Baujahr und Erstzulassung
- El
- Manxman
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Baujahr und Erstzulassung
Hallo allerseits,
der TÜV Termin für meine Commando wird bald sein und mir kommt eine Frage bzgl. Erstzulassung in den Sinn, die sich mir leider erst jetzt stellt.
Wortwörtlich steht im Fahrzeugbrief:
Dieser Fahrzeugbrief wurde ausgegeben auf Antrag Herrn xxx aus soundso für das aus Nigeria eingeführte gebrauchte, aber bisher nicht zugelassene Fahrzeug.
Fahrzeugart: Krad
Fahrzeughersteller: Norton
Der Verzollungsnachweis des Zollamtes xxx vom 11.3.88 wurde hier eingesehen.
Ziffer 32 Fahrzeugbrief Tag der ersten Zulassung 15.2.89
Baujahr der Commando ist 74. Nach Recherchen habe ich folgende Artikel gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erstzulassung
Aber leider ist der Eintrag im Fahrzeugbrief : ,,... aber bisher nicht zugelassene Fahrzeug´´. so wie ich das verstehe eindeutig. Demnach muss für die Commando auch Abgasuntersuchung gemacht werden, da Hubraum 50ccm übersteigt und Erstzulassung eben 1989 ist.
http://motorrad.wikia.com/wiki/Abgasuntersuchung
Vor dem Kauf hat der Besitzer mir gesagt, dass das Motorrad in Nigeria als Polizeimotorrad seinen Dienst tat. Wenn das so stimmt, dann frage ich mich, wie im Fahrzeugbrief stehen kann, dass es bisher nicht zugelassen wurde, weil laut dem o.g. Artikel ist
Zitat:
Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
El
der TÜV Termin für meine Commando wird bald sein und mir kommt eine Frage bzgl. Erstzulassung in den Sinn, die sich mir leider erst jetzt stellt.
Wortwörtlich steht im Fahrzeugbrief:
Dieser Fahrzeugbrief wurde ausgegeben auf Antrag Herrn xxx aus soundso für das aus Nigeria eingeführte gebrauchte, aber bisher nicht zugelassene Fahrzeug.
Fahrzeugart: Krad
Fahrzeughersteller: Norton
Der Verzollungsnachweis des Zollamtes xxx vom 11.3.88 wurde hier eingesehen.
Ziffer 32 Fahrzeugbrief Tag der ersten Zulassung 15.2.89
Baujahr der Commando ist 74. Nach Recherchen habe ich folgende Artikel gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erstzulassung
Aber leider ist der Eintrag im Fahrzeugbrief : ,,... aber bisher nicht zugelassene Fahrzeug´´. so wie ich das verstehe eindeutig. Demnach muss für die Commando auch Abgasuntersuchung gemacht werden, da Hubraum 50ccm übersteigt und Erstzulassung eben 1989 ist.
http://motorrad.wikia.com/wiki/Abgasuntersuchung
Vor dem Kauf hat der Besitzer mir gesagt, dass das Motorrad in Nigeria als Polizeimotorrad seinen Dienst tat. Wenn das so stimmt, dann frage ich mich, wie im Fahrzeugbrief stehen kann, dass es bisher nicht zugelassen wurde, weil laut dem o.g. Artikel ist
Zitat:
Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
El
- Norton-N15
- Manxman
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Re: Baujahr und Erstzulassung
XXXX
Zuletzt geändert von Norton-N15 am Sonntag 27. September 2015, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Der gute Ton Nortooooooon
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- Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Dann ist die einzig legale Möglichkeit, genau das nachzuweisen (die illegale Möglichkeit wurde ja schon genannt ....El hat geschrieben:Vor dem Kauf hat der Besitzer mir gesagt, dass das Motorrad in Nigeria als Polizeimotorrad seinen Dienst tat.
Grundsätzlich kann man jeden Fehler in den Paarbieren berichtigen, ist nur die Frage, ob das StVA das als Fehler anerkennt. Ich würde als erstes mal bei Joe nachfragen, ob in den Dispatch books evtl was zu der Karre steht, z.B. an welchen Händler die Karre ging. Wenn die nach Afrika ging, wird sich ein verständiger Sachbearbeiter gaaaanz vielleicht u.U. eventül erweichen lassen.
Ansonsten bleibt nur ein Rahmentausch mit entsprechenden Paarbieren. Hast Du eine in den Rahmen eingeschlagene Nummer oder hat man damals (mit Sondergenehmigung) das aufgenietschraubte Typenschild akzeptiert?
Tim
1946 Indian Chief-1956 Norton Dommie-1970 Norton Commando Roadster-1972 HD FLH1200 Electra Glide-1972 Norton Commando
1968 Lotus Elan+2-1997 Lotus Elise S160-1999 Lotus Elise
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- Phil
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Re: Baujahr und Erstzulassung
El hat geschrieben:...Wortwörtlich steht im Fahrzeugbrief:
Dieser Fahrzeugbrief wurde ausgegeben auf Antrag Herrn xxx aus soundso für das aus Nigeria eingeführte gebrauchte, aber bisher nicht zugelassene Fahrzeug....
