Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Nach der Tour ein kleiner Plausch! Wessen Bike läuft schneller, welche Marke is the best? Hitzige Diskussionen erwünscht!
Benzingespräche nur hier!
Benutzeravatar
Nörtn ut stall
Manxman
Beiträge: 938
Registriert: Mittwoch 16. Januar 2008, 14:45
Kontaktdaten:

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Nörtn ut stall »

jan hat geschrieben:
Nörtn ut stall hat geschrieben:Ich hab da so mein Erfahrungen mit den Verbrechern...

Pseudo-Demokratie ... bzw. "... sollte man mal das Grundprinzip Demokratie in Frage stellen".

Just my 2 Cents. Cheers, Jan
Dann kannst Du mir auch sicherlich - mit rechtlichen Gründen versehen - darlegen, weshalb der Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr.) bei Beachtung des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier: Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – aufrecht erhalten werden kann, auch wenn deren Rechtsgrundlage, erloschen ist. – Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr.

Just my 2 Cents. Cheers, Jörg.

PS: Und neben der b.b. fehlenden Gewaltenteilung als eindeutiges Merkmal für eine Pseudodemokratie resp. Fassadendemokratie sei noch erwähnt, dass ... "Richter am BVerfG werden von Politikern „ausgekungelt“" (s.u.).

Aber das wusstest Du sicherlich auch schon ... Kennst Du den Wirbel um Stefan Harbarth ?

Was sagst Du eigentlich zu den vielen Scheinurteilen (insb. fehlende richterliche Unterschrift) insb. an Zivilgerichten insb. vor der Novelle des § 317 ZPO und zu den massenhaften Verstößen gegen das Zitiergebot ?

Würde mich mal interessieren ...

Im Übrigen genügen nicht unabhängige resp. nicht unparteiische resp. politisch abhängige Gerichte, wie wir sie in D bekanntermaßen haben, wohl eher nicht Art. 14 (1) S. 1 ICCPR / Analognormen.

Oder etwa doch ?

Apropo "Pseudo-Demokratie wie in Polen" .....
Zuletzt geändert von Nörtn ut stall am Montag 10. August 2020, 15:11, insgesamt 2-mal geändert.
Erfahrung ist die Summe des zerstörten Materials
Benutzeravatar
wilddieb
Manxman
Beiträge: 1267
Registriert: Mittwoch 18. Oktober 2006, 10:31
Wohnort: Wiesbaden

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von wilddieb »

Guten Tag

Habt ihr mal an die gedacht ,die von Mo-Sa malochen und sich Sonntags auf eine Tour freuen mit ihrem Motorrad :idea:

Die nicht zu den Krawallfreunden mit lautem Auspuff gehören, oder 100 Km/h durch die kleine Ortschaft fahren.

Die haben dann wohl die A.-Karte und schauen ihr Motorrad in der Garage oder auf dem Teppich im Wohnzimmer an.

Ich lass dass Stammtisch /Politische/Erbsenzähler Gebabbel außen vor.

Sondern denkt einfach mal über das Verbot nüchtern nach, wenn es käme Sonntags kein Motorrad mehr fahren.

Sonntagstour mit der Gattin/Kinder/Enkel fällt aus.

Besuch von Oldtimer Treffen iss vorbei ,außer man kommt mit PKW und Hänger, aber wer möchte dass schon.

Besuch von Motorradrennen als Zuschauer ist vorbei.

Wochenendtouren hören schon Samstags um 24 Uhr auf.

Die Gastronomie und Hotels die lass ich mal weg, denn die wären Bitter enttäuscht,die haben schon genug auflagen seit Corona 2020.

Einfach mal in Ruhe und ohne gleich den Belehrungsfinger heben drüber nachdenken, wie es wär Sonntag kein Motorrad mehr zu fahren. :idea:

In diesem Sinne wünsche ich mir tief aus dem Herzen als echter Motorradmann ,dass dieses Verbot nicht kommen möge.

