Es ist halt umständlicher, wobei ich eh nicht glaube, dass das für unsere Schüsseln von großer Bedeutung ist. Und wenn die Reifengröße einmal in den Papieren drin ist, dann ist das ja fein.
Witzigerweise waren die Zettel der Reifenhersteller eh von eingeschränktem Nutzen, wenn man sie sich mal en détail anschaut.
Da steht auf jedem Wisch, den ich bis dato gesehen hatte, dass die Reifenfreigabe eh voraussetzt, dass das jeweilige Fahrzeug
"in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typengenehmigung/Betriebserlaubnis befindet."Sprich: anderes Federbein dran, Doppelscheibe nachgerüstet, Verkleidung/Scheibe dran, und es ist Essig mit dem Wisch, auch wenn die Büttel ihn oft haben durchgehen lassen.
Meiner Lesart nach warst Du eh nur safe, wenn Du mit so einem Wisch beim nächsten HU-Termin eine Eintragung der geänderten Reifen in die Papiere hast vornehmen lassen. Und das scheint nun so abgebildet zu werden.
Zugegeben, dieses Vorgehen ist ein wenig aufwändiger, sowohl vom Gerenne als auch von der Kohle her... Aber ich sehe jetzt nicht die Gefahr, dass keinerlei alternative Reifen mehr eingetragen und somit legal fahrbar sein werden.
Besten Gruß
Ph.