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Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Samstag 28. September 2013, 09:06
von Tim
Steffen hat geschrieben:bitte nicht gleich mit keiner Ahnung abtun, den ganzen Sachverhalt kann man immer nicht ins Forum stellen, da müsste man ja Romane schreiben und irgendwann machts der Server nicht mehr
Sorry, aber wenn seit dem 1. Januar 1938 hierzulande Schalldämpfer explizit vorgeschrieben sind, ist die Aussage, dass ein Mopped von 1954 keine braucht, entweder wissentlich flasch oder beruht auf Ahnungslosigkeit. Da braucht man beim besten willen keinen Roman zu.

Und wieso ist das Messen des Fahrgeräuschs "eine Sache für sich"? Der Messaufbau ist ebenfalls seit dem 1.Januar 1938 unverändert, nur die Durchführung der Vorbeifahrt hat sich genau einmal geändert. Das einzig komplizierte ist es, den jeweils in dem Baujahr gültigen Grenzwert zu ermitteln, der hat sich wirklich ständig geändert.

Und auch die Aussage, dass die "Polente" bei Deinem Beispiel Dir erst ab 110 db(A) was kann, ist schlicht flasch, wenn der begründete Verdacht einer Manipulation besteht, können sie auch schon bei niedrigerem Standgeräusch als eingetragen eine Überprüfung anordnen, und die machen das auch. Frag einfach den HD-Starrahmentreiber Deines geringsten Misstrauens, die haben Baujahre aus den 40ern und 50ern und werden in Schwerpunktskontrollen von weißen Mäusen mit richtig Ahnung gerne mal so richtig ge.... Dass andere alte Marken deutlich mehr Sympathie und kaum Ermittlungsdruck bei der Ordnungsmacht erzeugen, heisst noch lange nicht, dass die Karren dann zwangsläufig legal sind.



Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Samstag 28. September 2013, 10:07
von Martin
Mich interessiert übrigens, was da genau steh in den Papieren. Steht da tatsächlich "Din-Phon", oder etwa irgendeine Zahl mit Buchstaben dahinter?
Das letzte Mal dass ich in einem Brief "Phon" gesehen habe ist aber schon gehörig her...

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Samstag 28. September 2013, 19:02
von Steffen
Martin, steht drin unter U1 bzw. U2 ohne einen Buchstaben dahinter, unter Nr. 22 zu U1/U2: DIN PHON
Papiere wurden 2011 erstellt, hatte aber den Brief der Erstzulassung und da stand alles drin

"Verdacht einer Manipulation", es kommt meiner Meinung nach auf das Fahrzeug an, ich denke, die Polizei kann mittlerweile unterscheiden, ob umgebaut oder originales Aussehen

Steffen

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 24. April 2016, 16:39
von Monsieur
Tach zusammen, dann fange ich mal mit ner ersten Frage zu MEINEM neuen Moped an :ebiggrin:

Nachdem der Vorbesitzer mir sagte, dass er regelmäßig wegen Lärmbelästigung von der Bullerei angehalten wurde, gab ich erst einmal nichts drauf. Habe jetzt aber mal in die Papiere geschaut, da sind 81 fürs Stand- und 84 fürs Fahrgeräusch eingetragen, jeweils ohne jeglichen Buchstaben.

Wenn ich den Threat hier richtig verstanden habe, wurden die Buchstaben zeitweise auch gerne weggelassen? Und die Kombi 81/84 spricht dem Vernehmen nach eher für eine Nahfeldmessung, also entsprechend weiche Regulierung für mich?

Die heute geschossene Commando ist vom Mai/1970 und hat untenhängende Tüten (was in den Anfängen der Fastback so war - oder sind die von der Atlas?). Im Brief (2012) sind keine speziellen Eintragungen zum Auspuff vorhanden.