Der Satz ist sehr böse.... Die Abgasuntersuchung könnte noch das kleinere Übel sein, der Lärm würde mir mehr Sorgen machen...
Hmmmm, aber wier man sowas halbwegs legal lösen kann, das erschließt sich mir auch nicht.
Egal, die Daumen drücke ich Dir aus alle Fälle
Beste Grüße
Ph.
- Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Noch eine Anmerkung dazu: Es gibt diverse Länder, in denen es keine Zulassung wie in unserem Sinne gibt, da funktioniert wohl eher wie hierzulande bei einem Versicherungskennzeichen. Dementsprechend gibt es keine Zulassungspaarbiere. Ein Beispiel, mit dem ich mal selbst zu tun hatte, weil ich ein Mopped von da kaufen wollte (hat dann anderweitig nicht geklappt, deswegen kann ich zum weiteren zulassungstechnischen Verlauf nix sagen), ist überraschenderweise Neuseeland. Die haben (oder hatten damals zumindest) einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis und eben ein Versicherungskennzeichen.
Nach meinem Verständnis - und so hat mir das auch mal eine Sachbearbeiterin beim StVA bestätigt - ist das, was hierzulande als EZD verstanden wird, der Tag, an dem ein Fahrzeug zum ersten Mal irgendwo auf diesem Planeten legal auf öffentlichen Straßen am Verkehr teilgenommen hat. Den musst Du nachweisen bzw. glaubhaft machen.
Stell Dich aber drauf ein, dass das eine harte Nuss wird und ggf. nur über den Klageweg gehen wird, wenn Dein StVA da auf stur schaltet.
Tim
Nach meinem Verständnis - und so hat mir das auch mal eine Sachbearbeiterin beim StVA bestätigt - ist das, was hierzulande als EZD verstanden wird, der Tag, an dem ein Fahrzeug zum ersten Mal irgendwo auf diesem Planeten legal auf öffentlichen Straßen am Verkehr teilgenommen hat. Den musst Du nachweisen bzw. glaubhaft machen.
Stell Dich aber drauf ein, dass das eine harte Nuss wird und ggf. nur über den Klageweg gehen wird, wenn Dein StVA da auf stur schaltet.
Tim
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Ludwig
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Hallo,
hatte vor vielen Jahren mal dasselbe Problem.
Gelöst hat es mir ein vernünftiger Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle.
Hoffe, dass das heute auch noch auf die Art geht.
Grüße Ludwig
hatte vor vielen Jahren mal dasselbe Problem.
Gelöst hat es mir ein vernünftiger Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle.
Hoffe, dass das heute auch noch auf die Art geht.
Grüße Ludwig
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- Martin
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Mein Scrambler Bj. 65 hat im Brief EZ 70 stehen. Also das nervt mich, Ist aber wegen der 5 Jahre recht unproblematisch. Aber ändern lassen würde ich das trotzdem wenn es möglich ist.
Da ich aber den Brief eh verloren habe, erhoffe ich mir bei der Neuausstellung das Abhilfe. Aufgeboten hab ich schon, nur muss der Bock wieder zusammengebaut werden.
Aktuell hab ich aber ein bisschen Schrauber- Burnout...
Ich bin so unmotiviert in die Werkstat zu gehen, dabei sind es gerade mal 10 Meter Weg dorthin...
Da ich aber den Brief eh verloren habe, erhoffe ich mir bei der Neuausstellung das Abhilfe. Aufgeboten hab ich schon, nur muss der Bock wieder zusammengebaut werden.
Aktuell hab ich aber ein bisschen Schrauber- Burnout...
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When a motorcycle is actually ridden, it takes on a similar "patina" of use
Craig Vetter
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- Towner
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Hallo El,
war es denn nun schonmal zugelassen oder nicht ?
Ralf
war es denn nun schonmal zugelassen oder nicht ?
Ralf
- Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Aus Sicht des Amtes bei der damaligen Zulassung 1989 in Deutschland eben nicht, genau darum geht es ja. Der Nachweis, dass der Sachbearbeiter damals irrte, ist der Knackpunkt.Towner hat geschrieben:war es denn nun schonmal zugelassen oder nicht ?
Tim
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- Towner
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Es sollte doch nachweisbar sein, dass das Fahrzeug noch nie in DE zugelassen wurde. Joe stellt bestimmt eine Bescheinigung zum Baujahr aus. Da wird dann bestimmt das EZ korrigiert.Tim hat geschrieben:Aus Sicht des Amtes bei der damaligen Zulassung 1989 in Deutschland eben nicht, genau darum geht es ja. Der Nachweis, dass der Sachbearbeiter damals irrte, ist der Knackpunkt.Towner hat geschrieben:war es denn nun schonmal zugelassen oder nicht ?
