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Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 15:27
von Gerd M.
Kann mir zufällig hier jemand kompetent folgende Frage beantworten ??

An einem Motorrad, welches hier in Sachsen zugelassen ist ( Kennzeichen "V"), wurde eine technische Veränderung vorgenommen, für die eine gültige ABE vorliegt (Fußrasten vorne / gegen Trittbretter).
Das Motorrad läuft aber seit Jahren in Bayern, Raum München.

Darf eine bayerische Zulassungsstelle diese Änderung eintragen, oder muß ich mit den Papieren hier in Sachsen die Eintragung erledigen :?:

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 15:35
von Goldstar
Soviel ich weiss brauch das garnicht eingetragen zu werden wenn eine ABE vorliegt.

Gruss Klaus

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 16:07
von holsteiner
Wenn die Änderung in die Fahrzeugpapiere (trotz ABE) eingetragen werden, so muss sie zunächst von Dekra (Ost) oder TÜV (West) begutachtet werden. Danach trägt es die derzeit für das Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle in die Papiere ein.

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 19:50
von Öko
Mit der Bude kannst zu jedem Überwachungsverein Bundesweit fahren, da es keine 21er Eintragung sein wird...oder halt die ABE mitführen...bzw. zu Hause deponieren und auf Verlangen nachreichen....Nachweispflicht liegt beim Kontrollierenden.
Die TÜVer sollten alles verteilten Gutachten auch online verfügbar haben, sofern ne Bock zum raussuchen haben.

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Donnerstag 20. September 2018, 09:21
von Gerd M.
Ich habe das Motorrad über 10 Jahre hier im Vogtland beim TÜV vorgefahren, mit diesem Fußrastenumbau.
Ich hatte nie ein Problem damit, wegen mitgeführter ABE ...

Nun fährt meine Tochter damit im Raum München und hatte diesmal keine Lust extra nach Hause zu kommen um den TÜV hier machen zu lassen.
Der "Bayern-TÜV" ist erteilt worden, mit der Auflage, die technische Veränderung eintragen zu lassen.

Ich denke, ich rufe hier mal bei uns im Amt an, obwohl ich damit immer sehr vorsichtig bin,
oder „gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst ..:wink:

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Donnerstag 20. September 2018, 10:41
von Uli
Das "Amt" ist für so was nicht zuständig, das wird dich an den TÜV zurückverweisen.
Wäre es meine Tochter, würde ich ihr bei Nichterteilung der Plakette empfehlen, zu einem andern TÜV/GTÜ/DEKRA/LMAA-Prüfer zu gehen, steht ihr ja frei.
Ein Anbauteil mit ABE ist normalerweise NICHT eintragungspflichtig, wenn der Anbau gemäß ABE durchgeführt wurde.
Darum hat diverser Klimbim zum selberanbauen ja auch eine ABE.
Wird eine Rastenanlage, die eine ABE für meinetwegen eine Kawasaki hat, an eine Yamaha gebaut, die nicht im ABE steht, dann kann natürlich gut sein, dass der Prüfer den Anbau geprüft und eingetragen haben will. Zurecht natürlich.
An dieser Tatsache ändert sich nichts, wenn diese Rastenanlage vorher jahrzehntelang beim "Haus-Prüfer" unbesehen durchgewunken wurde.

Prinzipiell weniger TÜV-Ärger und Kleinigkeitenreiterei gibt es, wenn das Krad einfach in eine einschlägige Werkstatt für die TÜV-Prüfung gestellt wird.
Zahlt man dem Meister halt noch ein paar Euro Bearbeitungsgebühr oder was in die Bierkasse...

Ach, ich sehe gerade:
Gerd M. hat geschrieben:Der "Bayern-TÜV" ist erteilt worden, mit der Auflage, die technische Veränderung eintragen zu lassen.
Hat der Prüfer denn nun eine Abnahme des Bauteils vorgenommen oder nicht?
Die Zulassungsstelle trägt ja nur das ein, was bei ihr als Abnahme-Dokument vom TÜV vorliegt.
Oder hat er nach dem Bekleben nur mahnend das Fingerlein gehoben?
Dann wünsche ich dem Frollein Tochter allzeit gute Fahrt...

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Donnerstag 20. September 2018, 10:53
von Uli
Ach ja, und "Fürsten" sind seit 1918 sowohl in den gebrauchten als auch in den noch nicht ganz so gebrauchten Bundesländern abgeschafft.