Ich schätze, wenn ich zwecks Ummeldung zur Zulassung gehe, bekomme ich den alten Brief quasi kopiert, aus alt macht neu. Wäre das nicht der richtige Zeitpunkt, den geeigneten Buchstaben N nachtragen zu lassen? Ginge das ohne echte Messung (TÜV hat die Kiste ja noch, und ich will keine schlafenden Hunde wecken), oder kann man das auch auf Basis eines offiziellen Auszugs vom KBA(?) veranlassen? Sprich, mal naiv gefragt: Gibt's irgendwo ein Register für alle Motorradtypen vom Mittelalter bis zur Neuzeit, mit den entsprechenden offiziellen Werten/Messungen ab Werk - natürlich mit damals originalen Tüten und samt Buchstaben / entsprechender Messmethode?

Viele Grüße
Nicolas

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 24. April 2016, 16:58
von strichsieben
moin nicolas,
lies mal die kommentare von joe(norton modors) zum thema eintragen von irgendwelchen sachen in deine papiere. hier z.b. viewtopic.php?f=14&t=7067&p=94928&hilit ... gen#p94928
keine schlafenden hunde wecken ist glaube ich die richtige ueberschrift.
beste gruesse und viel spass mit der commando, thorsten

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 24. April 2016, 18:23
von Tim
Monsieur hat geschrieben:Nachdem der Vorbesitzer mir sagte, dass er regelmäßig wegen Lärmbelästigung von der Bullerei angehalten wurde, gab ich erst einmal nichts drauf.
Angehalten wurde ich auch ein paarmal mit der Atlas, und die war im Vergleich zu den jetztigen Viking-Peashooter mit den alten Togas ekelhaft laut, einmal sogar in einem Soundcheck in der Eifel. War jedesmal eine kurze Unterbrechung und mit der Klärung des Baujahres dann erledigt.
Habe jetzt aber mal in die Papiere geschaut, da sind 81 fürs Stand- und 84 fürs Fahrgeräusch eingetragen, jeweils ohne jeglichen Buchstaben.
Es gilt grundsätzlich immer das, was zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt, außer es ist irgendwas konkretes in den Anmerkungen eingetragen.
Wenn ich den Threat hier richtig verstanden habe, wurden die Buchstaben zeitweise auch gerne weggelassen?
Dann hast Du was flasch verstanden. Wenn nix dasteht, gilt die ursprüngliche Regelung. Einfach so weggelassen wurde nix. Wenn da ein P steht, ist es eine Nahfeld-Angabe, dann müsste aber der Wert eh höher sein, und das P kam auch erst Jahre später ins Spiel.
Und die Kombi 81/84 spricht dem Vernehmen nach eher für eine Nahfeldmessung, also entsprechend weiche Regulierung für mich?
Häh? Nö. Im Nahfeld 81dB(A) schafft die Kiste mit stehendem Motor. Geh mal davon aus, dass Du im Nahfeld bei dreistelligen Werten rauskommst, bei 81dB(A) plus 21dB(A) Entfernungskorretur plus 5dB(A) Toleranz wärst Du mit 107dB(A) noch legal, und das kommt auch durchaus hin. Ich hab bei der Atlas 109db(A).
Die heute geschossene Commando ist vom Mai/1970 und hat untenhängende Tüten (was in den Anfängen der Fastback so war - oder sind die von der Atlas?).
Sowohl als auch.
Im Brief (2012) sind keine speziellen Eintragungen zum Auspuff vorhanden.
Dann lass das so. EZD 1970 und keine weiteren Angaben bedeutet am wenigsten Gesch*sse.


Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Montag 25. April 2016, 11:02
von Martin
Richtig. Wenn nichts eingetragen ist, ists am Besten.
Peashooter dran und fahren :-)

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Mittwoch 27. April 2016, 21:33
von Monsieur
Habe gerade festgestellt, dass in dem alten Brief noch 81D / 84D geschrieben stand, das D dann aber mit den neuen und aktuell gültigen Papieren verschwunden ist :pfeiffen:

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 28. April 2016, 06:54
von Tim
Monsieur hat geschrieben:Habe gerade festgestellt, dass in dem alten Brief noch 81D / 84D geschrieben stand, das D dann aber mit den neuen und aktuell gültigen Papieren verschwunden ist :pfeiffen:
Das "D" kann da eigentlich nicht korrekt sein, weil das für "DIN-Phon" steht, was nur bis 1966 genutzt wurde. DIN-Phon in den Lautstärke-Bereichen, in denen sich relevante Fahrgeräusche bewegen, entsprechen der dB(C)-Kurve, und die amtlichen Messgeräte sind wohl durchgängig nur auf dB(A) geeicht.


Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 28. April 2016, 19:31
von Monsieur
jep, hatte ich auch bereits gelesen und mich gewundert .. so ohne Zusatz ist es nun aber auch sehr fein :mrgreen:
Auch interessant: Bei der Navigator steht im Brief 99P / 86D und einer beiliegenden Bautyp-Bescheinigung 100P / 86E :-k

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 22. Mai 2016, 10:42
von Simon
Moinsen,
hat mich jetzt doch mal interessiert und habe in meinen Brief (Bonni, EZ. 77) gesehen, der 2007 im Zuge der Ummeldung neu ausgestellt wurde: Da steht gar nichts mehr drin. Im alten Brief stand noch "Standgeräusch 84N"
Wie ist das jetzt zu verstehen? Habe ich jetzt Narrenfreiheit? Wäre ganz interessant zu wissen, weil ich seit dieser Saison ohne Interferenzrohr unterwegs bin und der Sound schon etwas "knalliger" und lauter wurde (wobei ich noch überlege obs vorher besser weil irgendwie mehr tieffrequenter war). TÜV ist zwar erst nächstes Jahr wieder aber die checken es vielleicht... :mrgreen:

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 22. Mai 2016, 10:57
von Tim
Simon hat geschrieben:Wie ist das jetzt zu verstehen? Habe ich jetzt Narrenfreiheit?
Steht ein Fahrgeräusch drin? Dann nein. Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, damit der Streckenposten eine manipulierte Angabe besser erkennen kann. Wenn da nix steht, ist die Frage, wie er dann reagiert, das kann IMHO in beide Richtungen ausschlagen. Entweder lässt er's auf sich beruhen, weil sich die wenigsten mit den Vorschriften bei den alten Karren auskennen und keinen Bock auf das Bohei haben - oder er will's wissen, dann drückt er Dir eine Fahrgeräuschprüfung und darauf dann die Ermittlung des Standgeräuschs rein.
Meine HD hat 10dB(A) eingetragen, ich bin schon gespannt, was passiert, wenn die Karre mal in einen Soundcheck kommt..... :pfeiffen:



Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 22. Mai 2016, 11:12
von Martin
Äh... wenn sich die Frage auf die neuen Zulassungsbescheinigungen bezieht... Die übernehmen eben nicht alle Daten in die Papiere, aber die sind nicht gelöscht, stehen in den Unterlagen des Straßenverkehrsamtes.

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Sonntag 22. Mai 2016, 11:45
von Simon
Tim hat geschrieben: Meine HD hat 10dB(A) eingetragen,
Tim
:lach: :lach: :lach:

Habe da mehr "Angst" vor der Rennleitung als vor den Streckenposten. Nicht das die mir nächstes Jahr die Startteilnahme verweigern.
Martin hat geschrieben:(...) die sind nicht gelöscht, stehen in den Unterlagen des Straßenverkehrsamtes.
Schade, wie schön war das noch zu Zeiten als es keine Computer und Datenleitungen gab (als die Punkte noch mit dem Ochsenkarren anch Flensburg gebracht wurden :lach:)

Naja, mal sehn. Dann wird der Trööt nächstes Jahr im Juni wieder von mir aktualisiert...
So long (in diesem Trööt),
Simon