Se Nü hat geschrieben:... als ehem Exekutive im SozMin / Umwelt Min (Gewerbeaufsicht/Überwachung gent. Anlagen)
Jörg
Verstehe ich das richtig das Du damals in Amt und Ehren schön den Sabbel gehalten und mitgemacht hast und nun als Pensionär mit üppiger Apanage, priv. Krankenversicherung und sämtlichen Sondervergünstigungen den Aufstand Probst?
Nur das ich das richtig verstehe.
Das Gegenteil ist der Fall. - Ich habe den Bestand für meine damals ca. 11.000 Betriebe (Revisonsfrequenz ca. 80 Jahre) für die ich sachlich und örtlich zuständig war (insb. Schulen, Altenheime, ÖD, Polizei u.a.) versucht, die Durchführung des Grundgesetzes vor der Arbeitsgerichtsbarkeit in SH zu klären, da mein Vorgesetzter die Durchführung des Arbeitsschutzgesetz resp. des Art. 2 (2) S. 1 GG für bspw. ca. 800 Schulen - ohne Begründung – untersagte. - Trotz einer Großschadenslage, die der LRH-SH feststellte (marode Schulgebäude, kranke Lehrer, Tote (auch Kinder), massenhaft Unterrichtsausfälle durch über 1600 Frühpensionierungen, Millionen Kosten für den Steuer - und Beitragszahler u.a.m...
Ich stand auch in regelmäßigen Kontakt mit dem LRH, der mich über seine schlimmen Feststellungen informierte bzw. mich aufforderte, hier einmal tätig zu werden.
Also setzte ich meine Standard-Revisionsschreiben auf, um den Istzustand (§ 5 ArbSchG ff.) nochmal abzuklopfen; insb. die Verantwortungsstrukturen (§ 9 OWiG)
Also ein ganz normaler sonderpolizeilicher Vorgang im Zuge der Grundrechtebindung Art. 1(3) GG).
Zu einer Absendung kam es jedoch nicht, da alle ca. 600 Serienschreiben abgefangen wurden.
Ich erhielt wegen meiner routinemäßigen Ermittlungsversuche / Versuche den Grundrechteschutz in Gang zu setzen eine Abmahnung und zunächst eine fristlose Kündigung.
Eine Begründung zur Untersagung gab es auch hier nicht. Trotz Personalentwicklungskonzept, das genau dies vorsah (vgl. a. Billigkeit gem. § 106 GewO).
Wie dem auch sei.
Als verheirateter Alleinverdiener mit zwei kleinen Kindern musste ich klagen, da sonst alles verloren gewesen wäre, was letztendlich auch eingetreten ist.
Die Richterinnen am ArbG Kiel resp. am LAG SH bescheinigten, dass trotz Normenhierarchie das Weisungsrecht zur Ausserkraftsetzung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden sei.
Eine gerichtliche Billigkeitskontrolle unterbliebt.
Der Gerichtssaal war voll; auch Presse.
Die Richterin Birgit Becker schrie mich über 1,5 Stunden an; Freissler war Kindergarten.
Sie schrie auf meine Nachfrage zum GG, das sich keiner mehr auf das GG berufen könne.
Auch nicht die Grundrechtepflichtigen einer Exekutive, wie ich.
Trotz § 64 BBG, trotz § 38 DRiG, trotz Gelöbnis gem. § 6 BAT. Alles futsch.
Im Endergebnis hatten auch die Richterinnen am ArbG Kiel und LAG SH, wie der Vorgesetzte das Grundgesetz für die vg. Betriebe ausser Kraft gesetzt.
Ermittlungen wurden strikt untersagt / unterbunden. - Der Zustand hält noch heute an bzw. ist noch schlimmer geworden für die Beschäftigten; Aufsichtspersonen bis aufs Mark eingeschüchtert.
Das Sozialgericht in Kiel erkannte auf eine mobbingbedingte Schwerbehinderung und der Rentenversicherungsträger auf eine volle Erwerbsminderungsrente wegen Mobbing am Arbeitsplatz . - Also 950 Euro pro Monat, anstatt einige Tausend Euro und das seit 16 Jahren.
Zwischenzeitlich hatte ich den Richterinnen u.a. Rechtsbeugung vorgehalten und auch begründet.
Hieraufhin erhielt ich einen Strafbefehl wegen Beleidigung etc.
Die STA wollte mir zunächst die Namen der Antragstellerinnen nicht nennen und das Gericht verweigerte mir Akteneinsicht. Nachdem ich einschlägige Urteile des EGMR vorlegte, erhielt ich dann als Selbstverteidiger die Akteneinsicht.
Hierbei kam heraus, dass ich noch während der HV von einem Sachverständigen begutachtet werden sollte (5 andere SV haben dies nach Aktenlage abgelehnt.) . -
Man wollte den § 63 StGB (Mollath) auf mich anwenden.
Nur durch Aufgabe meines Einspruches resp. meiner Beweisanträge konnte ich einem jahrelangen Wegsperren entgehen.
Einige Tage später nach Erhalt meines Strafbefehls habe ich das Amtsgericht über meinen Ansprechpartner bei den Vereinten Nationen gerügt.
Seit dem werde ich in Ruhe gelassen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt des Gesamtgeschehens.
Zu erwähnen wäre noch, dass auch hier Scheinurteile (also Urteilsentwürfe ohne richterliche Unterschrift) vorgelegen haben, die die Grundrechte von ein paar Millionen Menschen außer Kraft setzten.
Die Menschen denken immer, dass sich Gesetze / das GG von selbst umsetzen.
Leider ist das ein Trugschluss, wie wir bspw. beim TierSchG oder der Lebensmittelüberwachung feststellen müssen.
Ein Teil meiner Bemühungen wurde auf meine Initiative hin und arbeitsschutzgesetzlichen Beratung hin vom NDR in einer Reportage ausgestrahlt.
Doch wie zu erwarten gewesen, gab es nur die Hälfte der Wahrheit.
Man hatte wichtige Dinge, wie das Ergebnis der Gerichtsverhandlungen einfach weggelassen.
Nach Ausstrahlung hatten die Reporter mächtig Ärger und seit dem einen Maulkorb bekommen.
Ich erinnere mich noch ganz genau an die Worte und den panischen Gesichtsausdruck meiner Dezernentin, die mich mit aufgerissenen Augen und zitternder Stimme anflehte, das GG nicht einzuklagen.
Sie sagte: … Lassen Sie es sein. - Sie KÖNNEN nicht gewinnen !
Und sie hatte Recht. Meine inneren Verletzungen durch das Mobbing hätte ich mir ersparen können. Es hatte Jahre gedauert das alles zu kompensieren.
Beschwerde an das AG Eckernförde …
https://drive.google.com/file/d/1coKu_Z ... sp=sharing
Teildokumentation und Reportage (inkl. Presse zum Gerichtsverfahren weiter unten) unter …
https://youtu.be/ETa1qsCOEOs
Wie es Menschen mit Erwerbsminderungsrenten geht unter …
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... attenseite
Vergessen .. Bezug des Arbeitsschutzes zum Grundgesetz – Vgl. Amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz Drucksache Bundestag 13/3540 - Seite 11 - Ziff. 2 - 3. Spiegelstrich.
Zitat: „In der Bundesrepublik Deutschland folgt aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch öffentlich- rechtliche Vorschriften zu schützen.“
Quelle:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/035/1303540.pdf
Gut dass wir hier offtopic Bereich sind.
Jörg