Ich hab eine Eintragung, die geändert werden muss - Sitzplatzanzahl - und das darf hier ja leider nur der TÜV.Oliver hat geschrieben:Trotzdem bin ich immer wieder erstaunt, wie engstirnig sich TÜV -Leute verhalten. Ich habe es jetzt nicht auf dem Schirm. Muß es bei dir eine 21er Abnahme sein, oder kannst du auch zur DEKRA, KÜS, ... fahren?
Ich stand Donnerstag mit der Norton auf dem Hänger auf dem TÜV-Gelände in Neuss, zu dem ein ziemlich großer Verkehrsübungsplatz gehört. AFAIK ist das Privatgrund, und da macht der TÜV auch die Probefahrten. Auf die angrenzende Straße habe ich die noch nicht fahren sehen.Düsseldorf ist TÜV Rheinland, oder? Schau mal, was der TÜV_Nord zum Thema sagt.
http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau ... z-2759.htm
Ab dem 1.4.2015 gelten offensichtlich drastisch andere Regeln, und die sind offensichtlich auch noch nicht allen zur Ausübung von Hoheitsrechten Befugten in allen Feinheiten klar.Die eVB mit oder ohne Kennzeichen ist seit Jahren gängige Praxis.
Ich habe heute morgen jedenfalls ein KKZ für die Fahrt zur HU geholt. Interessante Anekdote am Rande: Ich habe die Dame am Infoschalter gefragt, was ich damit machen darf. Auskunft: Einmal zur HU und zurück, sonst nix, das würde so drinstehen. Tatsächlich besagt der Text, dass man bis zu bestandenen HU nur zur Prüfstelle und zurück fahren darf. Danach ist das ein normales KKZ ohne weitere Einschränkungen. Kleiner, aber feiner Unterschied....
Tim