Tim
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Einen herzlichen Dank für eure Rückmeldungen und vor allem auch Hilfen. Es hat mir geholfen es zu versuchen, dass die EZ korrigiert wird.
Towner, das Problem ist ja, dass das Fahrzeug 1989 in Deutschland erstzugelassen wurde- nur hat der Sachbearbeiter nicht einkalkuliert, dass dieses Fahrzeug eben auch in Nigeria bereits gefahren ist- und zwar als Polizeimotorrad. Ob das Motorrad vom Händler direkt nach Nigeria wanderte und seinen Dienst aufnahm, wäre interessant herauszufinden. Ich versuche auch nachzuvollziehen, warum das Fahrzeug von dem Sachbearbeiter damals so ungünstig eingetragen wurde.
War heute auch bei der Dekra um ASU und anderes nochmals zu besprechen. Der jetzige Umbau kann ohne Einschränkung so eingetragen werden. Insofern Glück gehabt. Allerdings sind die Meinungen hier im Forum einstimmig, dass EZ1989 einfach nicht zu dieser Commando passt.
Tim, das Typenschild ist bei diesem Modell mit Blindnieten am Rahmen befestigt. Austauschrahmen wäre zwar möglich, aber finanziel absolut nicht mehr drin, weil da kämen zusätzlich locker 1800€ zusammen.
Der Nachweis, dass das Motorrad in Nigeria bereits wie auch immer gefahren ist, kann nicht mehr erbracht werden.
Einen schriftlichen Kaufvertrag habe ich. Werde berichten, wie es weiter geht und über den fertigen Umbau natürlich auch.
Euch ein schönes sorgenfreies Wochenende
El
Towner, das Problem ist ja, dass das Fahrzeug 1989 in Deutschland erstzugelassen wurde- nur hat der Sachbearbeiter nicht einkalkuliert, dass dieses Fahrzeug eben auch in Nigeria bereits gefahren ist- und zwar als Polizeimotorrad. Ob das Motorrad vom Händler direkt nach Nigeria wanderte und seinen Dienst aufnahm, wäre interessant herauszufinden. Ich versuche auch nachzuvollziehen, warum das Fahrzeug von dem Sachbearbeiter damals so ungünstig eingetragen wurde.
War heute auch bei der Dekra um ASU und anderes nochmals zu besprechen. Der jetzige Umbau kann ohne Einschränkung so eingetragen werden. Insofern Glück gehabt. Allerdings sind die Meinungen hier im Forum einstimmig, dass EZ1989 einfach nicht zu dieser Commando passt.
Tim, das Typenschild ist bei diesem Modell mit Blindnieten am Rahmen befestigt. Austauschrahmen wäre zwar möglich, aber finanziel absolut nicht mehr drin, weil da kämen zusätzlich locker 1800€ zusammen.
Der Nachweis, dass das Motorrad in Nigeria bereits wie auch immer gefahren ist, kann nicht mehr erbracht werden.
Einen schriftlichen Kaufvertrag habe ich. Werde berichten, wie es weiter geht und über den fertigen Umbau natürlich auch.
Euch ein schönes sorgenfreies Wochenende
El
- Towner
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Wichtig ist nicht das Typenschild, sondern die eingeschlagene Nummer.
- El
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Hallo Towner,Towner hat geschrieben:Wichtig ist nicht das Typenschild, sondern die eingeschlagene Nummer.
am Rahmen gibt es keine eingeschlagenen Nummer, sondern nur das Typenschild. Kurbelgehäuse ist komplett neu von Dieter Cordes ausgetauscht.
Viele Grüße
El
- Towner
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Das ist schlecht. Die Motornummer interessiert den TÜV nicht. Manchmal geben die sich mit dem Typenschild zufrieden, aber in der Regel wollen die die eingeschlagene Nummer sehen. Die ist normalerweise rechts neben dem Typenschild, oft schlecht zu erkennen wenn viel Lack drauf ist oder kunststoffbeschichtet.
- Knolle
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Wenn im Brief steht " ein bisher noch nicht zugelassenes Fahrzeug ", so lässt sich das doch dahingehend auslegen, dass das Fahrzeug bisher in DEUTSCHLAND noch nicht zugelassen war
. Versuch`s mal mit dieser Argumentation. Und, vielleicht ist es in Nigeria ja so, dass Behördenfahrzeuge keine Zulassung in unserem Sinne brauchen, deshalb auch keine Nachweise beizubringen sind. Es dürfte genügen, wenn das Fahrzeug offiziel in Nigeria als Polizeimotorrad gelaufen ist. Na dann, viel Glück und ne nette Sachbearbeiterin
Gruß von Knolle aus dem Wendland
Gruß von Knolle aus dem Wendland