Danke für eure Antworten

Hab zum Thema etwas recherchiert:
Zum Thema Schweissen an Fahrzeugen: Ich zitiere mal wörtlich das VdTÜV Merkblatt Fahrzeug 728, das ist die Richtlinie für alle TÜVs bzw. DEKRAs in Deutschland:
S.9, §5.2: "Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass an einem Personenwagen (das schließt Motorräder mit ein; meine Anmerkung) nur der Fahrzeughersteller oder eine von ihm beauftragte Person Instandsetzungsschweißen durchführen darf. Lediglich bei bauartgenehmigungspflichtigen Teilen nach § 22 a StVZO (Anmerkung: Das sind Anhängerkupplungen, Lenker, Bremsen etc.) ...gibt es solche Vorschriften".Das heißt: Schweißen an Lenkern und Bremsenteilen ist tabu. Die Reparatur einer Halterung eines original vorhandenen Ständers am Motorrad würde ich als unkritisch ansehen!
S.9, §5.4: "Der Instandsetzungsbetrieb soll (das ist also kein Muß!) grundsätzlich über geeignete technische Einrichtungen und über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügen"
S.9, §5.4.1: "Empfehlungen - Schweißfachpersonal" :"Aufgrund der schweißtechnischen Besonderheiten ... sollte nur besonders qualifiziertes Schweißpersonal eingesetzt werden..." Also wieder kein Muß, sondern eine reine Empfehlung.
S.10, §5.5: "Beurteilung von Schweißarbeiten" : " Derzeit gibt es keine verbindliche Rechtsvorschrift, die besagt, dass nach Instandsetzungsschweißarbeiten das Fahrzeug erneut auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden muss". Anmerkung: Also erst beim nächsten regulären TÜV-Termin.