K&N Luftfilter

Probleme mit Deinem Versager? Hier rein...
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Se Nü
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Se Nü »

es ist auch gar nicht notwendig das sich der Schupo auskennt.
Ein Blick aufs Typenschild und das Baujahr identifiziert, ein weiterer in die Geräuschpegel Tabelle, dann im Zweifel das Schallpegel Messgerät rausgekramt das hier im Bergischen jeder Dorf-Schupo dabei hat, fehlt noch ein blöder Kommentar vom Motorrad Besitzer uuuuuund Bingo :kuss:
Ihr macht das schon ;-D

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern
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Der Tod, der Gläubiger, der Regen, die kommen immer ungelegen.
Norton
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Norton »

.... aber wo ist denn bei einem Fahrzeug, welches mal per Einzelabnahme zugelassen worden ist, überhaupt ein Serienzustand niedergeschrieben worden?
Schließlich nur in den Daten und Eintragungen im Fahrzeugschein.
Dem muss das entsprechen. Da sollte genug Interpretationsspielraum für Lufis vorhanden sein.
Ich fahre jetzt seit 30 Jahren Norton.
Kein Polizist hat sich bisher die Papiere von meinen Nortons angesehen.

Gruss. Martin.
Jung sein ist keine Frage des Alters.
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Öko
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Öko »

Naja, wenn ein begründeter Anfanngsverdacht besteht wird halt eine Anzeige geschrieben von VoPo...und du darfst damit zum Gutachter...oder die Karre qird eingezogen...nun nicht wegen der Luftfilter...dann schaut der Gutachter auf deine Kosten in Werksunterlagen oder vergleichbar sichere Unterlagen, um den damaligen Serienzustand des Fahrzeuges zu sichten.
Selbst mit den Partlist, und Service Manual lässt sich schon sehr viel eingrenzen.
Martin hatte letztes Jahr März bei einer Corona Straßensperrung auch nach über dreizig Jahren mit Motorrädern ernsthaft bösen Kontakt mit einem VoPo...größtenteils mein Verschulden...TÜV mehrere Monate überzogen...mit Saisonkennzeichen, konnte vor Ort den Termin im April nachweisen u d das Kennzeichen hatte halt nicht den geforderten Winkel... letzteres konnte ich vor Ort durch die Montage des eingetrafenen seitlichen Kzh konform montieren.

Wurde beides bei eisigen 6°C Wind ausführlich fotodokumentiert, mit Anzeigen schreiben...nach 90 Min konnte ich weiterfahren.
Beide Verfahren gingen bis zum Staatsanwalg in unserer Landeshauptstatt und wurden in erster Instanz ei gestellt.
Ich konnte alles bebildert technisch begründen...interessierte den übereifrigen Polizisten, der noch Punkte brauchte nicht die Bohne...hat mich viele Nerven und Zeit gekostet, gute Rechtschutz hat sich auch bewährt.
28. Jahresparty der Fast Dog´s MF Meyenburg vom 9.-11. August 2024 28 jähriges Bestehen :laola: :yau:
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Daniel
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Daniel »

Merkst du was? TÜV überzogen und Winkel vom Kennzeichen..das sind die Dinge mit denen der reguläre Polizist sich auskennt (oder Auspuffanlagen an Motorrädern ab 2010)..und das willst du ernsthaft mit Luftfiltern an einer 50 Jahren alten Karre vergleichen??

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Ich bin mal mit der Guzzi aufgehalten worden weil ich über dunkelgelb in der Münchner Innenstadt gerollt bin. Da haben die Ordnungshüter noch nicht mal gesehen dass der TÜV 2 Monate abgelaufen war..und dass die Guzzi alles andere als serienmässig ist haben die natürlich auch nicht gemerkt. Das merkt noch nicht mal ein TÜV-Prüfer!! Es sind genau 1208 Stück davon gebaut worden, wie soll der wissen was Serie war und was nicht?

Das gleiche gilt für die Trident hier, und eigentlich praktisch für alle Geräte die hier am Start sind! Was die Engländer wie wo verbaut haben bekommen ja noch nicht mal studierte Historiker zusammen, aber der gemeine Dorfpolizist oder Wald-und Wiesenprüfer..ja genau. Aber macht ihr mal nur..

Daniel
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Commando 850, T100 & n Paar andere..
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Öko
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Öko »

Dein Kopfklatsch kannst dir klemmen und ich vergleiche keine Äpfel mit Birnen. Ich weiß ganz genau von was ich schreibe.
Lese dir mal bitte alle Beiträge von mir in diesem Thread durch und versuche es technisch wie rechtlich zu verstehen.
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Se Nü
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Se Nü »

Jungs, es ist vollkommen irrelevant wie ein Motorrad im Serienzustand ausgesehen hat.
Maßgebend sind die derzeit gültigen Vorschriften.

Nachzulesen z.B. hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
oder etwas gemeinverständlicher z.B. hier: https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern

Es ist auch völlig egal wo der Krach an dem Bock herkommt, ob aus dem Schalldämpfer oder dem Öleinfüllstutzen.
Werden Grenzwerte überschritten gibts mecker von Mutti.
Da nützt es auch nichts hier Heldentaten zu posten wann und wie ich mal die Polizei beschissen und wie genau ich vor 30 Jahren mal ne Eintragung bekommen habe.

Um Ralphs Frage um die es hier ging zu beantworten:
ich möchte gerne meine T160 mit 3 K&N Einzelluftfiltern ausstatten. jetzt wird mir erzählt, dass die im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind
Korrekt.

Lieber Ralph, ich schicke Dir sehr gern mein Schallpegel Messgerät mit dem Du das nachmessen kannst obs lauter wird oder nicht. Ich schicke Dir auch gleich dazu noch gern 3 Einzellufis (allerdings nicht von K&N) damit Du das ausprobieren kannst ohne viel Geld zu versenken.

Beste Grüße vom SeNü der so einen serienmäßigen Brülleimer besitzt und sich schon ein bisschen damit beschäftigt was passiert wenn vor mir plötzlich ne Kelle auftaucht.
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Ralph G.Wilhelm
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Ralph G.Wilhelm »

nochmals Danke für eure Antworten und Gedanken zu den Luftfiltern.
Ich hab heute 3 K&N RC-1060 bekommen und werde sie auch anbauen, Basta! werds einfach riskieren :pfeiffen:
KN (002).jpg
probehalber mal aufgesteckt :wink:
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Martin
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Re: K&N Luftfilter

Beitrag von Martin »

Se Nü hat geschrieben:Jungs, es ist vollkommen irrelevant wie ein Motorrad im Serienzustand ausgesehen hat.
Maßgebend sind die derzeit gültigen Vorschriften.
Natürlich nicht., Es gelten die DAMALS gültigen Vorschriften. Sonst müsste man doch ständig nachjustieren, egal mit welchem Fahrzeug

Es ist auch völlig egal wo der Krach an dem Bock herkommt, ob aus dem Schalldämpfer oder dem Öleinfüllstutzen.
Werden Grenzwerte überschritten gibts mecker von Mutti.
Das ist richtig. Nur dürfte es der Trident sehr schwer fallen, da so einfach über die Grenzwerte drüber zu kommen.
Der Tüvvi meines Vertrauens (TÜV Nord) hat sogar meine höllische 3 in 1 des Triple für ausreichend leise beurteilt nach einer Geräuschmessung. Und wer den Hobel kennt, der weiß um was es geht. Das ist nicht so ein Säuselröhrchen wie die X75 3 in 3... :shock:
Da nützt es auch nichts hier Heldentaten zu posten wann und wie ich mal die Polizei beschissen und wie genau ich vor 30 Jahren mal ne Eintragung bekommen habe.

Es geht nicht um Heldentaten oder Beschiss, es geht um ausreizen des (damals) Möglichen. Was heute lauter ist als damals gültig geht nicht. Was heute innerhalb der damaligen Grenzwerte bei Erstzulassung liegt, ist legal.
Um Ralphs Frage um die es hier ging zu beantworten:
ich möchte gerne meine T160 mit 3 K&N Einzelluftfiltern ausstatten. jetzt wird mir erzählt, dass die im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind
Korrekt.
Jein.

Beste Grüße vom SeNü der so einen serienmäßigen Brülleimer besitzt und sich schon ein bisschen damit beschäftigt was passiert wenn vor mir plötzlich ne Kelle auftaucht.
Vielleicht macht sich SeNü aber auch nur übermäßig theoretische Gedanken, die im praktischen Betrieb kaum relevant sind?

Und selbst WENN die Polizei so was kassieren SOLLTE (was sie in der Regel nicht tut), dann sind die zu erwartenen Strafen recht überschaubar. Quasi nur zwei oder drei Jahre Guantanamo. Aber was ist das schon... :-k

PS: Einem Freund haben sie in den 90ern schon mal ne Marving 4 in Nichts seiner 900er Bol d'or konfisziert. Eine absolute Ausnahme und im Ergebnis (gemessen in dB) drei Ligen über dem, was Ralph vor hat oder tut
Er hat sie übrigens nie wieder abgeholt
When a motorcycle is actually ridden, it takes on a similar "patina" of use

Craig Vetter
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