Habe die Ehre
Dieter
Benutzeravatar
holsteiner
Manxman
Beiträge: 2838
Registriert: Freitag 6. Juni 2014, 17:58
Wohnort: 24819 Schläfrig-Holzbein

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von holsteiner »

Und hier die Ideen der sogenannten "Verbotspartei":

https://www.spiegel.de/auto/motorradlae ... 7c5ce4ff75
Grüße, Detlev

Motorräder? Ja, ein paar Baustellen...
Benutzeravatar
Se Nü
Manxman
Beiträge: 1002
Registriert: Samstag 2. Juli 2011, 20:55
Wohnort: Supertaler Speckgürtel

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Se Nü »

... als ehem Exekutive im SozMin / Umwelt Min (Gewerbeaufsicht/Überwachung gent. Anlagen)
Jörg

Verstehe ich das richtig das Du damals in Amt und Ehren schön den Sabbel gehalten und mitgemacht hast und nun als Pensionär mit üppiger Apanage, priv. Krankenversicherung und sämtlichen Sondervergünstigungen den Aufstand Probst?
Nur das ich das richtig verstehe.
------------------------------------------------------------------------------------------
Der Tod, der Gläubiger, der Regen, die kommen immer ungelegen.
Benutzeravatar
speedtwin
Flipperkönig
Beiträge: 4992
Registriert: Mittwoch 24. März 2010, 19:54
Wohnort: im Bergischen Kleinod
Kontaktdaten:

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von speedtwin »

nicht ganz direkt zum Thema, aber verwandt. Manchmal ist es nützlich, die Außensicht einzunehmen.

https://www.nzz.ch/meinung/der-fall-amt ... obal-de-DE
Benutzeravatar
Rüdi
Manxman
Beiträge: 1533
Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 10:54
Wohnort: Niederrhein(NRW)

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Rüdi »

speedtwin hat geschrieben:nicht ganz direkt zum Thema, aber verwandt. Manchmal ist es nützlich, die Außensicht einzunehmen.

https://www.nzz.ch/meinung/der-fall-amt ... obal-de-DE
Und hier eine andere Aussensicht zum Fall P. A.
https://taz.de/Verfahren-gegen-CDU-Poli ... 6672000000

Welche Sicht ist jetzt näher an der Wahrheit?
Und hatte P.A. nicht selber Fehler eingestanden?
Wie soll man sich da durch finden?
Geht eigentlich gar nicht.
Ich trau da sicher nicht zu 100% der TAZ, aber auch nicht der Gerichtsbarkeit.

Und eben auch nicht zu 100% der Politik, ob nicht doch noch ein komplettes Sonntagsfahrverbot fürs Motorrad ausgewürfelt wird.
Benutzeravatar
Nörtn ut stall
Manxman
Beiträge: 938
Registriert: Mittwoch 16. Januar 2008, 14:45
Kontaktdaten:

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Nörtn ut stall »

Se Nü hat geschrieben:... als ehem Exekutive im SozMin / Umwelt Min (Gewerbeaufsicht/Überwachung gent. Anlagen)
Jörg

Verstehe ich das richtig das Du damals in Amt und Ehren schön den Sabbel gehalten und mitgemacht hast und nun als Pensionär mit üppiger Apanage, priv. Krankenversicherung und sämtlichen Sondervergünstigungen den Aufstand Probst?
Nur das ich das richtig verstehe.
Das Gegenteil ist der Fall. - Ich habe den Bestand für meine damals ca. 11.000 Betriebe (Revisonsfrequenz ca. 80 Jahre) für die ich sachlich und örtlich zuständig war (insb. Schulen, Altenheime, ÖD, Polizei u.a.) versucht, die Durchführung des Grundgesetzes vor der Arbeitsgerichtsbarkeit in SH zu klären, da mein Vorgesetzter die Durchführung des Arbeitsschutzgesetz resp. des Art. 2 (2) S. 1 GG für bspw. ca. 800 Schulen - ohne Begründung – untersagte. - Trotz einer Großschadenslage, die der LRH-SH feststellte (marode Schulgebäude, kranke Lehrer, Tote (auch Kinder), massenhaft Unterrichtsausfälle durch über 1600 Frühpensionierungen, Millionen Kosten für den Steuer - und Beitragszahler u.a.m...

Ich stand auch in regelmäßigen Kontakt mit dem LRH, der mich über seine schlimmen Feststellungen informierte bzw. mich aufforderte, hier einmal tätig zu werden.

Also setzte ich meine Standard-Revisionsschreiben auf, um den Istzustand (§ 5 ArbSchG ff.) nochmal abzuklopfen; insb. die Verantwortungsstrukturen (§ 9 OWiG)

Also ein ganz normaler sonderpolizeilicher Vorgang im Zuge der Grundrechtebindung Art. 1(3) GG).

Zu einer Absendung kam es jedoch nicht, da alle ca. 600 Serienschreiben abgefangen wurden.

Ich erhielt wegen meiner routinemäßigen Ermittlungsversuche / Versuche den Grundrechteschutz in Gang zu setzen eine Abmahnung und zunächst eine fristlose Kündigung.

Eine Begründung zur Untersagung gab es auch hier nicht. Trotz Personalentwicklungskonzept, das genau dies vorsah (vgl. a. Billigkeit gem. § 106 GewO).

