Zulassung WM 20

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sir-vincent
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Zulassung WM 20

Beitrag von sir-vincent »

Hallo zusammen, habe mir vor einigen Wochen einen lang geheegten Traum erfüllt und mir eine WM 20 zugelegt. Fündig geworden bin ich in Holland bei einem verstorbenen Sammler. Dieser hatte seit den 40er Jahren seine Sammlung auf über 50 Motorräder + diverse PKWs gebracht. :shock: Nun hat sein Enklel alles geerbet und veräußert alles Stück für Stück. Glück für mich. :ebiggrin:
Mittlerweile hab ich das Motorrad von Dreck, Ölschlamm, verharzten Benzin usw befreit, Beleuchtung geändert und begebe mich schon fast Richtung Zulassung. Eine kleine Schwierigkeit gibt es bis dorthin noch, es gibt hierzu keine Papiere :sniff:
Ich würde gerne einen Termin mit meinem TÜV-Menschen machen, dort aber nicht mit komplett leeren Händen stehen wollen. Könnte mir jemand eine Kopie vom Fahrzeugschein, technische Daten oder irgenwas Produktives für die Zulassung zukommen lassen? Das wäre total super.
Folgendes Buch hab ich auch schon bestellt, scheinbar die Bibel für britisches Eisen in Olive: British Forces Motorcycles, 1925-45 von Chris Orchard
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Lars M20
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Lars M20 »

Hallo,

ich werde dir am Wochenende mal was zuschicken.
Gib mir bitte mal deine Mail Adresse.


Gruß Lars
Gerryz
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Gerryz »

Schönes Fahrzeug!
Zur Zulassung: Ohne Papiere >>> keine Zulassung. Ich habe da 5 Besuche bei der Zulassungsstelle hinter mir. Kopien von einem anderen, baugleichen Bike sind für das Vollgutachten sehr hilfreich. Allerdings reicht das der Zulassungsstelle nicht aus - Stichwort Besitznachweis "wir brauchen einen Kfz-Brief oder Vergleichbares". Ich hatte sogar eine eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer.... Das Ende vom Lied war: Mopped in Österreich zugelassen (da hatte ich sie gekauft), das ging OHNE Probleme (da mir der Verkäufer das gemacht hat - knapp 200 €). Dann hatte ich österreichische Dokumente, die von der Zulassungsstelle hier in D problemlos (in Verbindung mit dem Kaufvertrag) anerkannt wurden.

Tipp: Evtl. ist es einfacher, Du deklarierst das ganze als "von meinem verstorbenen Opa/Onkel... - Papiere VERLOREN". Dann reicht es evtl., wenn Du selbst eine eidesstattliche Erklärung abgibst, dass das Fahrzeug dein Eigentum ist. Kommt auch auf die MA´s bei der Zulassungsstelle an. In HN waren die alles andere als einsichtig oder kulant.... "was glauben sie, was wir hier jeden Tag für Geschichten hören...."

Grüße
Gerald
sir-vincent
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von sir-vincent »

Hi Lars, das wäre echt super. :zustimm: Hab dir auch schon eine Mail geschrieben gehabt.

Und Gerald, du machst mir ja Hoffnung. :sniff: Scheinbar ist es wohl sehr unterschiewdlich wie es die Behörden sehen, zumindest wenn man sich umhört und Foren liest. Von wie einer normalen 21§ + Papiere verloren, sprich 3,50€ mehr Gebühren und ein therotisch genaueres Hinsehen, bis zu deinem Beispiel mit sehr vielen Hürden und Sackgasen..Ich bin gesapannt. Wenn ich eine Kopie habe, dann mache ich erst einmal einen Termin bei unseren TÜV und werde mit ihm mal reden. Dann sehen wir weiter. Aber die Idee mit dem Opa klingt gut :-k
Achja, eine eidesstaatliche Erklärung hab ich in meinem Kaufvertrag auch mit drin. Mal schauen ob´s hilft..
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Tim
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Tim »

Gerryz hat geschrieben:Allerdings reicht das der Zulassungsstelle nicht aus - Stichwort Besitznachweis "wir brauchen einen Kfz-Brief oder Vergleichbares".
Das ist doppelter Unsinn. Zum einen ist ein KFZ-Brief eben grade kein Eigentumsnachweis - das steht inzwischen auf der ZB2 sogar fett drauf:"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen" - zum anderen ist eindeutig geregelt, das nicht der Nachweis der Verfügungsberechtigung gefordert, sondern sie muss glaubhaft gemacht werden. Dazu gibt man selbst eine Eidesstattliche ab, und da steht auch nicht drin, dass man Eigentümer ist, sondern dass einem nichts gegenteiliges bekannt ist.

