Es ging um Ludwigs Annahme "maximal mögliche Verzögerung (1g)", die ist flasch. Es gibt keine Maximalgrenze von "1" beim Reibwert, das ist ein unausrottbarer Irrglaube.ekkeneckepen hat geschrieben:.... aber mehr als 1g Bremsverzögerung?
Und mehr als 1g Längsbeschleunigung sind durchaus möglich, das kommt darauf an, was die Bremse leisten kann und was auf der anderen Seite gegenhält. Ein üblicher Auslegungsfall ist das Bremsen über einen Bahnübergang, durch die Störkanten treten da kurzezeitig Spitzenwerte weit über 1g auf. Und die Versagensrechnung muss eben diese Spitzen auch berücksichtigen, es ist egal, wenn etwas zu 99,99% funktioniert. Es gibt für solche Rechnungen Vorgaben - wie die aussehen, ist durchaus im Ermessensspielraum des Prüfers - und entweder werden die erfüllt oder eben nicht.
Tsät wos mei poignt.
Tim