Wie dem auch sei.

Als verheirateter Alleinverdiener mit zwei kleinen Kindern musste ich klagen, da sonst alles verloren gewesen wäre, was letztendlich auch eingetreten ist.

Die Richterinnen am ArbG Kiel resp. am LAG SH bescheinigten, dass trotz Normenhierarchie das Weisungsrecht zur Ausserkraftsetzung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden sei.

Eine gerichtliche Billigkeitskontrolle unterbliebt.

Der Gerichtssaal war voll; auch Presse.

Die Richterin Birgit Becker schrie mich über 1,5 Stunden an; Freissler war Kindergarten.

Sie schrie auf meine Nachfrage zum GG, das sich keiner mehr auf das GG berufen könne.

Auch nicht die Grundrechtepflichtigen einer Exekutive, wie ich.

Trotz § 64 BBG, trotz § 38 DRiG, trotz Gelöbnis gem. § 6 BAT. Alles futsch.

Im Endergebnis hatten auch die Richterinnen am ArbG Kiel und LAG SH, wie der Vorgesetzte das Grundgesetz für die vg. Betriebe ausser Kraft gesetzt.

Ermittlungen wurden strikt untersagt / unterbunden. - Der Zustand hält noch heute an bzw. ist noch schlimmer geworden für die Beschäftigten; Aufsichtspersonen bis aufs Mark eingeschüchtert.

Das Sozialgericht in Kiel erkannte auf eine mobbingbedingte Schwerbehinderung und der Rentenversicherungsträger auf eine volle Erwerbsminderungsrente wegen Mobbing am Arbeitsplatz . - Also 950 Euro pro Monat, anstatt einige Tausend Euro und das seit 16 Jahren.

Zwischenzeitlich hatte ich den Richterinnen u.a. Rechtsbeugung vorgehalten und auch begründet.

Hieraufhin erhielt ich einen Strafbefehl wegen Beleidigung etc.

Die STA wollte mir zunächst die Namen der Antragstellerinnen nicht nennen und das Gericht verweigerte mir Akteneinsicht. Nachdem ich einschlägige Urteile des EGMR vorlegte, erhielt ich dann als Selbstverteidiger die Akteneinsicht.

Hierbei kam heraus, dass ich noch während der HV von einem Sachverständigen begutachtet werden sollte (5 andere SV haben dies nach Aktenlage abgelehnt.) . -

Man wollte den § 63 StGB (Mollath) auf mich anwenden.

Nur durch Aufgabe meines Einspruches resp. meiner Beweisanträge konnte ich einem jahrelangen Wegsperren entgehen.

Einige Tage später nach Erhalt meines Strafbefehls habe ich das Amtsgericht über meinen Ansprechpartner bei den Vereinten Nationen gerügt.

Seit dem werde ich in Ruhe gelassen.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt des Gesamtgeschehens.

Zu erwähnen wäre noch, dass auch hier Scheinurteile (also Urteilsentwürfe ohne richterliche Unterschrift) vorgelegen haben, die die Grundrechte von ein paar Millionen Menschen außer Kraft setzten.

Die Menschen denken immer, dass sich Gesetze / das GG von selbst umsetzen.

Leider ist das ein Trugschluss, wie wir bspw. beim TierSchG oder der Lebensmittelüberwachung feststellen müssen.

Ein Teil meiner Bemühungen wurde auf meine Initiative hin und arbeitsschutzgesetzlichen Beratung hin vom NDR in einer Reportage ausgestrahlt.

Doch wie zu erwarten gewesen, gab es nur die Hälfte der Wahrheit.

Man hatte wichtige Dinge, wie das Ergebnis der Gerichtsverhandlungen einfach weggelassen.

Nach Ausstrahlung hatten die Reporter mächtig Ärger und seit dem einen Maulkorb bekommen.

Ich erinnere mich noch ganz genau an die Worte und den panischen Gesichtsausdruck meiner Dezernentin, die mich mit aufgerissenen Augen und zitternder Stimme anflehte, das GG nicht einzuklagen.

Sie sagte: … Lassen Sie es sein. - Sie KÖNNEN nicht gewinnen !

Und sie hatte Recht. Meine inneren Verletzungen durch das Mobbing hätte ich mir ersparen können. Es hatte Jahre gedauert das alles zu kompensieren.

Beschwerde an das AG Eckernförde … https://drive.google.com/file/d/1coKu_Z ... sp=sharing
Teildokumentation und Reportage (inkl. Presse zum Gerichtsverfahren weiter unten) unter … https://youtu.be/ETa1qsCOEOs
Wie es Menschen mit Erwerbsminderungsrenten geht unter … https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... attenseite

Vergessen .. Bezug des Arbeitsschutzes zum Grundgesetz – Vgl. Amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz Drucksache Bundestag 13/3540 - Seite 11 - Ziff. 2 - 3. Spiegelstrich.

