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Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 13:25
von Piddie
Tim hat geschrieben:Das Unterfliegen des Radars ist eigentlich nie das Problem, solange man fliegt. Interessant werden solche Themen immer nur nach einer Bruchlandung ....

Hallo Tim,


ich weiß natürlich, was du meinst: Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis kann im Schadensfall fatale, nicht nur finanzielle Folgen haben.

Darum ging es mir bei meiner flapsigen Bemerkung aber nicht, sondern sie bezog sich auf das Nicht-Mitführen der notwendigen Papiere (bis zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere). Das bedeutet, wenn man erwischt wird, zwar Ärger (Bußgeld 10,- €, unverzügliche Vorlage der Papiere bei der nächsten Polizeidienststelle, bei der HU beim TÜV nochmalige Vorführung; intolerante Streckenposten in Uniform können auch schon mal die Weiterfahrt untersagen), aber zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt es nach erfolgreicher Änderungsabnahme nicht. Wegen des möglichen Ärgers ist es aber nachvollziehbar, dass Gerd die Änderung in die Papiere eintragen lässt.

Würde ich bei meiner Duc immer alle notwendigen ABE´s, Nachweise über Änderungsabnahmen oder Reifenfreigaben mitführen, könnte ich mir einen Leitzordner auf den Rücken schnallen. :mrgreen:

Gruß
Piddie

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 13:48
von Martin
Piddie hat geschrieben: könnte ich mir einen Leitzordner auf den Rücken schnallen. :mrgreen:

Gruß
Piddie
Was als Rückenprotector dann auch ein Sicherheitsplus wäre :halloatall: