechtlicher Erschießung :wink: ) dazu, dass die Versicherung des Fahrzeugs erlischt und der Halter in Regress genommen werden kann.
Zumindest wird einem das von dem Moment an, wo man auf sein erstes Mofa steigt, von allen Obrigkeiten eingebleut.

Oder ist es hintersinnigerweise so (wie ich fast vermute), dass deine obigen Ausführungen nur für die straf-/zivilrechtlichen Folgen gelten und die Haftpflicht der Versicherung, bzw. deren Regressansprüche ein ganz anderes Paar Schuhe sind?

Ich hoffe mal, dass eine Aufklärung von deiner Seite weder der Schweige- noch der Honorarpflicht unterliegt... :mrgreen:

Du hörst mich schon trapsen - ich erwarte natürlich einen Freispruch. ;-D
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von jan »

Moin Uli,

morgen im Büro steige ich noch mal ins Kleingedruckte unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Versicherungsvertragsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes usw, und gebe dann noch mal detailliert Bescheid...

Vom Grunde her nur so viel vorweg: Das deutsche Recht - im Übrigen wesentlich besser als sein Ruf - verlangt bei jeder "Strafe", die auf seiner Grundlage verhängt werden soll, auch die Zurechenbarkeit und die Ursächlichkeit eines bestimmten Verhaltens für ein Unglück, einen Schaden, eine Straftat (bzw. deren Opfer) usw.
Auch die sog. "Obliegenheiten", die sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben (also gewisse Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers), sind ja nicht zum Selbstzweck und als reine Schikane der Versicherten erfunden worden, sondern dienen gewissermaßen höheren Zwecken: der Vorbeugung von Schäden, im Falle des Schadeneintritts der zügigen Aufklärung und Regulierung des Schadengeschehens - insbesondere mit Blick auf den oder die jeweiligen Geschädigten! - und last not least dem gerechten Umgang mit den Prämiengeldern aller Versicherten (ja ja, ich weiß - jetzt kommen gleich wieder die unreflektierten Kommentare zu den reichen Versicherungsjuristen in ihren Glaspalästen... :gaehn: ).

Ich hatte bisher über die sog. Gefahrerhöhung nach VVG als Grundlage einer Versicherungsschutzversagung und eines entsprechenden Regresses seitens der Versicherungsgesellschaft geschrieben. Daneben gibt es noch die sog. "Obliegenheitsverletzungen" als Grundlage für Versicherungsschutzversagung und Regress (wobei zwischen Obliegenheitsverletzungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles unterschieden wird).

Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Umbau, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis einer Fahrzeuges führt, mag unter mancherlei Gesichtspunkten rechtlich zu ahnden sein. Für den Einwand einer Gefahrerhöhung gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss aber, wie gesagt, nicht nur Zurechenbarkeit und Ursächlichkeit des Umbaus zu Lasten des "Täters" nachweisbar sein, sondern auch noch die Dauerhaftigkeit der Gefahrerhöhung durch den Umbau.
Und auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis und eine daraus möglicherweise resultierende Obliegenheitsverletzung ist nicht "per se" gleichzusetzen mit der sofortigen Durchsetzbarkeit eines Regresses - es stellt sich immer auch die Frage nach der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Verhaltensalternativen - Frage 1: Ist der Schaden durch das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers überhaupt erst eingetreten/entstanden? Und, fast noch wichtiger, Frage 2: Wäre der Schaden auch bei ordnungsgemäßem/regelkonformem Verhalten eingetreten bzw. wäre er schlimmer/weniger schlimm ausgegangen?

So, ich will heute noch was am Getriebe arbeiten und habe auch die Paragraphen nicht zur Hand... daher alles Weitere mit Ziffern und Nummern und Absätzen usw. morgen vom Büro aus.

Cheers, Jan
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von Martin »

Jan... wenn Dein Arbeitgeber hier liest, dass Du uns Tipps gibst dass man uns gar nichts kann, dürftest Du bald einen kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht benötigen... ;-) .
Oder aber Du bist so perfide uns zu animieren umzubauen, dass Dein Versicherungsschuppen am Ende keinen unserer Crashs wird ausgleichen müssen :twisted:
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Re: Corbin Sitzbank für Commando

Beitrag von jan »

Mein Arbeitgeber hat ein hohes Gerechtigkeitsempfinden und bringt zudem seinem Mitarbeiter W. eine außerordentliche Wertschätzung entgegen, der in einzigartiger Weise berufliche und private Interessen verbindet und somit auch zum Wohle des Unternehmens einsetzt.

Äääh, ich hätte da noch ein paar Mopedkennzeichen zu verbimmeln, für die Saison 2012/13 - Besonderheit: unser Laden hat als einziger Versicherer die Buchstaben "SEX", ich hätte noch 571 bis 578 SEX anzubieten... :biggthumpup:

Zu der versprochenen Ausarbeitung komme ich aber erst später...
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