Speziell bei dieser Karre vielleicht nicht, jedoch - auch wenn`s keine Rickman- Schwinge ist, versuche mal heutzutage sowas ohne Materialgutachten/ Teilegutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller eingetragen zu bekommen (immerhin kannst du bei dieser Karre eine "echte" einbauen ohne Probs zu bekommen - mal abgesehen vom 900ccm Nourish Motor).
Und eine vorverlegte Fussrastenanlage, wie bei meinem ursprünglichen Rahmen - die zudem noch eine Eigenkonstruktion ist - ohne Materialprüfgutachten/ Festigkeitsnachweis des Herstellers sowie ohne weitere Verifizierung, sondern nur mit dem Hinweis "Eigenbau" ist nahezu illusorisch (damals reichte die Zertifizierung mit Firmenstempel eines anerkannten Schweißfachbetriebs).
Wir haben früher Bremsen/ Räder oder Hinterradschwingen eingetragen bekommen, wo nur der Nachweis erbracht werden musste das diese aus einem gewichtsmäßig und leistungsmäßig ähnlichem Fahrzeug der Serienproduktion entstammen (Kawa USD in einer GS Suzuki - z. Bsp.).
Eine ähnliche bzw. gleiche Eintragung, wie die beabsichtigte konnte man mittels der betreffenden Papiere (KFZ- Brief) als Mustergutachten verwenden (sogar eine Briefkopie wurde teilweise anerkannt).
Versuch das mal heute..... da "geht" üblicherweise ohne "reichlich Papier" nix

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Manches ist mit EU- Recht "besser" geworden - aber nicht alles.
MfG
Arvid
P.s: Ich mache diesen Umbau- Sche.ß schon ein paar Jahrzehnte......
Ich fühl`mich wie ein Gallier ........ umgeben von Weißnix, Kannnix und Machtnix