Öko hat geschrieben:Bei meiner 63er Bonnie stehen 98 dB(A) Stanggeräusch und 83 dB(A) Fahrgeräusch im schein, bei der 73er TR6R 82/84 und bei meiner 93er 14er Trude 97/84. weder N noch P vermerkt.
Hm, also wenn nix vermerkt ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass damit beschleunigte Vorbeifahrt und Nahfeldmessung gemeint sind. Wenn die alte 7m-Messung (oder gar vor 1954 die 20m-Messung) angewendet werden sollen, müsste da ein "N" stehen - die Anmerkungen im Netz, dass das angeblich weggelassen werden dürfte, finde ich etwas merkwürdig. Das macht für mich insofern keinen Sinn, weil es eine mehrjährige Übergangsfrist gab, damit wäre die Verwirrung perfekt.
Andererseits muss der Wert latürnich sinnvoll sein. 83dB(A) Fahrgeräusch passt zu 98dB(A) Standgeräusch im Nahfeld, 82 zu 84 passt nicht. Da würde ich davon ausgehen, dass es 82N sein müssen, wobei das satte 103dB(A) plus Toleranz sind. Es könnte z.B. sein, dass die 63er Prallblechdämpfer hat, die 73er aber Absorber, das würde die 5dB(A) Unterschied von 1963 auf 1973 vielleicht erklären. Absorber dämpfen insbesondere hohe Frequenzen, und der Schallpegel wird nach einem Filter bewertet, das besagt das (A). Kann also sein, dass die bewertete Messgröße einfach durch den anderen Dämpfertyp verfälscht wird, d.h. subjektiv ist die zehn Jahre jüngere Kiste sogar leiser, auch wenn der gemessene Wert höher ist.
Habe es mehrfach gelesen..das bis EZ 86 durch die mehrfache Umstellung des Meßverfahrens und von Phon auf dB(A) 21dB(A) auf den im Schein eingetragenen Wert hinzuaddiert werden müssen...jedoch kommt besonders die Buchstabenkennung dahinter auch in Betrachtung.
Es gibt zig Quellen im Netz dazu, die aber alle offensichtlich auf einer einzigen "Primärquelle" beruhen - irgendein Artikel irgendwann in einer BikersNews oder sowas. Und diese Quelle liegt in mindestens einem Punkt definitiv föllich daneben, da steht in allen Varianten drin, dass "eine BMW vor 1954 keine Schalldämpfer" bräuchte, weil es erst ab 1954 Grenzwerte gäbe - und das ist nachweislich flasch. Ab 1938 sind explizit Schalldämpfer vorgeschrieben, und besagte 85Phon gelten, wenn auch unter grenzdebilen Vorgaben.
Außerdem gilt die Nahfeldmessung ab 1981 und die Umstellung von Phon auf Dezibel war 1966. Deswegen hat man sich wohl auch auf den A-Filter geeinigt, weil ein Schallpegelmesser mit A-Filter wohl ausreichend ähnliche dB(A)-Werte zu Phon-Werten ausspuckt. Das müsste ich aber nochmal nachlesen, meine Akustik-Vorlesungen sind jetzt 15 Jahre her oder so.
Watt ist denn nun offiziell richtig?
Ich würde wie gesagt nur davon ausgehen, dass die 21dB(A) sicher dann zum Standgeräusch addiert werden, wenn ein N dahintersteht.
Zur Erklärung: Die 21 dB(A) sind eine rein rechnerische Größe, die nur aus der Verringerung des Messabstandes resultiert, sonst nix. Das Standgeräusch kommt zustande, dass erstmal ein Mopped durch die beschleunigte Vorbeifahrt gescheucht wird und die besteht. Dann misst man das Standgeräusch, das ist nur sowas wie ein akustischer Fingerabdruck und an sich ohne Relevanz für die Zulassung. Ein extrem hoher Wert beim Standgeräusch ist also eher merkwürdig und sollte bei einem halbwegs in der Materie steckenden Streckenposten eher Alarmglocken schrillen lassen. Im Zweifel kann dann wohl auch eine Fahrgeräuschmessung angeordnet werden, selbst wenn das Standgeräusch erfüllt ist, weil dann nämlich eine flasche Eintragung vermutet werden müsste.
Es ist auch einfach physikalisch nicht möglich - abgesehen von Klappensystemen, die aber damals nicht (mehr und noch nicht wieder) üblich waren - dass ein Mopped aus den 70ern ein Fahrgeräusch unterhalb der damals IIRC gültigen 84dB(A) schafft, dann aber satte 120dB(A) im Stand raushaut. Streckenposten wird misttrauisch ....
Wenn Du Zweifel hast und absolut sicher sein willst, bleibt eigentlich nur, eine beschleunigte Vorbeifahrt zu machen und wenn der Grenzwert eingehalten wird - was wohl bei den wenigsten Kisten damals ab Werk der Fall sein dürfte ... - dann im Nahfeld das Standgeräusch zu messen. Dann bleibt aber auch kein Raum mehr für Spekulatius.
Tim