Da bist Du wohl offensichtlich an einen Sachbearbeiter geraten, der die Rechtslage nicht kannte. Ich würde in so einem Fall das ganze mindestens zum Dienststellerleiter eskalieren, ggf. zum zuständigen Ministerium. War bei meiner Sachbearbeiterin nicht nötig, die kannte das Prozedere und war mit meinen Unterlagen - britischer Kaufvertrag, Joes Datenblatt zum Baujahr etc. und eben meine Eidesstattliche - happy.


Tim
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Tim
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Tim »

sir-vincent hat geschrieben:Scheinbar ist es wohl sehr unterschiewdlich wie es die Behörden sehen, ....
Fahrzeugzulassung ist Bundesrecht und genau diese Frage der Verfügungsberechtigung ist durch das BMVI vor einigen Jahren mal umfassend abgehandelt worden, und das ist für jedes StVA bindend. Wenn es keine begründeten Zweifel (z.B. es eine starre Harley ist .... :kotz: ) gibt, darf die Zulassung nicht verweigert werden.

Wenn sich ein Sachbearbeiter querstellt, sollte man auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, gegen den man dann Widerspruch einlegen bzw. klagen kann. Normalerweise wird es aber nicht soweit kommen, weil sich der Sachbearbeiter in der Nahrungskette hochfragen wird und irgendwer ihm dann schon den Kopf graderücken wird.


Tim
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Gerryz
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Gerryz »

Tim hat geschrieben:
Gerryz hat geschrieben:Allerdings reicht das der Zulassungsstelle nicht aus - Stichwort Besitznachweis "wir brauchen einen Kfz-Brief oder Vergleichbares".
Das ist doppelter Unsinn. Zum einen ist ein KFZ-Brief eben grade kein Eigentumsnachweis - das steht inzwischen auf der ZB2 sogar fett drauf:"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen" - zum anderen ist eindeutig geregelt, das nicht der Nachweis der Verfügungsberechtigung gefordert, sondern sie muss glaubhaft gemacht werden. Dazu gibt man selbst eine Eidesstattliche ab, und da steht auch nicht drin, dass man Eigentümer ist, sondern dass einem nichts gegenteiliges bekannt ist.

Da bist Du wohl offensichtlich an einen Sachbearbeiter geraten, der die Rechtslage nicht kannte. Ich würde in so einem Fall das ganze mindestens zum Dienststellerleiter eskalieren, ggf. zum zuständigen Ministerium. War bei meiner Sachbearbeiterin nicht nötig, die kannte das Prozedere und war mit meinen Unterlagen - britischer Kaufvertrag, Joes Datenblatt zum Baujahr etc. und eben meine Eidesstattliche - happy.


Tim
Ich war, wie geschrieben, 5x bei den Beamten. Es waren nicht immer die gleichen. Habe sogar mit der Dienststellenleiterin gesprochen. Also bevor Du hier von Unsinn sprichst, fahr mit so einem Fall nach Heilbronn und Versuch dein Glück!
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Tim
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Tim »

Gerryz hat geschrieben:Also bevor Du hier von Unsinn sprichst, fahr mit so einem Fall nach Heilbronn und Versuch dein Glück!
Das, was Dir die Heilbronner da erzählt haben, ist Unsinn .... :pfeiffen:

Und wie gesagt: Nicht nur vorsprechen und abwimmeln lassen, sondern einen schriftlichen Bescheid einfordern, gegen den man vorgehen kann. Warum sollte in Düsseldorf ein anderes Zulassungsrecht gelten als in Heilbronn?


Tim
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Gerryz »

Muss halt jeder seine eigenen Erfahrungen machen....
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von sir-vincent »

Ich wollte hier keine "wilde" Diskussion entfachen...
Klar ist natürlich, dass die Spielregeln Bundesweit alle gleich sind, da sind wir uns sicherlich auch alle einig? Leider fehlt es oft an Wissen oder schlicht an Motivation der Behörden. Dieser Dingen sind wir halt mehr oder weniger ausgeliefert.
... und im Zweifel werde ich hartnäckig nachfragen oder nett um einen Kollegen bitten :zwinker:
Werde euch auf den Laufenden halten.
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von sir-vincent »