Ich sehe sowohl unsere Zulassungsstelle als auch das Landratsamt als Dienstleistungsbehörden, die FÜR den Bürger da ist.
Auch wenn manche einzelnen Beamtenseelen gerne noch der königlich-bayerischen Epoche (26.12.1805 - 03.10.1988, mit ca. 1000jähriger Unterbrechung) anhängen würden.
Denen muss man dann halt ab und zu ein Licht ans Fahrrad machen... :mrgreen:

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Donnerstag 20. September 2018, 18:49
von Piddie
Habe an meiner Ducati 999 (in Sachsen zugelassen, MEI) einen hochwertigeren Lenkungsdämpfer montiert und den Anbau im Urlaub in meiner alten Heimat (EMD) vom dortigen TÜV nach § 19 Abs. 3 StVZO abnehmen lassen. Diese Änderung hätte ich "bei nächster Befassung" in der Zulassungsbescheinigung berichtigen lassen müssen, wozu es aber eben seit 2007 noch keinen Anlass gab. Dies kann nur die Zulassungsbehörde des Ortes tun, bei der das Fahrzeug zugelassen ist, bei mir also die Zulassungsstelle in Meißen.
Mangels Berichtigung der Papiere müsste ich eigentlich bei jeder Fahrt den Nachweis des Umbaus gemäß § 19 Abs. 4 StVZO mitführen (im Original), was ich mir aber schenke, weil der angebaute Lenkungsdämpfer bei den nahezu baugleichen 999 S und 999 R serienmäßig verbaut ist - merkt also kein Schwein.


Also: Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung durch jede TÜV (bzw. DEKRA) Stelle, Berichtigung der Papiere nur durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle "bei nächster Befassung" (Stilllegung, Ummeldung etc.)


Gruß
Piddie

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 07:54
von Gerd M.
Danke für die Informationen !

Ich habe mit der Zulassungsstelle gesprochen ...

Ich muß mit dem original Fahrzeugschein, der ABE und dem TÜV-Prüfbericht mit Beauflagung zur Eintragung, hier im für dieses (Motorrad) Kennzeichen zuständigen "Amt" vorstellig werden, 12,- € bezahlen und bekomme einen neuen Fahrzeugschein, mit der entsprechenden zusätzlichen Eintragung.

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 08:22
von Tim
Piddie hat geschrieben:... merkt also kein Schwein.
Das Unterfliegen des Radars ist eigentlich nie das Problem, solange man fliegt. Interessant werden solche Themen immer nur nach einer Bruchlandung .... :pfeiffen:


Tim

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 08:30
von Martin
Gerd M. hat geschrieben:Danke für die Informationen !

Ich habe mit der Zulassungsstelle gesprochen ...

Ich muß mit dem original Fahrzeugschein, der ABE und dem TÜV-Prüfbericht mit Beauflagung zur Eintragung, hier im für dieses (Motorrad) Kennzeichen zuständigen "Amt" vorstellig werden, 12,- € bezahlen und bekomme einen neuen Fahrzeugschein, mit der entsprechenden zusätzlichen Eintragung.
Aber welchen Sinn hat dann eine ABE...? :gruebel:

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 08:42
von T140-Oli
Evtl. war der Tüffie der Meinung, dass die ABE nicht exakt zum Fahrzeug passt.

Offenbar gibt es seitens TÜV aber keine Vorbehalte gegen den Umbau. Da ist der formale Akt der Eintragung ja leistbar. Zumal sich deine Tochter zukünftig das Mitführen der ABE ersparen kann.

Grüße
Oliver

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 08:51
von guzzimk
Martin hat geschrieben: Aber welchen Sinn hat dann eine ABE...? :gruebel:
Das frage ich mich auch.....bleibt nur zu hoffen das die Zulassungsstelle keine Vorführung des Fahrzeuges verlangt, das wäre bei uns nämlich fällig bevor neue Papiere ausgegeben werden :( - ich wäre da zu einem anderen TÜV gefahren.... bei uns herrschen halt hessische Verhältnisse :mrgreen:

LG
Markus

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 09:40
von Gerd M.
Mitführen der ABE reicht in aller Regel aus, um sich gesetzes- u. versicherungskonform zu verhalten.
Die ABE alleine reicht aber nicht aus, wenn z.B. Bestandteil der ABE ist, den Anbau vorzuführen und eintragen zu lassen.
Ob das nun in der speziellen ABE so geschrieben stand, weiß ich nichtmehr.
Ich bekomme sie aber nun zugeschickt und werde sehen.

Wenn nichts diesbezügliches drinnen steht, ist laut TÜV-Nord auch nichts amtliches nötig ...
Mir sind aber in diesem Fall die 12,- € nicht am Popo festgebacken und ich lasse es eben eintragen.

Zu DDR-Zeiten habe ich da immer ein Päckchen Kaffee oder Pralinen mitgenommen und so immer alles erreicht was ich wollte.
Das brauche ich ja nun noch nicht einmal mehr machen, juhu ... :facepalm2:

Re: Eintragung im Fahrzeugschein ..

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 09:52
von AHO
Bei einer ABE steht so ein Passus über "Anbauabnahme" eigentlich nicht drin, das wäre dann ein Teilegutachten, das ist tatsächlich nur ein Papier für eine Vereinfachung der Eintragung.

Gruß
Andreas