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Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 11:52
von Martin
Ich habe eigentlich bei allen meinen alten Kisten die ich habe(hatte) 98P als Standgeräusch stehen.
Ich gehe mal davon aus, dass in der Einzelabnahme einfach der damalige höchstzulässige Wert eingetragen wurde.
Weder bei meiner Daytona, noch bei der Trident wurde eine Messung vorgenommen.
Manchmal macht sich ein Prüfer es sich auch nur einfach.
Mit einem 84N kommst Du übrigens mit unseren Dingern eigentlich im Normalbereich immer hin.
Sie entwickeln ihre Kraft aus der Frequenz, nicht aus dem reinen Krach.

Wenn man allerdings eine T120TT haben will wo die Krümmer ins Nichts enden, dann könnte es Probleme geben.

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 12:11
von Tim
Martin hat geschrieben:Ich habe eigentlich bei allen meinen alten Kisten die ich habe(hatte) 98P als Standgeräusch stehen.
Ich gehe mal davon aus, dass in der Einzelabnahme einfach der damalige höchstzulässige Wert eingetragen wurde.
Grrrmbl, red ich auswärts oder was? :evil:

Es gibt keinen Standgeräusch-Grenzwert! Host mi? :schlaumeier:

Entweder wird gemessen oder der Wert einer hinreichend ähnlichen Maschine eingetragen, letzteres per Mustergutachten, ABE oder eben effektiv Briefkopie.
Mit einem 84N kommst Du übrigens mit unseren Dingern eigentlich im Normalbereich immer hin.
Sind ja auch nur bis 110dB(A) im Nahfeld. Meine saulaute Atlas bräuchte dafür einen Verstärker. :pfeiffen:

Kritisch ist das Fahrgeräusch, da hatte ich bei einer inoffiziellen, aber sachlich korrekten Messung an der Uni IIRC 104dB(A) im Zweiten. Eingetragen sind 86dB(A), allerdings gilt für die Karre das alte Verfahren, das kommt dann vermutlich hin, im Dritten waren es bei 50km/h nur noch knapp über 90dB(A), im Vierten bei 40km/h könnte das vielleicht passen.


Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 12:12
von Martin
Ja Ja Maus! Alles Rosa.
Vielleicht ist das ja interessant.

Traurig, dass ich Phils Job machen muss... :twisted:

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 12:17
von Tim
Martin hat geschrieben:Vielleicht ist das ja interessant.
Ist aber auch wieder teilweise flasch, da steht dasselbe wie in diversen Netzseiten...


Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 12:25
von Martin
Atlas750 hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:Vielleicht ist das ja interessant.
Ist aber auch wieder teilweise flasch, da steht dasselbe wie in diversen Netzseiten...


Tim
Daher wird er es auch haben, aber dann bitte sagen WAS verkehrt ist?

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die Thematik etwas schwierig finde, obwohl sie eigentlich recht einfach sein sollte.
Und einen großen Anteil haben die Experten, die immer irgendwelche tollen Phon Zahlen propagieren und wahrscheinlich sogar bewusst zumindest nur halbrichtiges Zeug verbreiten...

Mich tät jetzt schon interessieren, was meine 86db(A) Fahrgeräusch ohne nachgestellten Buchstaben bedeuten?
Nicht dass die Daytona irgendein Akustikproblem haben dürfte, aber wissen würd ich scho gerne!

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 12:34
von jan
Mann Mann Mann, was ein nerviger Trööt... Ich komme ja immer mehr zu der Überzeugung, nur noch möglichst unverbastelte, authentische, okinoole Gebrauchtfahrzeuge zu erwerben.

Btw: Verkauft jemand gerade irgendwas offenes Vierrädriges in vierstelligen Preisregionen? Ich habe dem Amazon den Laufpass gegeben, weil B. meinte, sie trauere meinem Fiat-Spider hinterher und was ich denn mit vier geschlossenen Autos anfangen wolle?

Also, wer was im Angebot hat: Bitte PN.

Danke & Gruß, Jan

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 12:36
von Tim
Martin hat geschrieben:Daher wird er es auch haben, aber dann bitte sagen WAS verkehrt ist?
Ist heut Murmeltiertag? :wink:
Mich tät jetzt schon interessieren, was meine 86db(A) Fahrgeräusch ohne nachgestellten Buchstaben bedeuten?
D.h., dass der Hobel bei einer Zulassung bis 13.09.1966 bei einer beschleunigten Konstantfahrt* und danach bei einer beschleunigten Vorbeifahrt** 86dB(A) emittieren darf. Ersteres ist relativ easy, letzteres nicht. Die Atlas hat wie gesagt im Zweiten IIRC satte 16-17dB(A) mehr rausgehauen. Leider kannte ich damals die alte Vorschrift nicht.