Aktueller Status: Hab nun meine Unterlagen zusammen. Dank Bikersmill auch ein Datenblatt passend zu meinem Motorrad :ebiggrin:
Gerade mit dem Prüfer meines Vertrauens telefoniert und ihm mein Anliegen bekundet. Dieser war auch absolut positiv dem gegenüber eingestellt. Das Einzige, was mich stutzig gemacht hatte, er war der Meinung, das ich einen geprüften Scheinwerfer benötige. An meiner A10 und A65 hab ich es auch nicht, noch nicht eimal Einen für Rechtsverkehr. Also das Glas, mit dem man nicht den Gegenverkehr links blendet. Kann mir dort jemand was zu sagen? Ab wann bracht man einen Abblend- und/oder geprüften Scheinwerfer? Oder liegt es komplett im Ermessen des Prüfers? Man bedenke, das wir uns über einen Suchscheinwerfer von sagenhaften 24Watt unterhalten :surpris:
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Tim »

sir-vincent hat geschrieben:Ab wann bracht man einen Abblend- und/oder geprüften Scheinwerfer?
Ab dem 1.1.1954, wobei es bei diesen Übergangsvorschriften wohl sein kann, dass es eine Nachrüstpflicht gibt (wie z.B. laut meines Teufels Üblem Vetter beim Seitenständer).


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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von sir-vincent »

Super, das ist doch schonmal ein Ansatz. Hast du vielleicht auch den passenden Passus aus der StVZO? Hab selbst beim überfliegen des §22a nichts zu EZ gefunden.
Seitenständer verschwindet immer alle zwei Jahr. Man will ja keine schlafenden Hunde wecken.
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Tim
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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von Tim »

sir-vincent hat geschrieben:Hast du vielleicht auch den passenden Passus aus der StVZO?
Die StVZO gibt eh nur immer den Rahmen vor, die Details sind vermutlich in irgendwelchen Übergangs- bzw. Verwaltungsvorschriften geregelt. D.h. Du muss die Kombi der für Dein Bj. gültigen StVZO (vermutlich die Urfassung von 1938) und der jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften herausfinden - ich hab allerdings keine Ahnung, wer sowas archiviert.

Ich würde argumentieren, dass die BAG erst 1954 Pflicht wurde und dass ja grundsätzlich erstmal Bestandsschutz gelte, d.h. Du möchtest die entsprechende vorschrift sehen, nach der das nachrüstpflichtig wurde.

Oder Du ersparst Dir die Diskussion, mimst den Einsichtigen und wirfst einfach einen H4-Einsatz mit E-Kennzeichnung ins Krad, sollte ja passende geben ... ;)


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Re: Zulassung WM 20

Beitrag von sir-vincent »

Hallo, wollte mal ein kleines Update hinterlassen. Habe Gestern erfolgreich meine WM20 zugelassen. Hat zwar etwas länger gedauert, jedoch lief alles absolut Problemlos. War selbst überrascht, dass es tatsächlich so einfach war. Nachdem ich schon diverse Horrorgeschichten von Bürokratiehürden im I-Net gelesen hab… Im Grunde habe ich eine dicke Mappe + Bücher dem Prüfer mitgebracht und ein „vernünftiges“ Gespräch geführt, dann nur noch das Geschoss entsprechend hergerichtet. Wobei es beim Herrichten nur um neue Reifen und ein paar Km Sticker handelte. Der Rest passt bereits, dank guter Vorarbeit :ebiggrin:
Gestern mit dem Bericht, eVB Nummer und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle. Auch hier funktionierte es problemlos. Lediglich wegen dem 80er Kennzeichen gab es eine kurze Rücksprache.
Dann ab damit in die Heimatgarage, Kennzeichen ordentlich befestigt, kleines Boardwerkzeug zusammengestellt und los ging es. War ja ein Traumwetter. :D
Erste Eindruck: Geil, macht richtig Laune. War ja auch zu erwarten.
Erste Verluste: Hauptständerschraube, Öl und Benzin :facepalm2:
Schraube wurde improvisiert und wird demnächst mitbestellt.
Ein Benzinhahn ist undicht, ich fahre erst einmal auf Reserve.
Schrauben nachziehen und Sicherungslack nutzen. :-k
Aktuelle Baustelle wird jetzt erst einmal die Motorentlüftung sein. Hab jedesmal ein 5-Markstückgroßes Fützchen drunter. Irgendwie unschön. Das muss sich ändern.
Das Ventil schließt wie es soll. Auch nach 80km Strecke ist im Öltank augenscheinlich kein Verlust festzustellen. Werde es mal mit einem Schlauch und einem Fläschchen auffangen und analysieren.
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