Geräuschepegel Bj. 1955 was ist in D erlaubt?

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Manxman
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Geräuschepegel Bj. 1955 was ist in D erlaubt?

Beitrag von Beitrag aus altem Forum »

13.Dec.2004 21:48

Habe eine Triumph 6T Bj. 1955 mit einer T140V, offene Tüten (>120 dB) im Brief steht 80/86 dB. Der Vorbesitzer behauptet dies sind Phon´s und wurden ins Deutsche Brief abgeschrieben. Was sagt der TüV bzw. was wird bei diesem Bj. geduldet??
Bitte um Hilfe da jeder was anderes sagt.

Danke
Tommy
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Manxman
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Beitrag von Beitrag aus altem Forum »

bis 1966 wurde tatsächlich in DIN-Phon gemessen.
Zwischen 1953 und 1956 waren 87 DIN-Phon Fahrgeräusch erlaubt. Anwendung findet hier die Richtlinie 14.09.1953. 1958, 1983 und 1990 wurden dann die Meßverfahren geändert. Wie man allerdings 1953 gemessen hat, weiß ich leider nicht genau.
Ich weiß nur, daß das Standgeräsuch zw. 1969 und 1983 aus 7m Entfernung, danach aus nur 0,5m gemessen wurde.
Allerdings weiß ich, was die Polizei macht, wenn sie ein Fahrzeug anhält, daß vor 1983 zugelassen wurde: auf den eingetragenen DIN-Phon Wert werden 21dB(A) plus 5dB(A) Toleranz drauf addiert.
Bei Dir also: 80+21+5=106. Bei der Nahfeldmessung darf Deine Kiste also 106dB(A) laut sein.
Da es jedoch fürs Standgeräusch keinen Grenzwert gibt (nur fürs Fahrgeräusch), würde ich versuchen, ob man da nicht einen höheren Wert eintragen kann, zumal ja auch beim Fahrgeräusch noch 1 DIN-Phon drin sind.
Bist Du sicher, daß im Brief "dB" eingetragen ist? Eigentlich müßte da nur die Zahl ohne Einheit stehen, und wenn müßte da "dB(A)" stehen? Und eine Nahfeldmessung ergab tatsächlich 120dB? Mag ich fast nicht glauben, selbst komplett ohne Dämpfer komm ich bei meiner TR6 von 1969 nicht über 110dB...
Gruß, Nico
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