Zitat: „In der Bundesrepublik Deutschland folgt aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch öffentlich- rechtliche Vorschriften zu schützen.“
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/035/1303540.pdf

Gut dass wir hier offtopic Bereich sind.

Jörg
Erfahrung ist die Summe des zerstörten Materials
Benutzeravatar
Nörtn ut stall
Manxman
Beiträge: 938
Registriert: Mittwoch 16. Januar 2008, 14:45
Kontaktdaten:

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Nörtn ut stall »

Gerade bei Monitor frisch eingetroffen für alle Beratungsresistenten ....
Ob Whatsapp, Signal oder Telegram: Der Verfassungsschutz soll künftig jede verschlüsselte Kommunikation ausspionieren dürfen. Mittels einer Spionagesoftware, ohne richterliche Kontrolle. Das sehen Pläne der Bundesregierung für ein neues Verfassungsschutzgesetz vor. Kritiker befürchten einen massiven Eingriff in die Grundrechte, Journalisten sprechen von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Jetzt auf unserem YouTube-Kanal! Gern abonnieren. https://youtu.be/U-SruuZxsAM
Erfahrung ist die Summe des zerstörten Materials
Benutzeravatar
Rüdi
Manxman
Beiträge: 1533
Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 10:54
Wohnort: Niederrhein(NRW)

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Rüdi »

Bei dem was Du berichtest wird einem Angst und Bange.
Armes D, aber im Grunde hat man sowas schon immer geahnt ( und muss dennoch nicht zwangläufig zum AFD Wähler werden)
Alexander
Manxman
Beiträge: 1211
Registriert: Dienstag 19. August 2008, 17:46

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Alexander »

Hier im Ort haben sie auch mal welche auf sehr ähnliche Weise "verarztet" . Eine BI wollte sich gegen die Ansiedlung eines Logparks wehren und Klagte bis zum OVG , wo sie von der Vorsitzenden Richterin "Begrinst" und mit höhnischen Bemerkungen desillunisiert wurden . Die haben einfach nur zigtausendfach ihr Geld vor Gericht verbrannt . Letztlich wurden sie auch noch wegen unvorteilhafter Ausdrucksweise zum Nachteil der Gemeindeverwaltung jeder zu 7Tsd.€ verknackt und dann haben sie doch lieber ihre Schnauzen gehalten und sich verbeugt . Der Logpark war ein Bundesprojekt . Geplant und Angeschoben in Berlin .
Nörtn : Du kannst ja noch Relativ zufrieden sein . In Russland hätten sie dich eines Morgens mit einem Kopfschuss aus dem Rinnstein geschaufelt .
In China für 50Jahre ins Arbeitslager gesteckt .
Bei uns wird so etwas halt sehr Demokratisch behandelt . Siehst ja selber . Vergleichsweise Human .
Also eine Freundin sagte auch immer : Blos nicht wegen sowas die AFD wählen .
Ja Äh , Kopf hoch Nörtn . Lass dich weiterhin nicht Resignieren . Das sind die nicht wert .
Die Leute sind so ..
Benutzeravatar
sumoler
Manxman
Beiträge: 545
Registriert: Montag 30. Juli 2012, 07:34
Wohnort: Düsseldorf

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von sumoler »

Ich kann mir nach diesem Sachverhalt vorstellen, dass man Wahlmüde wird.
Gruß Werner
Benutzeravatar
jan
Julio Matchlesias
Beiträge: 10907
Registriert: Freitag 4. August 2006, 23:17
Wohnort: 65779 Kelkheim

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von jan »

Nörtn ut stall hat geschrieben:Dann kannst Du mir auch sicherlich - mit rechtlichen Gründen versehen - darlegen, weshalb der Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr.) bei Beachtung des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier: Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – aufrecht erhalten werden kann, auch wenn deren Rechtsgrundlage, erloschen ist. – Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr.
Nein, kann ich nicht. Weil ich mich in ein mir unbekanntes Rechtsgebiet einarbeiten müsste. Und dazu fehlt mir in meiner Freizeit die Zeit und das Engagement.
May our engines never run out of oil, fuel and sparks!
Benutzeravatar
jan
Julio Matchlesias
Beiträge: 10907
Registriert: Freitag 4. August 2006, 23:17
Wohnort: 65779 Kelkheim

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von jan »

Nörtn ut stall hat geschrieben:(..) Ich erhielt wegen meiner routinemäßigen Ermittlungsversuche / Versuche den Grundrechteschutz in Gang zu setzen eine Abmahnung und zunächst eine fristlose Kündigung (...)
Ja, das liest sich wie ein Alptraum von kafkaesken Ausmaßen.

