Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Nach der Tour ein kleiner Plausch! Wessen Bike läuft schneller, welche Marke is the best? Hitzige Diskussionen erwünscht!
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Rüdi
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Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Rüdi »

Hallo,
mal in die Runde gefragt:
wenn man ein ein engl. Bikes aus den 60/70ern in UK erwirbt, zB Norton oder Triumph, aber nichts an Papieren dabei ist, ist dann eine spätere Zulassung in D möglich? Stichwort:Tag der ersten Zulassung...? Besitz Klarheit bzgl mögl. Diebstahl?
Oder lässt sich im Heimatland (UK) anhand der ID-Nummer des Bikes etwas "nachbestellen"? Ähnlich wie in D die KBA-Abfrage.
Weiß da jemand etwas genaues, oder ist das alles Wolke im Nebel ?

(P.S. Datenblatt wird nicht das Problem ein)

Gruss
Rüdiger
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ton up boy
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von ton up boy »

Servus,
ich meine Martin hatte mir mal gesagt, dass man eine Anfrage mit der Rahmennummer an das Kraftfahrtbundesamt stellen muss. Die bestätigen dann, dass die Rahmennummer nicht schon irgendwie zugelassen ist, oder als gestohlen gemeldet wurde.
Aber grundsätzlich ist es möglich, ja. Ich hab auch noch ein 5TA Rahmen, da muss ich das auch noch machen.
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Rüdi
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Rüdi »

und wenn das bike in UK zuvor aus den Staaten importiert wurde?
Ich meine, wenn man nirgends den Tag der 1. Zulassung feststellen kann, nicht dass man dann nach 2018er Zulassungsrecht zulassen muss. Das wäre ja praktisch unmöglich. Gilt dann das Baujahr ?
Dr. Wu könnte sowas doch wissen.
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Phil
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Phil »

Guten Tach, Rüdi.

Ich hatte ein ähnliches Problem im letzten Jahr mit dem Scrambler.
Dem Grunde nach ist es schon so, dass die FIN aufgeboten werden kann, damit Du einen Brief bekommst.
Der Witz mit dem Datum der Erstzulassung ist aber dabei, dass der TÜV-Sachverständige das die EZ nach der FIN und dem Baujahr schätzen kann. Er kann, er muss es nicht. Und mein erster 'Sachverständiger' hatte sich angestellt wie eine Jungfrau. Ich zitiere sinngemäß: '...ohne verbriefte Erstzulassung kann ich die Vorschriften aus 1971 nicht anwenden, und ich muss nach 2017 prüfen... Blablablabla....'

Hahahaha, das ist total witzig bei einem Moped mit Kurbelhausentlüftung in den Kettenschacht, Kaltstartanreicherung mit Tupfern, Lärm wie Hulle und Abgasgrenzwerten sicher nicht nach EURO 3. :facepalm2: :facepalm2: :facepalm2: Ich hab' mich schier tot gelacht. Das Ende vom Lied war bei mir, das ich einen Tüffie gefunden habe, der Sachverständiger im Wortsinn war, und selbiger hatte dann das Motorrad als gebraucht befunden und die EZ auf den 01.07. des Baujahres geschätzt. Dann eine Eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgegeben, den Brief bzw. Fahrgestellnummer über das Straßenverkehrsamt aufbieten lassen, und dann wurde sie zugelassen. Ein wenig zeitraubend, aber zwischenzeitlich war ich sehr verzweifelt gewesen.

Mein Tipp: mach' Dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen halbwegs schlau, such' Dir einen sachverständigen Tüffie, dann geh' zu Deiner Zulassungsbehörde hin und rede mit denen, eigentlich sind die alle halbwegs vernünftig, wenn man es vorbespricht.

Good luck und Grüße

Ph.
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Tim
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Tim »

Rüdi hat geschrieben:Oder lässt sich im Heimatland (UK) anhand der ID-Nummer des Bikes etwas "nachbestellen"?
Die Nummern meiner Rotten Commandos - alle ohne Paarbiere - hat mal eine nette Dame vom StVA nebenbei gegen die Interpol-Datenbank gecheckt. Wenn die da nicht drin sein, sind sie auch nicht in den letzten Jahren in den 192 Mitgliedsstaaten als gestohlen gemeldet worden.

Zulassung war dann simpel: Beim Notar eidesstattlich erklärt, dass ich nicht weiß wo die Paarbiere sind und ich die Moppeds nach Treu und Glauben rechtmäßig erworben habe. Damit und mit dem TÜV-Gutachten zum StVA, die lassen die Paarbiere aufbieten, zwei Wochen später kam die Mitteilung, dass sich erwartungsgemäß niemand gemeldet hat, zulassen, fertig.

Joes Datenblatt hat des Teufels Übler Vetter anstandslos akzeptiert und den 1.7. des angegebenen Jahres der Auslieferung ins Gutachten gemalt, das war auch föllich problemlos.

Lustig war nur, dass im TÜV-Gutachten als Hersteller "BSA" auftauchte. Rate mal, wer kurz vor mir bei demselben Prüfer war.... ;)


Tim
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Tim
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Tim »

Rüdi hat geschrieben:und wenn das bike in UK zuvor aus den Staaten importiert wurde?
Das ist nur zollrechtlich relevant - und ab dem 29.3. ist es dann vorraussichtlich auch erstmal egal, ob USA oder UK. ;)


Tim
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von speedtwin »

Rüdi hat geschrieben: Oder lässt sich im Heimatland (UK) anhand der ID-Nummer des Bikes etwas "nachbestellen"? Ähnlich wie in D die KBA-Abfrage.
Weiß da jemand etwas genaues, oder ist das alles Wolke im Nebel ?
..

Gruss
Rüdiger
Wenn, dann hier:

https://www.gov.uk/contact-the-dvla

bzw.

https://www.gov.uk/get-vehicle-information-from-dvla


:halloatall:
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Rüdi
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Rüdi »

ok, danke, da weiß ich schon mal ein bißchen mehr. ...
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Gerd M.
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Gerd M. »

Hallo Rüdi,
lese mal bitte hier, evtl. hilft Dir das weiter:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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michiel
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von michiel »

Moin Gerd
Das hilft nur bedingt.
Es geht hier um ein Fahrzeug aus England.
Das Papier behandelt Fahrzeuge, die hier schon mal in D.gelaufen sind.
Ich hatte für meine 1955er Enfield die Originalpapiere und deutsche Briefkopien etc.....
Hat dem TÜV Nord alles nicht gereicht für die Vollabnahme.
Das wird bei einer Englischen wohl ähnlich sein.
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speedtwin
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von speedtwin »

michiel hat geschrieben:Moin Gerd
Das hilft nur bedingt.
Es geht hier um ein Fahrzeug aus England.
Das Papier behandelt Fahrzeuge, die hier schon mal in D.gelaufen sind.
Ich hatte für meine 1955er Enfield die Originalpapiere und deutsche Briefkopien etc.....
Hat dem TÜV Nord alles nicht gereicht für die Vollabnahme.
Das wird bei einer Englischen wohl ähnlich sein.
Ich habe meine ja damals auch aus England importiert, hatte aber zumindest die englischen Papiere (V5) dazu, war auch angemeldet und auf eigener Achse überführt. §21 Abnahme war bis auf eine schwachsinnige Diskussion über die Farbe von Kontrolllampen (SuFu rules) relativ problemlos. Damals... das war 2001.. Heute ? K.A.

Good luck !
Wolfram
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Tim
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Tim »

michiel hat geschrieben:Es geht hier um ein Fahrzeug aus England.
Das Papier behandelt Fahrzeuge, die hier schon mal in D.gelaufen sind.
Es ist irrelevant, wo eine Kiste ohne Paarbiere schonmal gelaufen ist. Der einzige Unterschied ist, dass bei der Aufbietung eines Fahrzeuges, bei dem keine deutsche Zulassung bekannt ist - was ja auch bei uralten Scheunenfunden ohne Kennzeichen hierzulande der Fall ist - die Marke bzw. eine Umschreibung und die Fahrgestellnummer aufgeboten werden. Findet sich die VIN/FIN schon im KBA-Archiv, wird die dort zugeordnete Nummer der Zulassungsbescheinigung direkt aufgeboten. So sieht das dann übrigens aus. Da wird z.B. in Bayreuth eine "LOF Zugmaschine" nur mit der FIN aufgeboten. Bei meiner Karre stand da "Norton" und die sechstellige Nummer, sonst nix, nicht mal das Modell.

Mal abgesehen davon, dass ein Link wohl bequemer gewesen wäre...


Tim
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Wuselwahnwitz
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Re: Kauf in UK ohne Papiere - Zulassung später möglich ??

Beitrag von Wuselwahnwitz »

Moin Rüdi,

wegen unseres Englandaufenthaltes kann ich Dir jetzt erst antworten:

Im Prinzip ist schon alles gesagt worden:

Einfuhr aus UK (vor oder nach Brexit) immer gerne mit den (FZG)Briefähnlich Dokumenten und Kaufvertrag, demnächst wohl mit Zollerklärung oder ohne..
Einfuhr aus USA immer gerne mit title (certificate of title/ Fzg-Brief) und Zollerklärung und Kaufvertrag.
Kein Kaufvertrag = keine Zulassung ODER man versichert Eides Statt das man über den Verbleib der originalen Papiere usw usw (siehe Aussage Tim)
Keine Zollerklärung = MÖGLICHER WEISE war datt Dingen schon mal in der EU zugelassen (siehe Aussage Tim/Interpol)

Es soll ja Leute geben die einen Handel mit Fzg-Papieren treiben, incl. Zoll und Kaufvertrag..........für wen auch immer :pfeiffen:

Cheers

Wu
...kann aus 'nem Hundehaufen wieder 'ne Dose Chappi restaurieren..........obwohl

Verkloppe übrigens 650/750er sowie 500er UNIT Motorständer für die Werkbank oder für's Regal....
http://www.Wuselwahnwitz.com
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