Tim


*20m lange Messtrecke, nach 10m je 7m zu beiden Seiten Schallpegelmessgeräte, Einfahrt mit 40km/h im höchsten Gang, dann Vollast bei konstant zu haltender Geschwindigkeit bis zum Ende der Messstrecke. Der höchste Messwert rechts oder links gilt.

*wie oben, nur Einfahrt mit 50km/h im Zweiten, dann nochmal im Dritten, dann jeweils Vollgas bis Ende

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 13:12
von Oliver
jan hat geschrieben:Btw: Verkauft jemand gerade irgendwas offenes Vierrädriges in vierstelligen Preisregionen?
Ja, ich. :halloatall:

Bild

Bild

Du solltest allerdings hart im Nehmen sein. :mrgreen:

Bei Interesse Rest per PN.

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 13:42
von Öko
Danke Tim, dann werde ich mal ne nahfeldmesdung bei meinem Fuhrpark zusammen mitmeinem aaS durchführen und halbwegs reale istwerte für ne disskussionsgrundlage zu bekommen.

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2013, 15:59
von Ludwig
Bei meiner G15CS ist überhaupt kein Wert für's Standgeräusch im Schein eingetragen.
Habe das erst bemerkt, als ich in eine Motorradkontrolle geraten bin und der Polizist nach einem Blick in den Schein
gemeint hat, die eigentlich fällige Geräuschprüfung könne er nicht machen, da nichts eingetragen ist.
Gute Fahrt.. das war alles.
Ludwig

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Samstag 6. Juli 2013, 08:01
von jan
Ludwig hat geschrieben:(...) und der Polizist nach einem Blick in den Schein gemeint hat, die eigentlich fällige Geräuschprüfung könne er nicht machen, da nichts eingetragen ist. Gute Fahrt.. das war alles.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Also, alle Mann an die Fahrzeugscheine und Zulassungsbescheinigungen Teil I - Geräuschgrenzwerte ausradieren!

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 26. September 2013, 21:24
von Steffen
hallo Jungs, ich will das alte Thema nicht wieder aufwärmen
hatte nur was dazu gefunden
http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/22 ... r-lmessung
http://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherh ... ragen-faqs


Grüße Steffen

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Donnerstag 26. September 2013, 21:29
von jan
Steffen hat geschrieben:obwohl ich auch manchmal mit Sternmotoren spiele ;-D
Bilder?!! Filme??!!!

Bitte-bitte, wenigstens ein paar kleine You-Tube-Links... :wink:

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Freitag 27. September 2013, 06:14
von Tim
Steffen hat geschrieben:mein jüngstes Fahrzeug ist Bj. 1954, mir wurde bei der wiederzulassung sogar gesagt, ich kann eigentlich ohne Auspuff fahren (macht man ja aber nicht)
Lies einfach die Vorschrift, die für das jeweilige baujahr gilt: Ab 1938 sind Schalldämpfer explizit vorgeschrieben, und es gibt zwei Tests, bei denen maximal 85Phon erreicht werden dürfen. Abweichend von dem, was auf der Powerboxer-Seite für das Verfahren am 13.09.1966 - die beschleunigte Vorbeifahrt - erläutert wird, galt zwischen 1938 und 1966 die "beschleunigte Konstantfahrt". Das ist nicht nur ein Widerspruch in sich, sondern auch grober Unfug, dabei musste man mit 40km/h im Höchsten Gang in die 20m-Messstrecke einfahren, Vollgas geben und die Geschwindigkeit mit der Bremse auf 40km/h halten.

Wenn der Prüfer was anderes hinsichtlich der Schalldämpfer behauptet hat, hatte er schlicht keine Ahnung und nur eine auch gern im Netz verbreitete Flaschaussage nachgeplappert.


Tim

Re: StVZO-Urfassung

Verfasst: Freitag 27. September 2013, 21:09
von Steffen
bei mir steht in Originalpapieren Standgeräusch (nehme ich jetzt mal, ist das einfachste) 84DIN-Phon, sind summasummarum Maximum 110dB zulässig, eh die Polente mir was kann, mit Fahrgeräuschen fange ich jetzt nicht an, ist sowieso eine Sache für sich mit dem Messen


es spielt auch eine Rolle, was für eine Maschine usw.