Ich weiß nicht, wie ich mit einer solchen Situation umgegangen wäre. Professioneller Rechtsbeistand wäre sicherlich hilfreich gewesen. Und ob mit der obersten Arbeitsgerichtsinstanz tatsächlich der Rechtsweg bereits beendet gewesen wäre, hätte ich für mich persönlich hinterfragt.
Ob allerdings der NDR, das AG Eckernförde oder der "Ansprechpartner bei den Vereinten Nationen" dafür die richtigen Instanzen sind, ziehe ich in Zweifel.
Nörtn ut stall hat geschrieben:Die Richterinnen am ArbG Kiel resp. am LAG SH bescheinigten, dass trotz Normenhierarchie das Weisungsrecht zur Ausserkraftsetzung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden sei.
(...)
Die Richterin Birgit Becker schrie mich über 1,5 Stunden an; Freissler war Kindergarten. Sie schrie auf meine Nachfrage zum GG, das sich keiner mehr auf das GG berufen könne.
So etwas eröffnet nach meiner unmaßgeblichen Meinung den Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Cheers, Jan
May our engines never run out of oil, fuel and sparks!
Benutzeravatar
Monsieur
Manxman
Beiträge: 294
Registriert: Mittwoch 26. März 2014, 17:29
Wohnort: Wiesbaden

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von Monsieur »

Salut zusammen,

das liest sich hier ja wie die Mitschrift aus einer Gerichtsverhandlung [emoji2957]

Um noch einmal auf den Punkt zu kommen: Wenn ich pauschal am 7. oder auch 6. Tag der Woche nicht mehr fahren könnte, würde ich das als massive Einschränkung meines Hobbys wahrnehmen. Die Nutzung bestimmter Strecken (zeitweise) für Krawallmacher einzuschränken kann ich zum Schutze der Anwohner durchaus befürworten.

Vielleicht noch zwei Fragen in die Runde (falls nicht schon abgehandelt), mit Bitte um Meinungsäußerung:

A - Welche Regelungen werden in dem Kontext wohl Fahrer eines rollenden Kulturguts mit H-Kennzeichen eingeräumt werden?

B - Zählt nur der Wert im Fahrzeugschein? Ich habe ein eingetragenes (1968 original produziertes) Standgeräusch von 83 dB *N* und ein Fahrgeräusch von 86 dB *N*, weswegen ich aus heutiger Sicht erst bei einer Überschreitung um weitere 27 dB belangt werden kann. Würden mit der Neuregelung auch alle Ausnahmen ihre Gültigkeit verlieren? Nach dem Motto, zu laut ist eben zu laut?

Nicht dass ich auf Krawall aus wäre, aber mein Moped tut halt einfach, was es will :-)

VG - Nicolas
1968 Norton Commando
Benutzeravatar
wilddieb
Manxman
Beiträge: 1267
Registriert: Mittwoch 18. Oktober 2006, 10:31
Wohnort: Wiesbaden

Re: Am siebten Tag soll das Motorrad ruhen

Beitrag von wilddieb »

DCE4E3BD-E8C9-4E56-9AD3-A00E1DF1F137.jpeg

Frag mich da auch wie dass läuft mit den Motorräder über 30 Jahren .

Vielleicht gibt es ja besondere Reglung in Österreich für Historische Zweiräder , schön wär es für die Besitzer.

Im Moment ist Er mit einer neuen Maschine dort unterwegs ( und muss die Zahl 94 nicht fürchten).

Das ist aber ein anderes Land mit anderen Gesetzen .

Mich treibt eher das es Sonntags ohne Motorräder laufen soll .

Eines steht fest es wird vieles umgewälzt.... in 2020 was einem spätestens 2021 erschreckt .

In diesem Sinne das Motorrad fahren genießen, auch an den Wochenenden, aber brav und nicht laut durch das Dorf .
Ich möchte meinen Sonntag mit Kaffee und Kuchen genießen am Rhein .
Ärger mich schon genug über die Volldeppen ( 5% ) mit Aso Auspuff und Drehzahl 300 m vor dem Ortseingang.

Dieter
P. S. Aber die braven 95 % sollten sich nicht mit Verboten kasteien lassen !!
Und sich Organisieren mit cleveren Anwälten ... im Automobil Sektor läuft dass doch auch oder ??
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Antworten